• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367145704000

    @kater.koss

    Du wirst nicht bestreiten wollen, dass der Kunde nach genauer Lektüre der AGB erkennen kann, welche Rechte ihm vertraglich zugesichert sind und er leider im Irrtum ist, wenn er die Buchungsentscheidung von der Flugzeit abhängig macht?

    Es wird also nicht "versucht zu suggerieren", sondern Irrtümer auszuräumen.

    Auch hat der Kunde nicht "null Recht", sondern den Anspruch auf eine Luftverkehrsbeförderung am Tag X von A nach B - nur eben nicht unbedingt um N Uhr.

    Darüber hinaus wiederholte sich schon öfter mal der Hinweis, dass das auch bei einer direkten Buchung bei der Airline keine Ausnahme ist, beispielsweise AB Bucher operated by Easyjet befördert werden und ebenfalls mit Änderungen des Streckenverlaufs oder der Flugzeit rechnen müssen.

    Die vertraglichen Zusagen ergeben sich nun einmal aus den AGB oder ABB, und etwas Unangenehmes ist nicht sogleich unrecht.

    Der Verbraucherschutz teilt deine Ansicht, dass die (irrtümlich!) getroffene Entscheidung für eine bestimmte Pauschalreise wegen der Beförderungszeiten wettbewerbsverzerrend ist und möchte diese Änderungsvorbehalte aus den AGB prozessieren. Ursächlich ist aber nicht "der böse Anbieter", der bei einer etliche Monate in der Zukunft liegenden Reise u.U. noch gar keine verbindliche Zeit angeben kann, sondern der Verbraucher, der sich nicht ausreichend über seinen Vertrag informiert hat oder - bei der Buchung mit persönlicher Beratung - informiert wurde.

    Letztlich ist ein gut informierter Verbraucher jedenfalls vor mutmaßlich unredlichen Methoden geschützt, und wenn ca. 252 100 Besucher der beiden Threads zur Thematik nicht nur Bilder angeschaut haben, müssten diese zumindest Bescheid wissen was sie erwarten dürfen und was eben leider nicht ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1367146476000

    @kater koss

    Das wurde doch bereits seitenlang "durchgekaut".

    Denn nein, es sind keine "fiktiven Angaben" - nur eben "voraussichtliche".

    Dass sich hier nur User melden, deren voraussichtliche Zeiten sich geändert haben, kann natürlich den Eindruck erwecken, dass sich die Zeiten oft / ev. sogar immer :? ändern. Dem ist aber nicht so !

    Und das solltest du auch selbst wissen, denn ich gehe mal davon aus, dass du dich hier schon früher und öfter ;) gemeldet hättest, wenn deine Flugzeiten stets geändert worden wären.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • guddiman
    Dabei seit: 1269820800000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1367148580000

    Wir hatten ja auch diesen Ärger mit der Flugzeitenänderung. Statt 20:00 Uhr am Abend (Flugzeit bei Buchung) ging es schon um 7:00 Uhr morgens zurück von Antalya nach DUS. Vor dem Urlaub habe ich versucht, irgendeine Art Entschädigung zu bekommen, wg. Wegfall eines Urlaubtages. Unser Reisebüro hat geraten, direkt bei alltours anzurufen, und alltours hat lediglich auf die AGBs hingewiesen...Dann haben wir nochmal unseren Reiseleiter im Hotel angesprochen, in der Hoffnung, daß er vielleicht `nen kleinen Ausflug spendiert ;) , aber auch da war mit Kulanz nicht zu rechnen. Er war direkt froh darüber, daß wir vorab schon diese AGB-Regelung kannten, und er uns nicht ellenlang die Rechtslage erklären mußte. Somit gab es von allen Seiten nur ein SORRY!

    In Zukunft wissen wir nun, daß die Buchungsdaten nicht unbedingt eingehalten werden müssen. Alle Aufregung umsonst und verschwendete Energie. Es gibt schlimmeres.

  • Gastroprofi
    Dabei seit: 1242086400000
    Beiträge: 78
    geschrieben 1367148618000

    Hallo, das ist mir auch schon des öfteren passiert. Ein paar mal bin ich auch schon später zurückgeflogen, was natürlich gut war :D . Allerdings war es einmal genauso grob wie bei dir - Anstatt Nachmittags zurückzufliegen, ging der Flieger Morgens um 6 das hieß für mich da ich in Alanya war, das um Mitternacht der Bus kam und ich die LETZTE NACHT nicht im Hotel verbringen konnte. Daraufhin habe ich den damaligen Reiseveranstalter auf den Mangel hingewiesen und auf Kulanz einen Gutschein über 50 Euro für meine nächste Reise bekommen. Die Reise ging damals über 10 Tage (Nächte) und kostete ca. 500 Euro. Der vorschlag die unannehmlichkeit mit einem Gutschein aus der Welt zu schaffen kam von mir. Allerdings kam die Flugzeitenänderung erst 24 Stunden vor dem Abreisetag, aber du kannst es ja probieren und wenn die nächste Reise dafür etwas günstiger wird, ist alles halb so schlimm ;)

  • hermannpenning
    Dabei seit: 1194220800000
    Beiträge: 98
    geschrieben 1367148811000

    gibt es evtl. eine valide Prozentzahl wieviel % der zuvor angegebenen Flugzeiten

    geändert werden? (Egal ob zum Nachteil oder auch Vorteil) Kommt ja beides vor. :?

