• chriwi
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    geschrieben 1271452135000

    Ach so! Die Frage war ja nach einer zusätzlichen "Entschädigung"! Sorry, aber das ist so absurd, dass ich's glatt überlesen hab. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • Weltenbummlerin71
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    geschrieben 1271517415000

    Jetzt bin ich etwas "lost".

    Unter kostenfreier Stornierung verstehen wir, dass man das Geld für Reise zurück bekommt, oder? :frowning:

    Und darüber hinaus eine Entschädigung? Die Frage war ernst gemeint? :shock1:

     

    Also, mein Flieger soll am Dienstag nach Dehli gehen. 2 Wochen Rajasthan Rundreise warten auch uns. Wenn wir unser Geld wieder bekämen, wäre ich eigentlich schon sehr dankbar.

    Welches Recht bezüglich kostenloser Stornierung hat man? Oder ist das good will des Reiseveranstalters?

     

    Nachtrag: habe gerade den Link bei Focus gelesen. Wäre mit einer Umbuchung ja auch schon einverstanden, aber das ist ja irgendwie alles vom guten Willen abhängig

    You never know, if you never go. Next Trip: Südafrika 2016
  • Tanja.Nuri
    Dabei seit: 1256428800000
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    geschrieben 1271520903000

    Hallo Weltenbummlerin,

    Ich gehe davon aus, dass du eine Pauschalreise gebucht hast. Dann gilt folgendes: Zum jetzigen Zeitpunkt kostenlos stornieren kannst du nur, wenn der Reiseveranstalter mit einer kostenlosen Stornierung einverstanden ist. Er muss sich darauf nicht einlassen, sondern kann auch am Vertrag festhalten. 

    Hält der Veranstalter am Vertrag fest, kann er dann entweder die Reise am Dienstag durchführen (falls bis dahin wieder etwas fliegt), oder er kann den Reisebeginn nach hinten verschieben, also z.B. auf Mittwoch oder Donnerstag. Die Reise wird dann entsprechend kürzer, denn das Reiseende kann er ohne dein Einverständnis nicht so ohne weiteres verschieben. Für die ausgefallen Tage kannst du den Reisepreis mindern.

    Wegen einer Verschiebung der Reise kannst du nur dann kündigen, wenn die Reise wegen dieser Verschiebung keinen Sinn mehr macht. D.h., bei einer zweiwöchigen Rundreise wirst du es wohl nicht hinnehmen müssen, wenn man die Reise um eine ganze Woche verschiebt, also auf eine Woche verkürzt.

    Viele Grüße,

    Tanja

  • Weltenbummlerin71
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    geschrieben 1271522666000

    Hallo Tanja,

     

    danke für deine Ausführungen! Ja, ich habe eine Pauschalrundreise gebucht. Werde am Montag mit meinem Reisebüro Kontakt aufnehmen. HAb denen eben auch schon mal ein Mail geschrieben. Wollte heute noch keine Panik dort machen, da man ja nicht weiß, ob sich die Lage verbessert. Aber aktuell sieht es irgendwie nicht danach aus. Gegen den befürchteten Lotsenstreik, ist das hier echt der Gau! Dafür haben sich wenigstens AG und Gewerkschaft der Lotsen geeinigt.

     

    VG Silke

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1271531574000

    Also hier wird einiges durcheinander gebracht. Der Reisevertrag kann unstrittig wegen der höheren Gewalt nicht eingehalten werden. Warum aber der RV einen neuen eigenwilligen Vertrag dem Urlauber unterjubeln kann -sprich 3 Tage später fliegen oder 4 Tage kürzer etc.- nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

    Es gilt nur: Reise muss storniert werden, weil nicht anders möglich und Kostenrückerstattung, oder alternativ gibt es ein neues Angebot des RV, was der Urlauber annehmen kann oder auch nicht.

    Gruss Gabriela

  • Weltenbummlerin71
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    geschrieben 1271536008000

    Naja, ich weiß nicht wirklich, ob das mit der Stornierung so klar ist.

    Zumindest stellt sich mir die Frage, ob eine Stornierung kostenlos ist.

    Die Aussagen gehen eigentlich ständig Richtung Kulanz.

    Man darf irgendwie gespannt sein...

    Werde auf jeden Fall berichten, wie es weiter geht.

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  • Bienekind
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    geschrieben 1271544163000

    @gabriela_maier sagte:

    Also hier wird einiges durcheinander gebracht. Der Reisevertrag kann unstrittig wegen der höheren Gewalt nicht eingehalten werden. Warum aber der RV einen neuen eigenwilligen Vertrag dem Urlauber unterjubeln kann -sprich 3 Tage später fliegen oder 4 Tage kürzer etc.- nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

    Es gilt nur: Reise muss storniert werden, weil nicht anders möglich und Kostenrückerstattung, oder alternativ gibt es ein neues Angebot des RV, was der Urlauber annehmen kann oder auch nicht.

