@ne75
Weder Recht und Unrecht, noch subjektiv und objektiv sind "Meinungen", das sind Tatsachen. Subjektiv kannst du das Verhalten als Unrecht empfinden, objektiv sind deine Vertragspartner jedoch im Recht.
Das bestimmte Operating war nicht Teil des Kaufvertrages, somit ist fraglich ob die Formulierung "Veranstalter stellt sich quer" des Pudels Kern trifft. Vielmehr macht er von seinem Recht gebrauch, dir eine Alternative anzubieten - was du offenbar aber auch übersehen haben willst ...
Den Artikel habe ich inzwischen überflogen und kann bestätigen, dass bezüglich deiner Misere nichts Verwendbares dort geschrieben steht. Die Option dich an die Airline zu wenden besteht für dich nicht, denn es besteht kein vertragliches Verhältnis zwischen euch.
Ansonsten der üblich vorgeblich verbraucherfreundliche Kram, der hier im Unterforum um ein Vielfaches differenzierter nachzulesen ist, einschließlich der tatsächlichen Ansprüche und Handhaben.
Zuletzt noch ein Hinweis auf die Forenregeln:
Wir sind eine community, die Ansprache im Forum ist daher das "Du".