• Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1367254026000

    @vonschmeling sagte:

    Auf die Flughafenseite würde ich mich nicht verlassen, diese sind oft fehlerhaft.

    Worin siehst du denn die Unbill, die auf dich zurollt? ;)

    zu 1) Aktuell fliegt Sky jedenfalls täglich zur frühen Zeit.

    zu 2) Organisiere ich mir nun einen Fahrer für früh oder lasse ich es darauf ankommen?

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1367257262000

    Es ist Sky - also würd ich´s drauf ankommen lassen - ausgenommen ein Taxi oder Shuttle Service kommt dir unter keinen Umständen in die Tüte.

    Schau vielleicht nochmal bei flightmapper rein, ob du da was bezüglich der Flugnummer findest.

    Happy landings! ;)

    Zu deiner Erfahrung Bestätigung nur mit Destination und Abflugtag:

    Das war exakt, was hier schon kurz nach dem LG Urteil prognostiziert wurde und seitens der Veranstalter angekündigt.

    Für mich ganz klar eine Verschlimmbesserung für den Pauschalreisenden wie dein Beispiel zeigt.

    Anstatt "größerer Sicherheit" hast du nun ne elende Recherche am Hut - aber Hauptsache du bist geschützt worden ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1367269340000

    @querenburg

    Natürlich geht es aus deiner Sicht und aus der Sicht der Verbraucherschützer nicht darum, für "eine Info-Lücke einen potentiellen Schuldigen" zu finden. Die Damen und Herren interessieren sich ja für die AGB und du kennst sie ebenfalls.  ;)

    Ich meinte die User, die hier fragen und diese AGB oft nicht gelesen haben und somit diese umstrittene Klausel, um die es hier geht, nicht einmal kennen.

    Und das sind für mich zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh.

    Denn: Im Allgemeinen wird hier in diesen 2 Threads ja nicht - so wie in den letzten Tagen - seitenlang diskutiert...

    ... sondern die User fragen wegen geänderter Flugzeiten, etc. an und was sie dagegen tun, wie sie sich dagegen wehren können. Und ja, dann kommt die Antwort AGB, etc. weil die Rechtslage halt noch immer so ist.

    Und dies (Fragen / Antworten) stellt für mich auch den Sinn dieser Threads dar.

    Wenn nun die Korrektheit / Zulässigkeit dieser gelesenen oder nicht gelesenen AGB überprüft wird - so ist das halt so. Ich nehm's erstmal nur zur Kenntnis, denn Spekulationen bezügl. des Ausgangs sind zwar interessant, helfen zur Zeit aber niemandem weiter, der von einer Flugzeitänderung betroffen ist und aus diesem Grund hier anfragt.

    Aber vllt. finden ja alle in dem zukünftigen Urteil etwas Gutes für sich. Man kann's nur hoffen.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ne75
    Dabei seit: 1141171200000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1367359751000

    Vielen Dank noch für Ihre Hilfe, auch das Reiseportal hat uns unterstützt,leider mit negativem Ergebnis.

    Sehr geehrte Frau xxx,

    herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

    Wir bedauern, dass Ferien Touristik hier so quer stellt.

    Der Nachweis welche Flugzeiten bei Buchung angezeigt wurden liegt Ferien Touristik vor. Sie hier jetzt noch einmal um den Buchungsnachweis zu bitten ist unnötig. Frau ××××hat uns telefonisch bestätigt, dass der Beleg vorliegt.

    Die Kollegen haben uns nun allerdings auch mitgeteilt, dass die gewünschten Flugzeiten definitiv nicht angeboten werden können, da der Flug bereits ausgebucht ist.

    Bei Buchung der Reise gab es wohl eine Überschneidung des Kontingentes Da die Flugzeiten immer unverbindlich sind berufen sich die Kollegen darauf. Ein Entgegenkommen seitens Ferien wurde abgelehnt.

    Da wir uns nicht über die Vorgaben des Veranstalters hinwegsetzen können, bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir hier keine Handhabe mehr haben.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Auch Mitarbeiter haben Persönlichkeitsrechte, also bitte keine Namen posten. Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367360827000

    ne75:

    ...

    Da die Flugzeiten immer unverbindlich sind berufen sich die Kollegen darauf.

