Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.

  • Antoniaausre
    Dabei seit: 1109980800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1243585272000

    Hallo,

    wir hatten auch mal so einen Fall. Bei uns wurde der Flug um 3 Tage nach hinten verschoben. Mein Schwager, der viel später bei einem anderen Veranstalter gebucht hatte, flog mit unserer Maschine. :? Pech, wenn man genau 2 Wochen Urlaub hat...Unser Anwalt sagte uns, dass wir zurücktreten können aber mein Schwager war ja jetzt nun mal schon da und finde mal in den Sommerferien kurzfristig eine vergleichbare Reise zum gleichen Preis. Wir hatten leider keine Wahl, uns wurden nach langem Theater mit RA und so dann 10 % angeboten. Ein anderes mal wurde bei meinem Schwager der Flug von 5:00 Uhr früh auf 20:00 Uhr verschoben, also auch einen Tag..bei einer Woche Urlaub schon heftig....er hat 60 Euro zurück bekommen. Ist schon ärgerlich....man plant ja schließlich....

    Schaut mal in die Frankfurter Tabelle...vielleicht bekommt ihr ja eine kleine Entschädigung.

    "Preisminderung bei Reisemangel

    IV. Transport - 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus - 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde "

    Gruß

    Antonia

  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
    Beiträge: 3730
    geschrieben 1243586702000

    @Antoniaausre sagte:

    Reisemangel

    IV. Transport - 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus - 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde "

    Gruß

    Antonia

    Hallo Antonia,

    das gilt aber nur, wenn ich bestätigt bekomme, z.B. um 12 Uhr zu fliegen, dann auch am Airport bin und die Maschine erst um 18 Uhr geht...

    Das gilt NICHT, wenn der RV mir vorher schriftlich mitteilt, dass ich nicht um 12 Uhr fliege, sondern mit der Maschine um 20 Uhr...

  • TaurusHH
    Dabei seit: 1208217600000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1243590724000

    Für alle, die Wert auf angenehme Flugzeiten auch bei Pauschalreisen legen, habe ich einen kleinen Tipp:

    Es gibt ein Buchungsportal im Internet, bei dem man bei vielen Pauschalreisen aus mehreren Airlines und Flügen wählen kann (Name des Online-Reisebüros teile ich gerne in einer privaten Nachricht mit, da hier im Forum Werbung ja verboten ist).

    Konkret haben wir dieses Angebot letzten November genutzt, als wir nach Ägypten fliegen wollten.

    Pauschal wurde die Reise mit Airberlin angeboten. Die Flugzeiten waren indiskutabel: Nachts mit einer der letzten Maschine um 23.00 Uhr von Hamburg nach Hurghada (Ankunft um 04.00 Uhr). Zurück dasselbe Spiel: Abflug nachts um 03.00 Uhr in Hurghada und Ankunft als eine der ersten Maschinen um 07.00 Uhr in Hamburg.

    Zu diesem Angebot gab es die Option auf Condor umzubuchen. Abflug war um 09.00 Uhr in Hamburg, Ankunft um 14.00 Uhr in Hurghada. Rückflug 18.00 Uhr in Hurghada, Ankunft um 22.00 Uhr in Hamburg. – Perfekt!

    Die Umbuchung hat uns 30,– €/Person gekostet, aber dafür einen tollen Urlaub von der ersten Minute an beschert.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1243592071000

    @Antoniaausre sagte:

    Bei uns wurde der Flug um 3 Tage nach hinten verschoben. (...)

    IV. Transport - 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus - 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde "

    Hi Antonia,

    das sind aber leider beides vollkommen andere Sachverhalte, die hier mit der Frage in diesem Thread nichts zu tun haben, denn...

    1. Flugverschiebung um Tage ist etwas anderes, als Flugverschiebung am selben Tag.

    Beispiel:

    Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 03.05. 17.00h bedeutet: Schadenersatz

    Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 01.05. 23.00h bedeutet: kein Schadenersatz

    Juristisch spitzfindig wie wir nun mal sind ;) gilt dies sogar in diesem Fall:

    Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 02.05. 00.01h bedeutet: Schadenersatz

    Verschiebung vom 01.05. 18.00h auf den 01.05. 23.59h bedeutet: kein Schadenersatz

    2. Wie bereits von tripplexXx erwählt, gilt Schadenersatz lt. Frankfurter Tabelle für Flugverschiebungen nur, wenn es erst am Abreisetag unangekündigt zu dieser Verschiebung kommt.

