• bernhard707
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    geschrieben 1271593586000

    @bernardo2001 sagte:

    ...Und wenn samanas noch ein bisschen rausschlagen moechte, kann er den Staat Island verklagen, dass sich dieser Vulkan auf seinem Staatsgebiet befindet und Petrus, dass der die Windrichtung so gelegt hat, dass die Wolke auf Europa zutreibt. Da ist bestimmt ne Mio drinn...

    Die Klage gegen Petrus erscheint aussichtsreicher, denn Island hat ja bekanntlich keine "Asche" mehr ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bernardo2001
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    geschrieben 1271595187000

    Doch, die haben reichlich davon!!! Haben die Asche sogar als Wolke zu uns geschickt!! :laughing:

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • didili1
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    geschrieben 1271607913000

    Sollte gestern nach Tunesien fliegen.Bekomme ich vom Reiseveranstalter meinen

    gesammten Reisepreis zururück,wenn sich die Lage nicht ändert und wir nicht fliegen können.??

  • Bienekind
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    geschrieben 1271608649000

    Thomas Cook schreibt auf seiner Website dieses:

    "Die Thomas Cook AG wird daher für ihre Veranstalter Neckermann Reisen, Thomas Cook Reisen, Bucher Last Minute und Air Marin bis Montag, den 19. April 2010 um 14 Uhr, keine Flugreisen durchführen. Die von den Streichungen betroffenen Reiseaufträge werden vom Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt gekündigt und die Kunden erhalten den Reisepreis zurück. Alternativ können die Kunden kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Die Kunden werden gebeten, nicht am Flughafen zu erscheinen, sondern sich auf den Websites der Thomas Cook Veranstalter über die aktuellste Entwicklung zu informieren."

    Somit ist der Fall für uns geklärt.

    LG, Bienekind

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1271610007000

    na, dann brauchte ich ja nicht noch mal einen Zusatzkommentar schreiben, wonach der Urlauber sogar noch auf Kulanz des RV angewiesen wäre, eine Stornierung zu erreichen.

    Bei einer gebuchten Pauschalreise liegt das Transportrisiko beim RV. Höhere Gewalt schützen ihn lediglich vor Schadensersatzforderungen. Der Reisevertrag gestattet auf Grund der AGB lediglich Änderungen von Flugzeiten am Reisetag. Niemand ist gezwungen, seine Reise um 1 Tag plus x zu verkürzen, unter der üblichen Vergütung der Tagessätze der Hoteliers, wenn ein Fall von höherer Gewalt wie hier vorliegt. Im Sinne der Vernunft wegen des geplanten Urlaubes ist aber trotzdem eine Vereinbarung schon sinnvoll. Aber das sind dann neue Reiseverträge.

    Übrigens: auf Kulanz sind diejenigen angewiesen, die Flug und Hotel getrennt gebucht haben. Kulanz beim Hotelier. Dann liegt das Transportrisiko bei ihnen selbst, und der Hotelier darf selbstverständlich den gebuchten Hotelaufenthalt berechnen.

    Das nur für die, die immer den Weg der getrennten Buchung als höchstempfehlenswert und Alterative zum Pauschalurlaub anpreisen. Sollte man auch mal drüber nachdenken, gibt ja auch noch z.B. das Streikrisiko.

    Gruss Gabriela

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1271610422000

    Jetzt muß ich doch tatsächlich mal ergänzen ;) . Auch bei den Individualbuchungen bieten die Airlines Umbuchungen oder Stornierungen kostenfrei an. Und wer sein Hotel direkt bucht oder über einen Reiseveranstalter, kann natürlich auf Kulanz hoffen.

    Oder gleich sein Hotel so buchen, daß er noch bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren kann. Das ist dann absolut risikolos. Man braucht noch nicht mal auf die Rückerstattung des Hotelpreises zu warten. Denn gezahlt wird erst bei Ankunft vor Ort. Also, für alles gibt es Möglichkeiten genug.  Man muß nur vor der Buchung drüber nachdenken. Der Vulkan kann jederzeit wieder ausbrechen ...

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1271614503000

    ......oder es kann gestreikt werden.

    Über den Flug wie hier bei höherer Gewalt brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber Kulanz erhoffen oder eine Rechtsposition einzufordern ( die Stornierung ) sind zwei paar Stiefel. Ich habe Urlaube nie separat gebucht, daher kenne ich die Hotelbedingungen nicht. Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder. Direkt beim Hotel gebucht, klar, zahlt man bei der Abreise oder macht beim

    Einchecken einen Abdruck seiner Kreditkarte. Nur: lassen sich in Urlaubsgebieten Hoteliers darauf ein, bis zum Anreisetag noch kostenfrei stornieren zu dürfen ? Ich kenne das eigentlich nur aus meiner beruflichen Tätigkeit innerhalb Deutschlands, aber wie gesagt, das kann ich wirklich nicht beurteilen.

    Ich bin wahrhaftig kein Freund der ( AGB der ) RV, aber in dieser Sachlage steht es glaube ich 0.5 zu 0 für sie. Oder liege ich falsch ?

    Gruss Gabriela-

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1271615441000

    Hallo,

     

    wir sollten am Samstag ab Berlin fliegen, haben Flug indiv. bei Airlines gebucht und das Hotel online bei Thomas Cook.

    Die Airlines hat uns kostenfrei auf nächsten Sonntag umgebucht und RV hat für uns  Hotelaufenthalt  den neuen Termin angepasst. Wir haben zwar 45; € p.P. Umbuchunsgebühr bezahlt, trotzdem sind wir Thomas Cook dankbar , dachten schon : das Geld ist weg.

     

    m.f.G.

    Peter

    ***suum cuique***
  • privacy
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    geschrieben 1271615817000

    Aus meiner Sicht und Erfahrung her ganz klarer Punkt für Buchungen über Hotelportale. Gebündelte Einkaufskraft und optimale Konditionen. Natürlich muß man vor Buchung die Stornobedingungen prüfen, aber speziell in Europa gibt es diese Möglichkeit der kostenfreien Änderung und Stornierung sehr oft.

    Auch Streiks sind da kein Thema. Andere Buchungsvarianten kommen für mich wegen benötigter Flexibilität nicht infrage, genauso wie Pauschalreisen. Aber da hat jeder seine eigene Philosophie.

    In solchen Fällen wie aktuell kann man es nicht besser treffen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1271616327000

    Ich hatte doch schon darauf hingewiesen, dass bei Pauschalreisen die gesetzliche Regelung greift, siehe auf Seite 2 dieses Threads.

    Da ist die Aussage von Gabriela Maier "....Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder....." natuerlich voelliger Unsinn, denn der RV ist zur Rueckzahlung verpflichtet.

    Zahlt er nicht habe ich ja immer noch den Sicherungsschein. Wird dann zwar komplizierter, aber letztendlich bekomme ich mein Geld zurueck.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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