    ...

    Was leider zu erwarten war ... :?

    Warum ich die Möglichkeit zur Einrede entgegen der von @mkfpa vertretenen Meinung als wenig aussichtsreich betrachte habe ich bereits begründet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1367368779000

    Da sind wir aber wieder unterschiedlicher Meinung. Denn die Antwort bezieht sich in keinster Weise auf die Möglichkeit der Erwiderung und nur weil ein Vertragspartner eine Meinung äussert ist die nicht automatisch richtig.

    Sollte die Rechtslage aber tatsächlich so sein, dann gute Nacht Verbraucherschutz. Denn, mit der Logik, dürfen Veranstalter und Vermittler, auch Monate vor der Reise, mit Flugzeiten werben die sie nie vorhaben einzuhalten. Denn selbst vor Vertragsabschluss ist ja alles unverbindlich.

    Mal eine Frage in eine andere Richtung, gibt es da nicht auch was bezüglich irreführender Webung :frowning:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1367390302000

    Zumindest scheint der Verbraucherschutz in Flugzeiten "irreführende" Werbung zu sehen - ich für meinen Teil betrachte vorläufige Dispatchtimes überhaupt nicht als "Werbung".

    Die vielfach getroffene Aussage allerdings, man habe auf deren Grund gebucht, widerspricht meiner Haltung.

    Sagen wir es so: Wenn eine Reise beworben wird, stehen die tatsächlich zum Zeitpunkt ihrer Durchführung verfügbaren Operatings oft noch gar nicht fest. Folglich "wirbt" man evtl. mit Zeiten, die man später nicht anbieten kann - ob das unredlich ist, soll mit Hilfe der Klage ja festgesellt werden ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Race77
    Dabei seit: 1342915200000
    Beiträge: 182
    gesperrt
    geschrieben 1367454785000

    hallo

    ich finde die richtigstellung durch klagen der vz gut.  es kann ja nicht bei allen die gleiche haltung vorherrschen. und ich betrachte gute flugzeiten durchaus als werbung und lockmittel der rv. denn wenn die zeiten nicht feststehen warum steht dann da nicht - flugzeiten sind noch nicht bekannt ?? wie schon mal angeführt denke ich das es bald rv geben wird die feste flugzeiten anbieten und sich das ggf. auch bezahlen lassen.

    und es wird billgheimer geben ohne feste flugzeiten. der markt wirds richten. :laughing:

    lg

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1367481366000

    @Race  :?

    Ja, eine bekannte und hier schon oft geäußerte und diskutierte Möglichkeit.

    Und wenn du auf dieser Seite hochscrollst bzw. eine Seite "zurückblätterst" (Postings von @Sokrates), wirst du feststellen, dass einige RV schon bereits heute auf deine zweitgenannte Alternative zurückgreifen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ne75
    Dabei seit: 1141171200000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1367484965000

    @race:

    Das sehe ich genauso.Und wenn keine Flugzeiten angegebenen werden, dann sind die nur für den Verbraucher unbekannt, die Anbieter müssen bei der hohen Dichte der Beförderungen ihre Kapazitäten planen und dazu gehört nun mal auch die Zeitplanung.

    Und es ist nichts verwerfliches seine persönliche Planung nach den Flugzeiten auszurichten, man ist überall mit der Zeitplanung und Terminen konfrontiert, warum darf man dann nicht seinen Urlaub so gestalten, dass er einem darin zusagt, weil man eben auch die Organisation von zu Hause an den Urlaubsort oder das Hotel beförderungstechnisch planen muss.

    Weiter sollte die Programmierung der Datenbank, in der die möglichen Angebote und deren Zeiten hinterlegt sind, soweit überarbeitet werden, dass man bei einer Buchung, die nicht (mehr) zur Verfügung steht, dieses Angebot nicht mehr erhält und die Option einer Alternative dafür angeboten bekommt und nicht vor die Tatsache gestellt wird,dass der Anbieter für einen die Alternative einbucht und bei Einspruch des Verbrauchers mit einer Überschneidung der Kapazitäten argumentiert.

    Jeder Kaffeeautomat funktioniert bei "Auswahl nicht mehr vorhanden" besser...

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