Bitte schenken Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn Sie erkennen diese mit Ihrer Buchung an.
allerdings ist ein solcher Unterpunkt für den ''geprellten'' Urlauber schon falsch zu verstehen:
8. Leistungsänderung
Änderungen bzw. Abweichungen sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. TS und die Anbieter haben das Recht, einzelne Hotels durch gleiche oder höherwertige zu ersetzen, Fluggesellschaften oder Fluggerät zu wechseln, sowie Streckenführungen zu ändern. Über etwaige Abweichungen ist der Reiseteilnehmer schnellstmöglich zu informieren.
Für den Ein oder Anderen können z.B. 8 Stunden den Gesamtcharakter der Reise ändern....entweder ins positive oder ins negative......
Ein Anspruch aus Ausgleichsleistung entfällt weiterhin, wenn wir Sie mindestens 14 Tage vor geplantem Abflug über die Flugstreichung informieren, bzw. zwischen 14 und 7 Tagen vor geplantem Abflug, wenn sich der Abflug um nicht mehr als 2 und die Ankunft um nicht mehr als 4 Stunden verzögert, bzw. weniger als 7 Tagen vor geplantem Abflug, wenn sich der Abflug um nicht mehr als 1 und die Ankunft um nicht mehr als 2 Stunden verzögert.
Wobei das nun auch wieder falsch verstanden werden kann...wenn ich denke ich fliege um 6 Uhr ab, dann Nachricht Flug um 16 Uhr, sind 10 Stunden.......
9. Flugzeiten / Anschlussflüge
Soweit das Reisebüro die Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaften. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaften möglich sind. Wir empfehlen, die Flugzeiten für die gebuchte Reise jeweils 72 Stunden vor Reisebeginn zu prüfen und ggf. rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass der Reisende sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muss. Für Flugverspätungen und Verzögerungen, sowie Streichung einzelner Flüge seitens der Fluggesellschaften haftet das Reisebüro nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden vom Reisebüro zurückzuführen sind wenn auch die Fluggesellschaften ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
So, hier ist der Reisende, der über RB bucht, dann in der Pflicht,sich doch alleine zu kümmern......
Ich habe unzählige Beispiele gefunden, und kann auch deshalb verstehen,warum der Eine es hin nimmt; Der der seine AGB's gelesen hat,vielleicht verunsichert ist, und der Andere der es auch getan hat sich im Recht fühlt.... Die User die hier mit den Rechten und Pflichten beider Seiten vertraut sind haben es einfach,dennoch ist vielleicht der Ein oder Andere, dazu dann vielleicht auch noch Erstbucher, verunsichert,verärgert,weils gleich beim ersten Urlaub mit dem Flieger so nen Ärger gibt, obwohl man sich so schön ausgemalt hat,wie es los geht,wenn man so früh am Urlaubsort ist.......usw. usw. usw. deshalb seid doch net alle so bös zueinander habt Verständniss für die, die sich hier erstmal Rückendeckung holen wollen,bevor Sie beim RV, oder der FG anrufen und stunk machen....