• Bonsaitweety
    Dabei seit: 1270252800000
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    geschrieben 1271591251000

    Hallo,

    wir waren vom 08.04.2010 bis geplant 15.04.2010 eine Woche in Ägypten. Urlaub bis dahin toll. Am 15.04.2010 wurden wir vom Hotel zur Abreise mit dem Bus abgeholt. Abflug sollte um 18:05 Uhr sein. Am Flughafen dann: FLUG VERSPÄTET! So ziemlich alle Reiseveranstalter nicht mehr vor Ort. Nach langem hin und her dann plötzlich: Zurück in 4 Busse und zu einem Hotel! Flug geht heute nicht mehr. Keine Info über irgendwas. Ein Teil der Reiseveranstalter ging sogar davon aus, dass wir geflogen waren und wussten nichts von der "Notunterkunft". Abflug dann am 16.04.2010 und 14:40 Uhr ABER: Zielflughafen nicht Stuttgart sonder München wegen diesem Vulkanausbruch! Grund für den verspäteten Flug: Das Flugzeug war bei der Betankung beschädigt worden!

    ==> Schadenersatzforderung? Oder ist die schon mit der Notunterkunft abgegolten?

    Der Transfer von München nach Stuttgart wurde mit Bussen organisiert.

    Danke.

     

    Liebe Grüße

    Nicole

  • tom-rallye
    Dabei seit: 1122249600000
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    geschrieben 1271593689000

    Hallo Nicole,

     

    ich habe einen solchen Fall selbst erlebt,  Rückflug einen Tag später.

     

    Ich bin nach meiner Rückkehr zu meinem Reisebüro, und habe das Reklamiert, ich bekam einige Zeit später dann einen Reisegutschein Höhe 110 Euro, sicher nicht viel, aber für den Ärger OK.

     

    Wir waren die Nacht in einem 5*Hotel untergebracht, und haben dort auch noch Frühstücken können und mit erheblicher Verspätung ging es dann endlich los, dies war 2008.

    lg tom
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1271594903000

    Hallo,

    und bitte - wo ist ein Schaden entstanden? Aus Deiner Schilderung kann ich keine Entstehung eines Schadens erkennen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • privacy
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    geschrieben 1271600921000

    Hallo Bonsaitweety,

    Schadensersatz in Bezug auf die "höhere Gewalt / Vulkanasche" beim Rückflug ist nicht möglich.

    Der "Schaden beim Betanken des Flugzeuges" würde allerdings bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung in den Verantwortungsbereich der Airline fallen und somit könnte man über Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung 261/2004 sprechen.

    Allerdings kann man davon ausgehen, daß dieser Grund in einem Dialog mit der Airline schwer nachzuweisen sein wird. Man wird sich auf die aktuelle "Vulkanasche-Situation" beziehen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • tom-rallye
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    geschrieben 1271691692000

    Hallo Nicole,

     

    ....der Schaden war das wir mit über 10 Stunden verspätung geflogen sind,  kein Flieger, angeblich kaputt, und immer wieder vertröstet worden sind und anstatt um um 23: 30, erst  am nächsten Tag um 12: 30 wieder gelandet sind in Deutschland.

     

     

     

     

     

    lg tom
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1271693472000

    Wie privacy schon mitgeteilt hat, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Das ist richtig.

    Aber wo ist denn ein Schaden entstanden??? Schaeden muessen beziffert und belegt werden, z.B. durch die Verspaetung 1 Tag mehr Parkgebuehren. Aber nur die Behauptung, dass ein Schaden entstanden ist, zaehlt nicht.... Auch nicht das kneifende Bauchgefuehl (sprich Wut) ueber die Verspaetung.

    Viele Gruesse

    bernardoselva

  • UteDanella
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    Beiträge: 19
    geschrieben 1275997237000

    Verlängerter Kurzurlaub nach Cala Millor, Hotel Said **** Sterne, AI,

    vom 13.04. - 17.04. = 19.04.2010 wegen

    Vulkanausbruch/Aschewolke Island

    F l u g v e r b o t

    Hallo zusammen,

    wer kann mir einen Rat geben?

    Kurzurlaub vom 13.04. - 17.04.2010 geplant, tatsächlich verlängerter Urlaub incl. Übernachtung im gleichen Hotel und Zimmer bis zum 19.04.2010.

