Hallo Diego 1977,
kompliziert das Ganze. Im Prinzip hättet ihr Eure Fluggesellschaft von den geplanten Neubuchungen vor Abflug in Kenntnis setzen müssen. Um die Freigabe für diese Vorgehensweise zu erhalten.
Du schreibst nicht, daß der Reiseveranstalter den Vertrag gekündigt hat. Dann ist er bis auf ewig verpflichtet, die zusätzlichen Hotelkosten zu tragen. Hat er gekündigt, dann bist Du in dem Fall in der besseren Position, weil Eure Airline eine EU-Airline ist und diese die Hotelkosten lt. EU-Verordnung 261/2004 als Unterstützungsleistung bis zum Abflug übernehmen muß. Also zumindest für die 1 Nacht von Sonntag auf Montag.
Darüberhinaus ist es logisch, daß Hamburg International den Flugpreis für den ausgefallenen Flug erstatten muß. Eigentlich unaufgefordert innerhalb 7 Tagen nach Absage. Aber in der aktuellen Situation wird das nicht so schnell und vermutlich auch nur auf intensiven Druck erfolgen.
Da das Ganze wohl zu einer Klagewelle führen wird, macht es Sinn, rechtzeitig die Ansprüche anzumelden und dann in Einvernehmen mit dem Veranstalter beispielsweise ein Stillhalteabkommen bis zur Entscheidung der jeweiligen Gerichte
zu vereinbaren. Aber keine Fristen versäumen. Gehen die Gerichte nach der EU-Gesetzgebung, müßte es auf alle Fälle Rückerstattungen geben. Könnte mir vorstellen, daß es ohne fachliche Hilfe eines spezialisierten Anwalts schwierig wird.
Ansonsten schau mal in einem der anderen Threads hier zur Presserklärung des
Bundesministeriums für Justiz. Das ist da schon relativ gut beschrieben.
Gruß privacy