    Gruss Gabriela

    Hoffentlich hast du recht! Wir gehören auch zu den durch die Wolke  "Ausgebremsten" und wollen stornieren. Unser Flug sollte morgen früh gehen.  Mal schauen, ob NEC "kulant" ist. Die können doch nicht erwarten, dass man nach deren Nase tanzt. Angenommen, ich buche jetzt um - in Frage käme eh nur eine Verkürzung der Reise, da mein Urlaub begrenzt ist - und die Lage bleibt unsicher, dann sitzt man genervt auf gepackten Koffern. Nein danke! Das Wochenende hat mir jetzt schon gereicht. Da brauche ich dann einen längeren statt eines kürzeren Urlaubs. ;)

    Bienekind

  • Tanja.Nuri
    Dabei seit: 1256428800000
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    geschrieben 1271544897000

    Hallo Silke,

     

    nein, es ist – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar,ob du kostenlos stornieren kannst. (Und ich bring hier auch nichtsdurcheinander.)

     

    Kostenlos stornieren kann der Reisende, wenn er wegen höherer Gewalt ein gesetzliches Kündigungsrecht hat. Kündigt man dagegen unberechtigt, dann ist es rechtlich so, als habe man aus Lust und Laune gekündigt und zahlt dann fast den gesamten Reisepreis, obwohl man gar nicht gereist ist.

     

    Es gibt im Reiserecht ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt. Danach kann man dann kündigen, wenn a) höhere Gewalt vorliegt und b) aufgrund dessen die Reise erheblich beeinträchtigt wird. Der Knackpunkt liegt im Wort „Erheblich“.

     

    Zum jetzigen Zeitpunkt sprechen wir meiner Meinung nach (noch?) lediglich über Flugverzögerungen. Ein verspäteter Reisebeginn macht dieReise nicht zu einer ganz anderen Reise (wie eine Vorrednerin meint), sondern zu einer Reise mit verspätetem Beginn. Und bei der Frage, ob man kostenlos kündigen kann, kommt es darauf an, ob dieser verspätete Reisebeginn im Rechtssinne „erheblich“ ist, oder nicht.

     

    Nun ist „erheblich“ ein auslegungsfähiger Begriff. Leider habe ich keine Rechtsprechung zur Hand, die besagt, dass 1 bis 2 Tage Flugverspätung erheblich sind, oder auch nicht. Bei einer Wochenendtour ist eine Flugverspätung von 24 Stunden definitiv erheblich. Bei einer 2-Wochen Reise kann man wegen einer Verspätung von 4 Stunden definitiv nicht kündigen. Dazwischen wird es schwammig.

     

    Bei Reisemängeln gibt es ein ähnliches Kündigungsrecht. Die Gerichte stellen bei der Frage, ob die Mängel so erheblich sind, dass sie zur Kündigung berechtigen, dort in der Regel darauf ab, wie weit der Reisende den Reisepreis wegen der Mängel mindern könnte. Manche Gerichte sagen, bei Mängeln, die zu einer Reisepreisminderung von 20 Prozent führen, kann der Reisende kündigen. Andere Gerichte ziehen die Erheblichkeitsgrenze erst bei 50 Prozent.

     

    Übertragen auf die Kündigung wegen höherer Gewalt heißt das: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Möglicherweise haben alle diejenigen Recht, die meinen, man könne hier kündigen. Es kann auch sein, dass sich im Streitfall der zuständige Richter hinsetzt und berechnet die Erheblichkeit nachTagen. Ich würde auf jeden Fall keine Garantie dafür übernehmen, dass man hier (jetzt schon) kündigen kann. Es gibt hier nach meiner Einschätzung keine Rechtssicherheit.

     

    Ich wäre aber bei Rechtsthemen in Internetforen auf jeden Fall vorsichtig, wenn ohne Begründung Ratschläge gegeben werden, die besagen, es sei doch alles sonnenklar.

    So, das soll’s von mir gewesen sein.

     

    Noch einmal viele Grüße,

    und dass sich hoffentlich alles in Wohlgefallen auflöst,

    Tanja

  • Weltenbummlerin71
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    geschrieben 1271583825000

    Hallo Tanja,

     

    nochmals danke für deine ausführliche Info.

    Ich würde natürlich niemals einfach so stornieren.

    Das ist sicher ein Thema, dass ich mit dem Reisebüro bespreche.

    Morgen früh rufe ich mal an, was die so dazu meinen.

    Viele Anbieter bieten die kostenlose Storno von sich aus an.

    Ohne also mit dem RB zu sprechen, veranlasse ich nichts.

    Im übrigen sieht es ja irgendwie gerade so aus, als wenn sich leider erst mal nichts ändert.

    Das könnte schon "erheblich" werden :-(

    Ich halte euch am dem Laufenden.

     

    VG Silke

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  • bernardo2001
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    geschrieben 1271588252000

    Hallo,

    warum mutmassen - es steht doch alles im Gesetz (BGB 651 j und 651 e, 3, 1+2). Da steht, dass bei hoeherer Gewalt sowohl der RV als auch der Reisegast kuendigen kann. Geschieht das vor Reiseantritt, und das ist hier der Fall, hat der RV den Reisepreis zu erstatten. Punkt - fertig.

    Und wenn samanas noch ein bisschen rausschlagen moechte, kann er den Staat Island verklagen, dass sich dieser Vulkan auf seinem Staatsgebiet befindet und Petrus, dass der die Windrichtung so gelegt hat, dass die Wolke auf Europa zutreibt. Da ist bestimmt ne Mio drinn.

    Viele Gruesse

    bernardoselva

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