    Gebucht und geflogen mit 5 vor Flug

    Das Zimmer und die Verpflegung AI im Hotel Said wurde vorerst von 5 vor Flug übernommen,

    wie vorher bestellt. Die Option: Es kann noch eine Rechnung gestellt werden, die ich dann

    zu zahlen hätte.

    Am Tag der superplötzlichen Abreise: Anruf durch den Reiseführer vonn 5vorFlug auf dem

    Zimmer, 10 Minuten Koffer packen, Rechnung fertigstellen lassen, Fliegen egal wohin...

    München, Berlin, usw. .... da ich ja gerne nach Hause wollte.....

    Es erfolgte nochmals ein Anruf auf dem Zimmer nach 10 Minuten und ich sollte unverzüglich

    ein Taxi über die Rezeption bestellen lassen, einsteigen und sofort zum Flughafen fahren.

    Das Taxi sollte ich bar bezahlen, Quittung ausstellen lassen und ich würde

    das Geld nach Einreichung wieder bekommen.

    Dies tat ich: 77 EUR in bar

    Der Flug (airberlin) ging dann nach Paderborn ---- nicht nach Münster.

    Ich stand mitten in der Nacht ohne Betreuung durch 5 vor Flug am Flughafen.

    Eine Dame von tui hat mir empfohlen, mich bis zum Morgen auf die Bank am Flughafen

    zu setzen und zu warten, bis die Firma 5vorFlug Ihren Schalter aufmacht.

    Es war kein Bus da, der mich nach Münster (geb. Flughafen) brachte,

    .... also wie komme ich nach Hause bzw. nach Münster????????????

    Ein Taxiunternehmer hat mich dann nach Hause gefahren: Kosten 150 EUR

    Die Quittungen habe ich bei der Versicherung, 5 vor Flug, airberlin eingereicht.

    Die Versicherung zahlt nicht.

    Airberlin????????

    5 vor Flug hat mich per Mail vertröstet: Es wird noch geprüft...........

    Bis jetzt habe ich weder das Geld (alles per Einschreiben gegen Rückschein geschickt) noch eine vernünftige Antwort erhalten.

    Was ratet Ihr mir und hat es denn überhaupt Zweck, hier weiter etwas zu unternehmen.

    Die Pauschalreise (geb. am 11. April 2010 bei 5 vor Flug-Schalter im Flughafen MS/OS)  war incl.

    Transfer gebucht.

    Wie ist hier die Rechtslage? Es ist ja eigenltich Höhere Gewalt (Vulkanausbruch/Aschewolke) gewesen............

    Airberlin hat mir den Flug auch nicht Bonusmäßig (Meilen etc.) gutgeschrieben, da es

    auf dem Rückflug ein Sonderflug war?

    Ich war jetzt 4 Wochen zur Reha und konnte mich nicht mit einem Anwalt in Verbindung

    setzen. Wie geht es jetzt weiter? Was muss ich veranlassen?

    Für Eure Antworten und Tipps danke ich schon einmal im voraus.

    Viele Grüße

    Ute

    PS_: Habe gelesen, dass die Fluggesellschaften sich zusammengeschlossen haben und

    wegen des erlassenen Flugverbotes eine gemeinsame Klage wegen der entstandenen

    Schäden erhoben haben..............

    Muss ich solange auf mein Geld /auf die Zimmerrechnung incl. Verpflegung AI warten???????????

  • Lugansk
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    geschrieben 1276035603000

    Hallo!

     

    Für diese höhere Gewalt haftet keiner. Für eventuelle Mehrkosten muß jeweils zur Hälfte der Veranstalter und zur anderen der Gast aufkommen.

     

    Wie waren denn die Ab- und Ankunftzeiten des Fluges?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1276049600000

    Wenn ich das so lese, war es jedenfalls ein prima Coaching von 5 vor Flug. Wo ist jetzt das Problem?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lexilexi
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    geschrieben 1276071023000

    @utedanella

    es war nicht nur "eigentlich" höhere gewalt, sondern es war wirklich höhere gewalt.

     

    manche veranstalter zeigen sich kulant, manche nicht.

    wenn dir die übernahme der kosten telefonisch zugesagt wurde, kann man noch hoffen, dass das auch so ist.

    die aschewolke war eine besondere situation, da es sowas vorher noch nie gab und es keine erfahrungwerte im umgang dessen gab.

     

    ich kann mir vorstellen, dass es viele "reklamationen" diesebzüglich gibt, die einfach noch nicht abgearbeitet wurden.

    warte doch einfach noch ein bißchen ab.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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