Ich würde nur dann Plätze reservieren, wenn ich einen bestimmten und zudem die Mitreisenden in einer "Formation" um mich geschart wissen wollte - ganz sicher nicht um einer Überbuchung zu entgegnen - aus vorbenannten Gründen.
Was macht dich übrigens so sicher, dass nur diese beiden Flüge geändert wurden?
Auch die Herleitung hinkt - wenn die CONDOR jetzt eine B753 einsetzt, so ist die Änderung wohl deren Umlauf (Rotation) geschuldet - der Rückschluss, dass die Nachfrage enorm gestiegen ist, ist hingegen korrekt. Das konnte man auch der Presse bereits entnehmen und sie wird nach der ITB vermutlich noch einmal zulegen.
Bedeutet aber nicht, dass man das Risiko Überbuchung strapaziert - im Falle eines Falles entstehen nämlich astronomische Kosten.
Letztlich sind das allerdings im Prinzip keine relevanten Fragen im Blick auf das Thema "Reiserecht" (dem Titel des Unterforum), ausgenommen du interessierst dich für die tatsächlichen Folgen einer Überbuchung und der dir daraus erwachsenden Ansprüche ...