• LarsB123
    Dabei seit: 1572471490578
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    geschrieben 1572472073364

    Hallo in die Runde,

    wir haben aktuell folgende Thematik:

    Pauschalreise mit Linienflügen gebucht

    Auf der Rückreise hatte unser Zubringerflug Verspätung. Silkair von HKT nach SIN, MI Flugnummer

    Anschlussflug nicht erreicht. LH Flugnummer, operated by Singapore Airlines nach Frankfurt. Dadurch auch den finalen Flug nach Amsterdam nicht antreten können. Ebenfalls LH Flugnummer

    Singapore Airlines hat uns umgebucht, Ankunft in Amsterdam mit 21 Stunden Verspätung.

    Haben wir ein Anrecht auf Entschädigung nach EU Verordnung in Höhe von 600 Euro pro Person?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1572473476314

    Dazu müsste man wissen ob alle Buchungen über LH getätigt wurden, dann wäre LH dein Ansprechpartner.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • LarsB123
    Dabei seit: 1572471490578
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    geschrieben 1572507954799

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Wir haben über Fti gebucht. Alle Flüge sind über Lufthansa gebucht, entsprechend mit LH Flugnummern. Lediglich die Silk Air hat eine MI Flugnummer, gehört aber mit zum offiziellen Reiseplan und ist eine Tochter der Singapore Airlines.

    Wir haben keine Flüge separat gebucht.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1572538836573

    Silkair ist keine EU Fluggesellschaft, daher faellt die Verspaetung dieses Fluges nicht unter die EU261 Verordnung. Da spielt auch keine Rolle dass der Anschlussflug mit Lufthansa war. Es gibt daher keine nachtraegliche Aufbesserung der urlaubskasse.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1572555508780 , zuletzt editiert von HABERLING

    @mkfpa ,das sieht der EuGH ganz anders.klick mich:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1572560975603

    Da irrst du dich, mkfpa - soweit geschildert könnte durchaus ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 in Betracht kommen.

    Maßgeblich wäre der Grund für die Verspätung, da z.B. widrige Witterungsverhältnisse durchaus exkulpierend wirken könnten und das ggf. noch zu eruieren wäre.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1572608788222 , zuletzt editiert von mkfpa

    Das Urteil ist mir durchaus bekannt aber fuer den hier geschilderten Fall ist es, nach meiner Meinung, nicht anwendbar denn:

    "Mit seinem Urteil entschied der Gerichtshof, dass die Verordnung für eine Fluggastbeförderung gilt, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats (Berlin) und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats (Agadir) eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Union (Casablanca) mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst."

    Da Thailand eher kein EU Mittgliedsstaat ist wuerde es fuer diesen Fall hier wohl ein neues Urteil benoetigen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1572609417317

    Es wurde aber alles über LH gebucht so dass man es durchaus so sehen kann, dass LH auch das ausführende LVU ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • LarsB123
    Dabei seit: 1572471490578
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    geschrieben 1572609872150

    Vielen Dank für die Info. Als Grund für die Verspätung wurde lediglich "late incoming plane" genannt.

    Unwetter gab es keine, andere Flüge waren pünktlich.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1572649606109

    Seit wann ist denn die Fluggesellschaft bei der man bucht das ausfuehrende LVU? Ich dachte immer das ausfuehrende LVU ist die Fluggesellschaft die den Flug tatsaechlich durchfuehrt.

    Selbst bei Codeshare Fluegen sind die Ansprueche gegen die durchfuehrende Fluggesellschft zu stellen und nicht gegen die Fluggesellschaft die das Ticket verkauft hat.

    Deshalb viel Glueck die Lufthansa zum ausfuehrenden LVU fuer den Silkair Flug zu machen.

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