na, dann brauchte ich ja nicht noch mal einen Zusatzkommentar schreiben, wonach der Urlauber sogar noch auf Kulanz des RV angewiesen wäre, eine Stornierung zu erreichen.
Bei einer gebuchten Pauschalreise liegt das Transportrisiko beim RV. Höhere Gewalt schützen ihn lediglich vor Schadensersatzforderungen. Der Reisevertrag gestattet auf Grund der AGB lediglich Änderungen von Flugzeiten am Reisetag. Niemand ist gezwungen, seine Reise um 1 Tag plus x zu verkürzen, unter der üblichen Vergütung der Tagessätze der Hoteliers, wenn ein Fall von höherer Gewalt wie hier vorliegt. Im Sinne der Vernunft wegen des geplanten Urlaubes ist aber trotzdem eine Vereinbarung schon sinnvoll. Aber das sind dann neue Reiseverträge.
Übrigens: auf Kulanz sind diejenigen angewiesen, die Flug und Hotel getrennt gebucht haben. Kulanz beim Hotelier. Dann liegt das Transportrisiko bei ihnen selbst, und der Hotelier darf selbstverständlich den gebuchten Hotelaufenthalt berechnen.
Das nur für die, die immer den Weg der getrennten Buchung als höchstempfehlenswert und Alterative zum Pauschalurlaub anpreisen. Sollte man auch mal drüber nachdenken, gibt ja auch noch z.B. das Streikrisiko.
Gruss Gabriela