• gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1271616942000

    @Bernardo2001:

    das hast du völlig missverstanden oder wolltest es nicht verstehen. Es ging um die Direktbuchung des Fluges und des Hotelaufenthaltens, und letzteres über einen RV. Und nicht um die Rückerstattung der Kosten für eine Pauschalreise. Was habe ich denn immer gesagt ? Stornierung absolut rechtens und Rückerstattung der gezahlten Kosten.

    Aber um das noch mal auch aus meiner kritischen sicht klarzustellen: hier ist die Branche gefordert, es ist ein "worst case" szenarium, und die Branche wird das in Bezug auf Kulanz wo immer es geht möglich machen.

    Gruss Gabriela

  • June2
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    geschrieben 1271621922000

    wie sieht es denn aus, wenn man sich bereits am urlaubsort befindet und nun nicht zurückkehren kann? bei meinen bekannten wurde der reisevertrag vor ort gekündigt. aussage: weitere übernachtungen müsst selbst getragen werden und bei mehrkosten für den flug würde 50/50 geteilt. können die das so einfach?

  • Alexa33
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    geschrieben 1271622039000

    @bernardo2001 sagte:

    Da ist die Aussage von Gabriela Maier "....Über einen RV bin ich sicher musste sofort bezahlt werden und ich sehe mein Geld -höchstwahrscheinlich- nicht wieder....." natuerlich voelliger Unsinn, denn der RV ist zur Rueckzahlung verpflichtet.

    Hier ging es um die separate Buchung. Beispiel: Du buchst Dir einen Lufthansa-Flug nach Barcelona und das Hotel mit "Eigenanreise" über Neckermann oder wen auch immer. Das Hotel musst Du meist gleich bezahlen.

    Wenn der Lufthansa-Flug nun ausfällt, interessiert das Neckermann kein Stück. Und wenn es Höhere Gewalt war, hast Du auch Lufthansa gegenüber kein Recht auf eine finanzielle Entschädigung für das bezahlte und nicht genutzte Hotel.

  • Sonne&mehr
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    geschrieben 1271624926000

    @samanas sagte:

    Bin auch gerade zurück vom Flughafen Leipzig, wir wollten heute morgen nach Monastir, hatten das Gepäck auch schon eingesteckt und wurden dann wieder nach Hause geschickt. Wir "dürfen" kostenfrei stornieren. Hat man bei einer Pauschalreise noch das Recht auf irgendeine andere Art der Entschädigung? Ich hörte gerade im Fernsehen, bei ntv oder n24, dass es eine 50/50 Reglung gäbe?

    Die Veranstalter wie auch die Fluggesellschaften zahlen viele Dinge gerade aus reiner Kulanz und fahren damit Millionen Verluste ein. Es sollte sich nun jeder Fragen, ob es angebracht ist, in der jetztigen Situation nach einer Entschädigung zufragen.

    Zudem besteht im Falle von höherer Gewalt kein Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung.

  • demi
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    geschrieben 1271626481000

    @June2 sagte:

    wie sieht es denn aus, wenn man sich bereits am urlaubsort befindet und nun nicht zurückkehren kann? bei meinen bekannten wurde der reisevertrag vor ort gekündigt. aussage: weitere übernachtungen müsst selbst getragen werden und bei mehrkosten für den flug würde 50/50 geteilt. können die das so einfach?

    jau... können sie

    alle Pauschalreisende, deren Verträge von den Veranstaltern gekündigt werden, haben zwar weiterhin Anspruch auf einen Rückflug in die Heimat. Doch für die zusätzlichen Kosten, die dabei etwa für Umbuchungen oder Fahrten zu entfernten Flughäfen entstehen, müssen die Urlauber laut Gesetz zur Hälfte selbst aufkommen.

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • wally/x
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    geschrieben 1271628062000

    Bei TC/Neckermann und Bucher.de werden aus Kulanz bis auf weiteres die Unterbringungskosten übernommen.

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • privacy
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    geschrieben 1271630009000

    Hallo Wally/x,

    das liest sich hier bei Focus aber anders

    Demnach hat gerade Thomas Cook die Kosten nur bis heute, Sonntagabend, übernommen und ansonsten die Reiseverträge gekündigt.

    Diese Urlauber müssen danach für Übernachtungen selbst aufkommen, wie Thomas Cook mitteilte. Auch müssen sie die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen.

    Gruß  privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1271631373000

    und so steht es auch in der FAZ---> klick

    Was machen Pauschalreisende, die an ihrem Urlaubsort festsitzen?

    Reisende, die am Urlaubsort auf ihren Rückflug warten, werden von der jeweiligen Reiseleitung betreut und bis auf weiteres in ihrem Hotel untergebracht, wie die Unternehmen TUI, Thomas Cook, DERTOUR, Meier“sWeltreisen und ADAC Reisen mitteilten. TUI übernimmt aus Kulanz die Kosten gestrandeter Gäste für die Hotelübernachtung von Freitag bis Montag. Andere Anbieter, wie etwa Thomas Cook, zahlten Zimmer nur bis Sonntagabend. Danach müssen Reisende für Übernachtungen selbst aufkommen und die Hälfte der Mehrkosten für den Rücktransport bezahlen. Außenminister Guido Westerwelle(FDP) wies alle deutschen Botschaften an, Reisenden in individuellen Notlagen konsularische Hilfe zu leisten.

    Grüße

    demi

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • GuterGast
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    geschrieben 1271632503000

    Hallooo,wir haben einen 7-Tage-Urlaub auf Djerba gebucht. Abflug soll Dienstag, der 27.4., sein. Ob wir die Reise werden antreten können, ist aus heutiger Sicht fraglich. Ebenso ist unsicher, ob wir zum Urlaubsende, am 4.5., den Rückflug antreten können. Die vulkanischen Aktivitäten und Flugsperren sind ja kein Tagesereignis. Die Vulkantätigkeit kann nach Expertenmeinung noch Wochen andauernd. Das Wetter und damit die Windrichtung (infolgedessen die Flugasche) ändert sich auch ständig.Insofern besteht die große Gefahr, dass wir vielleicht nach Djerba fliegen können, dass aber der Rückflug ausfällt oder mit erheblicher Verspätung erfolgt. Vermutlich werden wir dann seitens des RV eine Kündigung des Reisvertrages auf Djerba erhalten und uns um den Rückflug selbst bemühen sowie dessen Kosten selbst übernehmen müssen. Wir sind berufstätig und müssen bereits den Tag nach regulärer Ankunft an unseren Arbeitsplätzen erscheinen. Auf Grund der Personalplanung ist es uns nicht möglich, auch nur einen Tag später zu kommen.Wir stellen uns die Frage, ob es unter diesen Umständen und Unwägbarkeiten besser sei, die Reise nicht anzutreten. Es stellt sich aud die Frage, ob ein RV uns ein solches Risiko bzw. ein solches Sammelsurium von Unwägbarkeiten bei einem klaren formulierten Vertrag zumuten kann. Haben wir schon jetzt die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren bzw. von ihm zurückzutreten??? Selbstverständlich ohne, dass für uns Kosten entstehen und dass wir unseren vollen Reisepreis auch zurück erhalten.

  • wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
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    geschrieben 1271657519000

    Die Information ist auch erst gestern gegen 19 Uhr auf der Seite von Neckermann.de aufgetaucht und wurde uns gegen 20 Uhr vom Reiseleiter bestätigt.

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
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