Hallooo,wir haben einen 7-Tage-Urlaub auf Djerba gebucht. Abflug soll Dienstag, der 27.4., sein. Ob wir die Reise werden antreten können, ist aus heutiger Sicht fraglich. Ebenso ist unsicher, ob wir zum Urlaubsende, am 4.5., den Rückflug antreten können. Die vulkanischen Aktivitäten und Flugsperren sind ja kein Tagesereignis. Die Vulkantätigkeit kann nach Expertenmeinung noch Wochen andauernd. Das Wetter und damit die Windrichtung (infolgedessen die Flugasche) ändert sich auch ständig.Insofern besteht die große Gefahr, dass wir vielleicht nach Djerba fliegen können, dass aber der Rückflug ausfällt oder mit erheblicher Verspätung erfolgt. Vermutlich werden wir dann seitens des RV eine Kündigung des Reisvertrages auf Djerba erhalten und uns um den Rückflug selbst bemühen sowie dessen Kosten selbst übernehmen müssen. Wir sind berufstätig und müssen bereits den Tag nach regulärer Ankunft an unseren Arbeitsplätzen erscheinen. Auf Grund der Personalplanung ist es uns nicht möglich, auch nur einen Tag später zu kommen.Wir stellen uns die Frage, ob es unter diesen Umständen und Unwägbarkeiten besser sei, die Reise nicht anzutreten. Es stellt sich aud die Frage, ob ein RV uns ein solches Risiko bzw. ein solches Sammelsurium von Unwägbarkeiten bei einem klaren formulierten Vertrag zumuten kann. Haben wir schon jetzt die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren bzw. von ihm zurückzutreten??? Selbstverständlich ohne, dass für uns Kosten entstehen und dass wir unseren vollen Reisepreis auch zurück erhalten.