    Wird vor dem Abreisetag so eine Verschiebung angekündigt, hat dies nichts mit der Frankfurter Tabelle (und auch nicht mit der EU-Fluggastrichtline) zu tun.

    Ein Schadenersatz ist hier definitiv ausgeschlossen!

    So, nun zu TaurusHH:

    100% sicher ist das leider auch bei Bausteinreisen nicht. Selbst wenn Abflugzeiten und Airlines so angegeben werden, kann der RV diese bis zum Abreisetag immer noch ändern. Hier im Forum gab's bereits Threads, wo User für einen vermeintlich besseren Flug draufgezahlt haben und am Ende die Flugzeit und die Airline doch wieder geändert wurden. Komplett ausschließen kann man das nur durch Individualbuchungen von Flug und Hotel.

    Gruß,

    soedergren

  • Naturfee
    Dabei seit: 1152230400000
    Beiträge: 281
    geschrieben 1243601393000

    Genau das wie von TaurusHH empfohlen, haben wir einmal gemacht,

    muss aber dazu sagen, dass ich damals keinen blassen Schimmer vom

    Fliegen/ verreisen hatte.

    Uns wurde gesagt, wenn wir draufzahlen bekommen wir das gleiche Angebot

    (Hotel, Abflugstag usw) aber die besseren Flugzeiten.

    Da wir nur eine Woche buchen konnten haben wir die teurere Variante gewählt,

    so weit so gut,

    14 Tage vor Abflug wurden wir umgebucht auf exakt den Flug den wir nicht wollten!

    Ich fühlte mich vera....., war stocksauer,

    bis ich einsehen musste, ich bin selber schuld, denn nirgendwo stand,

    dass wir wirklich den von uns gebuchten Flug mit Sicherheit antreten können,

    in den AGB stand das, was überall steht: die Flugzeiten sind unverbindlich usw.

    Tja, hab ich was gelernt :?

    LG Naturfee

  • Bebis
    Dabei seit: 1243382400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1243605968000

    Ein Moment mal.... Es stimmt schon, dass Flugzeiten unverbindlich sind und unter Vorbehalt! Aber es kommmt drauf an ob die Flugnummer gleich bleibt und sich nur die Flugzeiten ändern, oder ob auch die Flugnummer ändert. Soweit ich informiert bin hat der "Kunde" recht auf die Flugnummer bei Vertragsabschluß. Zeiten können sich ändern... aber wenn sich auch die Flugnummer ( also die Maschine) ändert könnte man sein recht auf der gebuchten Maschine zubleiben geltend machen!

  • Ekim75
    Dabei seit: 1243382400000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1243606176000

    @Bebis sagte:

    Ein Moment mal.... Es stimmt schon, dass Flugzeiten unverbindlich sind und unter Vorbehalt! Aber es kommmt drauf an ob die Flugnummer gleich bleibt und sich nur die Flugzeiten ändern, oder ob auch die Flugnummer ändert. Soweit ich informiert bin hat der "Kunde" recht auf die Flugnummer bei Vertragsabschluß. Zeiten können sich ändern... aber wenn sich auch die Flugnummer ( also die Maschine) ändert könnte man sein recht auf der gebuchten Maschine zubleiben geltend machen!

    mh das würde uns ja betreffen aber mir wurde jetzt gesagt das es eben nicht so ist da sie auch frühzeitig bescheid gegeben haben mh!

  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
    Beiträge: 3730
    geschrieben 1243606198000

    @Bebis sagte:

    aber wenn sich auch die Flugnummer ( also die Maschine) ändert könnte man sein recht auf der gebuchten Maschine zubleiben geltend machen!

    Nein ;)

    Der Kunde hat nur einen Flug an einem bestimmten Tag gebucht. Also die Leistung, an Tag X von Ort A nach B gebracht zu werden. Und das bekommt er auch...

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
    Beiträge: 1251
    geschrieben 1243606236000

    @Bebis:

    Das ist so nicht richtig. Bei Pauschalreisen sind Flugzeiten, Fluggesellschaft und Streckenführung immer unverbindlich. Also kann sich auch immer noch die Flugnummer ändern. Wenn man statt mit Air Berlin nun doch mit Tuifly fliegt, ändert sich die Flugnummer ja auch...

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1243606267000

    wenn Du Dich hier auf eine Pauschalreise beziehst, solltest Du solche Fehlinformationen für Dich behalten. Es kann sogar die Airline gewechselt werden! Es steht nämlich immer dabei-unverbindlich!

    Man, seid Ihr schnell :kuesse:

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