... vorausgesetzt, dass die Betroffenen bereit sind, sich diesen Mehraufwand prinzipiell anzutun ...
Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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geschrieben 1483011947459Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1483016396682
Bevor ich gar keine oder bei Umbuchung eine teurere Reise ab nahem Airport habe, setze ich mich zähneknirschend ins Auto. Es sei denn, ich habe kein Auto, keinen Führerschein oder reduziertes Nachtsehvermögen.
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geschrieben 1483017068505
Genau, du ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1483718602993
Hallo, mich hat es auch mal wieder erwischt.
Mein Flug von Zürich nach Antalya am 5.2. wurde gestrichen und ich wurde auf den Flughafen Basel umgebucht. Der Flughafen ist 220 Kilometer von meinem Wohnort weg und 100 weiter wie der gebuchte Flughafen. Mit dem Auto kann ich nicht fahren, da der Rückflug wie gebucht wieder nach Zürich geht.
Der Flug geht schon um 9.45 Uhr ab Basel und damit ich diesen überhaupt erreiche, muss ich mit dem ersten Zug um 5.38 Uhr fahren und bin auf ein Taxi von meinem Wohnort zum Bahnhof angewiesen. Als Entschädigung hat man mir Euro 30.00 angeboten oder eine kostenlose Stornierung.
Das Zugticket nach Basel kostet CHF 65.00 und das Taxi von meinem Wohnort zum Bahnhof CHF 60.00. Über diese Kosten habe ich den Reiseveranstalter informiert und daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass sie nur die Zugkosten vom ursprünglich gebuchten Flughafen zum geänderten Flughafen zahlen würden. Anscheinend haben sie im Internet einen Preis für das Zugticket rausgesucht, wo gar nicht stimmt. Die Euro 30.00 Entschädigung decken bei Weitem nicht meine Auslagen betr. dieser Umbuchung.
Am liebsten würde ich stornieren und neu buchen, aber leider ist derzeit kein vergleichbares Angebot vorhanden. Habe ich sonst noch eine Möglichkeit?
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geschrieben 1483721046722
Dann fahr doch mit dem Auto zum Bahnhof, denn rückwärts nach Landung in Zürich wirst du auch bis dort Bahn fahren müssen.
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geschrieben 1483723977526
Ich schlage vor du teilst dem Veranstalter den korrekten Bahnpreis mit und verlangst eine Entschädigung in entsprechender Höhe. Das sollte an sich kein Problem sein.
Die Taxikosten bzw. Parkgebühren am Bahnhof werden können nicht verlangt werden, es sind keine spezifischen Kosten der Änderung.
So kurzfristig zu stornieren halte ich auch nicht für sehr sinnvoll, vermutlich sind die Flüge allesamt nicht gut ausgelastet und würdest du denselben Schlamassel evtl. auch bei einer erneuten Buchung an den Hacken haben.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1483792276434
Danke für eure Antworten. Das Parken am Bahnhof für eine Woche kostet fast gleich viel, wie ein Taxi. In der Schweiz/Liechtenstein sind die Preise für alle Dienstleistungen um einiges höher als in Deutschland.
Ich habe dem Veranstalter bereits die korrekten Ticketpreise mitgeteilt und habe dies als Antwort erhalten.
"Bei Akzeptanz des Hinfluges ab Basel haben unsere Kunden die Möglichkeiten die Unkosten, welche über die angebotenen 30.- € hinaus entstehen nach der Reise anhand von Belegen zur Prüfung auf Erstattung einzureichen.
Wir bitten um Verständnis, dass im Vorfeld keine höhere Gutschrift angeboten werden kann, dies im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller betroffenen Kunden und die Unverbindlichkeit der Flugzeiten"
Wahrscheinlich gibt das aber auch wieder Probleme, weil ich ja dann nur das Ticket von Sargans nach Basel vorweisen kann und nicht wie verlangt das Ticket vom Flughafen Zürich nach Basel.
Ich werde also die Euro 30.00 aktzepieren müssen oder zu Hause bleiben.
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geschrieben 1483812354303 , zuletzt editiert von vonschmeling
Es geht hierbei nicht um die Unverbindlichkeit von Reisezeiten sondern um den durchaus verbindlichen Vertragsbestandteil Abflughafen.
Meiner Ansicht nach muss der Veranstalter dir spätestens im Nachgang die realen Ticketkosten von Flughafen zu Flughafen erstatten, ggf. eben abzüglich derer von Sargans nach Kloten.
Man kann sich aber auch anstellen ... (damit meine ich natürlich den Veranstalter!)
Edit: In meinem letzten Beitrag ist ein "werden" überflüssig - darf bei ebay weiterverkauft werden!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1495303911139
Hallo Zusammen,
uns hat es jetzt auch getroffen. Wir buchten Anfang des Jahres eine Pauschalreise von Bremen nach Antalya vom 18.05 - 01.06.2017. Ich reservierte direkt bei der Airline Sitzplätze. Einen Tag vor dem Abflug am 17.05 erhielt ich von der Airline eine E-Mail, das der Rückflug am 01.06 nach Bremen Ersatzlos gestrichen worden ist. Wir wurden auf einen Rückflug nach Hannover umgebucht wo wir am 02.06 gegen 3 Uhr gelandet wären. Da wir mit unserem 2 jährigen Sohn Reisen ist das für uns nicht akzeptabel. Ich rief am 17.05 noch unseren Reiseveranstalter an, welcher von der Flugstreichung noch nichts wusste. Ich sollte die Email von der Airline an den Reiseveranstalter weiterleiten. Wir sind dann am nächsten Tag nach Bremen mit dem PKW gefahren und nach Antalya geflogen. Am 18.05 Abends erhielt ich dann eine Email von unserem Reiseveranstalter das der Flug gestrichen wurde und uns eine Alternative nach Hannover angeboten wird. Als Entschädigung bietet man uns 25 Euro pro Person an. Ich antwortete direkt das wir das nicht akzeptieren, da wir dadurch 24 Stunden später wieder zu Hause sind als gebucht und es mit einem 2 jährigen Sohn eine reine Tortur ist. Mal abgesehen davon das man vom Hannover für 25 Euro nicht nach Bremen kommt, wo ja unser PKW im Parkhaus steht. Da am selben Tag noch ein Flug nach Bremen mit einer anderen Airline statt findet, machte ich den Gegen Vorschlag uns auf diese Maschine umzubuchen damit wir unsere gebuchte Leistung erhalten. Die Rückantwort vom Reiseveranstalter war, das dieses möglich ist, jedoch nur gegen die Zahlung von 111 Euro.
Hatte jemand schon mal so einem ähnlichen Fall? Wie ist das ganze ausgegangen? Wie sehen die Chancen auf dem rechtlichen Wege aus, das Geld wieder zu bekommen.
Vielen Dank und Gruss aus der Türkei
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geschrieben 1495864624080
In diesem Fall ist die Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen, die den Flug nach Bremen gestrichen hat, und zwar für eine pauschale Entschädigung in Höhe von 400€ pro Ticket, gem. der VO(EG)261/04. Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre.
Einige Fluggesellschaften bieten bereits auf Ihrer Website ein Beschwerdeformular an, ansonsten kann man formlos unter den Angaben der Passagier- und Flugdaten die entsprechende Entschädigung verlangen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich eines der einschlägig bekannten Inkassounternehmen zu bedienen, die eine Erfolgsprovision von ca. 30% verlangen. Je nachdem um welche Airline es sich handelt ist dies mehr oder weniger sinnvoll.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.