• Cassylein
    Dabei seit: 1468281600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1468421997000

    Hallo ihr Lieben,

    erst einmal vielen Dank für die freundliche und liebe Begrüßung bzw. Aufnahme *g*

    Ich war heute im Reisebüro um eine Lösung zu finden und musste etwas Druck machen.

    Es kam mir so vor, als hätten wir uns um alles alleine kümmern müssen. Unsere Zuständige Mitarbeiterin hat heute und morgen frei, daher waren wir bei einer anderen die aber bescheid wusste.

    Sie hat uns erklärt, dass von Berlin nach Tunesien eigentlich 3x die Woche ein Flug stattfindet, da aber sehr wenige Menschen gebucht haben wurde nun der Dienstag für ganz Juli gestrichen. Andere Tage waren komplett voll (sahen wir am Comupter)

    Nach langen hin und her haben wir aber endlich eine Lösung gefunden.

    Habe darauf bestanden das beim Reiseveranstallter angerufen wird und meinen Vorschlag für eine frühere Anreise in LE vorzuschlagen.

    Der Reiseveranstallter war zum Glück einverstanden und übernimmt die Kosten der Unterkunft für eine Nacht im Hotel.

    Da wir kein Auto haben müssen mit dem Zugfahren, aber das ist ja nun keine große Sache mehr :laughing:

    Beim erwähnen das uns ein Tag genommen wird, pochte der RV natülich auf die unverbindliche Zeiten. Da wir aber definitiv am 08.08. zum Rückflug abgeholt werden, statt 09.08. müssen wir uns wohl nach dem Urlaub nochmal rumschlagen.

    Daran mag ich noch gar nicht denken.

    Ich hoffe jetzt nur noch, das nichts neues hinzu kommt und wir am Ende irgendwo in Leipzig hängen bleiben...

    Jetzt warten wir gespannt auf unsere ganzen Tickets und dann kann die Reise nach Tunesien endlich losgehen.

    Nochmals danke für's "zuhören" :kuesse:

  • stuju
    Dabei seit: 1090627200000
    Beiträge: 529
    geschrieben 1468422838000

    Na komm, durch die auf 7:30 Uhr geänderte Hinflugzeit habt ihr aber auch einen "zusätzlichen" Strandtag bekommen.

    Schönen Urlaub in Tunesien ;)

  • ballonpower
    Dabei seit: 1481835330617
    Beiträge: 1
    geschrieben 1481836217744

    So jetzt bin ich auch dabei. Rückflug von Fuerteventura statt nachts 23.00 Uhr in Stuttgart ankommen 23.00 Uhr in Frankfurt. Ankunft zu Hause dann 8.00 Uhr (280km statt 60km). Der Rückflug nach Stuttgart war bereits bestätigt samt Sitzplatzreservierung.

    Das ist doch nicht zumutbar.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1481839438998 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @ballonpower.

    Ich empfehle dir die Einrede direkt bei der Fluggesellschaft gem. VO(EG)261/04 mit der Forderung nach streckenadäquater Entschädigung in Höhe von 400€ pro Ticket durch eine Verspätung von >3h bei der Ankunft am Zielflughafen.

    Der passende Thread ist hier übrigens am Anfang der Seite festgetackert ...

    Viel Erfolg!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Reisende299
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    geschrieben 1482937313925

    Hallo,

    nun hat es uns auch getroffen.

    Unsere Reise nach Hurghada findet, nicht wie vom RV bereit bestätigt ab Düsseldorf statt, sondern ab Frankfurt.

    Statt 40 KM Fahrt sind es nun 260 km. Da wir geplant erst um 22.45 landen, erreichen wir keine ordentliche Zugverbindung von Frankfurt aus und sind erst am nächsten Morgen um 8 Uhr Zuhause. Von Düsseldorf aus wäre die Heimreise kein Problem.

    Leider sind wir darauf angewiesen, noch in derselben Nacht wieder zuhause anzukommen.

    Sollte doch nach §651 c kein Problem sein, die Reise dann kostenfrei zu stornieren, da es ein unverhältnismäßiger Mehraufwand ist, oder?

    Im Schreiben vom RV steht aber auch vermerkt, dass es sich um eine durchaus zumutbare Änderung handelt, weshalb eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist.

    Wie komme ich hier am Besten raus?

    Viele Grüße

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1482938499879 , zuletzt editiert von Armin

    Die Änderung des Abflughafens ist eine wesentliche Vertragsänderung. Da der Vertrag wie gebucht seitens des RV nicht erfüllt werden kann berechtigt dies zur kostenlosen Stornierung. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein, entscheidend ist ob es ein alternatives kurzfristig buchbares und einem genehmes Angebot z.B. bei einem anderen Veranstalter gibt falls man den Urlaub nicht zu Hause verbringen will.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1482943523852 , zuletzt editiert von Kourion

    Klar, ist schön, wenn man umgehend eine andere und ähnliche Reise buchen kann. Aber wenn aus welchen Gründen auch immer der neue Flughafen so gar nicht passt, passt's halt nicht.

    Somit habe auch ich aufgrund einer Flughafenänderung einmal stornieren müssen und ohne jegliche Einwände seitens des Veranstalters auch kostenfrei.

    Ärgerlich dennoch, da keine unmitttelbare Alternative in Sicht. War aber in diesem Fall nicht zu umgehen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1482955494464

    Reisende299, erstmal herzlich willkommen bei HC!

    Grundsätzlich sehe ich es genauso wie Armin und deute sowohl die §en so, als auch die dazu ergangenen Urteile und Handhabung der meisten Veranstalter in der Vergangenheit.

    Nur scheinen sich einige Veranstalter ob der schwierigen Pauschalreise/Flugsituation der letzten Jahre dort inzwischen ein wenig quer zu stellen und diese so nicht mehr anerkennen zu wollen, bzw. dieses erstmal abzustreiten, so in Richtung "die Masse macht es schon und viele werden es einfach so hinnehmen."

    Wer ist denn Dein Veranstalter?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1482958967262 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eine solche Änderung gilt unbeachtlich des Aufwandes als wesentlich und berechtigt den Betroffenen zu einem kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag. Dabei spielt es keine Rolle, was den Reisenden bewegt hat, auch ggf. einen weit von seinem Wohnort gelegenen Flughafen zu optieren.

    Ab- und Anreisedestination sind maßgebliche Vertragsbestandteile und bedürfen bei Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners.

    Die abweichende Vereinbarung kann nicht mehr sein als die Unterbreitung eines neuen Angebots - zur Annahme oder Ablehung.

    Allein entscheidend ist der Betroffene. Entscheidet er sich gegen das neue Angebot ist alles Erlangte zu erstatten und ggf. sogar (z.B. bei Kurzfristigkeit) darüber hinaus noch Schaden auszugleichen.

    Der Hinweis des Veranstalters widerspricht demnach den Bestimmungen des BGB und ist nicht rechtmäßig.

    Heraus kommt man mit einem einfachen Widerspruch und dem Verlangen auf umgehende Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1483006759022

    @ Reisende299

    Vielleicht einen Versuch wert: Ihr kombiniert das Festhalten an eurer Reisebuchung gegenüber dem Veranstalter mit dessen Zusage, dass er die Kosten für 2x 260 Straßenkilometer (je 20 Cent) und die Kosten für den Frankfurter Travellerparkplatz übernimmt. Dann nehmt ihr das Auto zum geänderten Airport statt der Bahn.

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