    22.6.17-13.7.17 COOEE Grand Paradise Samana
  • guddiman
    Dabei seit: 1269820800000
    Beiträge: 72
    geschrieben 1367150067000

    Unsere Flugzeitenänderung erfuhren wir mit Zusendung der Reiseunterlagen/Tickets.

    Also ca. 3 Wochen vor Abflug.

    Erst 1 Tag vor Abflug über so eine Änderung informiert zu werden, bewegt den Veranstalter vielleicht eher zur Entschuldigung in Form von einem kleinen Scheck oder Gutschein. Ob das dann auch noch Kulanz ist, oder für den Reisenden die Rechtslage eine andere ist - keine Ahnung.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1367150346000

    vonschmeling:

    @mkfpa

    Leider ist das Eis nicht nur dünn sondern bereits durchgebrochen, da die Flugzeiten bei der Buchung stets als "voraussichtlich" vertraglich bestimmt waren. Der Vertrag ist also zweifellos zu rechtmäßigen Bedingungen abgeschlossen worden.

    Der Erklärungsirrtum ist zudem ein Instrument der Absicherung für "falsche" Angebote, nicht etwa für die fälschliche Annahme einer Leistungszusage ...

    :?

    Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Denn, laut Vermittler, waren die angebotenen Flüge bereits während des Buchungsvorganges (so die eigene Erklärung) nicht mehr vorhanden. Ein Vertrag kommt aber erst mit Abschluss des Buchungsvorgages zustande und nicht bereits wenn ich damit beginne Daten auf einer I-Net Seite einzutragen.

    Damit hätte der Vermittler die Buchung, bei der letzten Online Bestätigung, nicht akzeptieren dürfen. Denn zu dem Zeitzpunkt gab es die angebotene Flugzeit bereits nicht mehr.

    Hätte ne75 dies, zum Zeitpunkt der endgültigen Bestätigung, gewusst dann ware der Buchungsvorgang vermutlich abgebrochen worden.

    Da diese Sachlage aber, zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung, nicht bekannt war ist eine Anfechtung wegen Irrtums (nach meiner Meinung) möglich. Denn "Erklärungsirrtum" gilt nicht nur für den Anbieter sondern für beide Vertragsparteien.

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1367150609000

    hermannpenning:

    gibt es evtl. eine valide Prozentzahl wieviel % der zuvor angegebenen Flugzeiten

    geändert werden? (Egal ob zum Nachteil oder auch Vorteil) Kommt ja beides vor. :?

    Wer sollte denn das erfassen?

    Und wer sollte entscheiden, ob die Änderung 6 oder 12 Stunden nach vorne oder hinten vom Kunden als positiv oder negativ empfunden wird?

    Zu so einer Statistik müsste man sämtliche Pauschalbuchungen erfassen und jeden Passagier nach Reiseende befragen.

    Auch wenn hier auf den ersten Blick eine Vielzahl von Beschwerden zu lesen ist, ist das doch im Vergleich zu den Pauschalflügen eines Jahres ein kleiner Prozentsatz.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1367151535000

    @hermannpenning

    Vermutlich nicht, aber wenn du einfach nur die Anzahl der hier erfolgten "Beschwerden" der Anzahl der jährlich insgesamt ab deutschen Airports durchgeführten Urlaubsflüge gegenüberstellst, landest du wahrscheinlich im 0,000X% Bereich. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
    Beiträge: 4247
    geschrieben 1367152321000

    vonschmeling:

    Du wirst nicht bestreiten wollen, dass der Kunde nach genauer Lektüre der AGB erkennen kann, welche Rechte ihm vertraglich zugesichert sind und er leider im Irrtum ist, wenn er die Buchungsentscheidung von der Flugzeit abhängig macht? 

    den Satz mal hervorheb, weil das in diesem Thread die "ARgumentationskette" schlechthin ist.

    Also liebe Bucher, bevor Ihr die nächste Reise unterschreibt, zuerst die AGBs lesen. Gilt auch für die online Bucher. Hoffentlich bleibt die Seite so lange online. :laughing:

     

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
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