• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1367602411000

    Flugzeitenänderungen - und um genau die geht es hier lt. Titel des Thread! - werden von der Schlichtungsstelle nicht bearbeitet, sofern sie im Rahmen der geltenden Rechtsprechung vertragliche Vereinbarungen nicht verletzen.

    Ich frage mich also was diese "Hinweise" Betroffenen nützen sollten ... ?

    :frowning:

    Im Falle von Beschwerden bezüglich Flugausfällen und großen Verspätungen halte ich die Einrichtung für gut, wenngleich ich zugegebener Maßen ein entschiedener Gegner der pauschalen Entschädigung gem. der EU Fluggastrechte bin.

    Imho ist eine Entschädigung nur im Rahmen eines tatsächlich entstandenen finanziellen Schadens gerechtfertigt

    Ich missbillige jedoch ebenfalls die Haltung vieler Airlines, die Beschwerdeführer mit "außergewöhnlichen Umständen" abtropfen lassen und - mit Erfolg! - auf deren Aufgabe zu hoffen.

    All dies ist aber off topic - einschließlich der Erwähnung der Schlichtungsstelle!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1367602601000

    Danke @vs, daß Du es noch dargelegt hast - ich hatte es mir aus Gründen des (von Dir offensichtlich auch so gesehenen) OT gespart.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1367602889000

    @querenburg44801

    Bitte lies Dir doch noch einmal diesen Beitrag durch - dem nicht nur ich mich vollinhaltlich anschließe - überdenke ihn, begreife ihn (was nicht das selbe ist!) und handele danach!

    Sollte das Dir nicht gelingen, kannst Du zukünftig ungestört Gitarre üben und das sogar, ohne Dich abzumelden!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1367603589000

    @Holginho

    Die Mühe wollte ich mir im Hinblick auf die "falschen Erwartungen" dann doch gemacht haben, da sich ihre Erweckung leider wie ein roter Faden durch diesen Thread zieht.

    Warum das von manchen hier so beschwerlich gestaltet werden muss ist mir ein Rätsel ...

    :?

    Weder hat @ne75 einen Anspruch auf "ihre/seine vermeintlich gebuchte Flugzeit" - und zwar zu keinem Zeitpunkt der Buchung! - noch kann ihr/ihm die Einrede bei der Airline oder die im November an den Start gehende Schlichtungsstelle helfen.

    Mit ein wenig Nachdenken hätte man den Hinweis darauf im oben festgetackerten Thread zu Flugverspätungen und -ausfällen plazieren können, insbesondere wenn man so bedacht ist auf den Verbraucher und seinen Nutzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ne75
    Dabei seit: 1141171200000
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    geschrieben 1367604989000

    @vs:

    Jetzt ist mal gut...bleib Du mal bei den Tatsachen...

    "somit ist fraglich ob die Formulierung "Veranstalter stellt sich quer" des Pudels Kern trifft. Vielmehr macht er von seinem Recht gebrauch, dir eine Alternative anzubieten - was du offenbar aber auch übersehen haben willst ..."

    Die Formulierung bezüglich des "quer stellen" kan von der netten Dame von hc, die sich der Sache angenommen hat und mir wurde mitgeteilt,dass ein Entgegenkommen abgelehnt wurde!!!

    Was soll diese ständige Widerrede?!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1367605244000

    "Widerrede" ?  :shock1:   :D

    Du hast angefragt:

    "... Wieso ist das keine Misere, wenn... der Veránstalter sich bei der Korrektur bzw. beim Entgegenkommen quer stellt?"

    Und auf diese Frage hast du eine Antwort erhalten. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1367606146000

    Ich glaube, einige user sollten recht kurzfristig z.B. mittels eines Dudens einmal diverse  Begrifflichkeiten nachschlagen und im besten Fall anschließend auch verstehen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • ne75
    Dabei seit: 1141171200000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1367607069000

    @Holginho

     Schon selber benutzt? :laughing:

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1367608468000

    @ne75

    Vielleicht solltest du mit dem Lesen der Forenregeln erst mal anfangen, die du mit deiner Anmeldung hier im Forum ebenso akzeptiert hast wie die AGB deiner Pauschalreise. :?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1367610958000

    @ne75

    Ich habe nicht behauptet, dass die Formulierung von dir gewählt wurde, ich zweifle vielmehr pauschal an ihrer Trefflichkeit.

    :?

    Du verlangst in einem Beitrag eine Alternative - diese hast du erhalten.

    Für dich ist die Verlegung des Abflugs eine Misere - sei unbestritten! - da du das Risiko aber quasi mit erworben hast, brauchst du bitte keinen Schuldigen dafür zu suchen.

    Wo keine Schuld ist, ist auch kein Schuldiger.

    Das ganze Geeier um die Datenbanken und ihre Aktualität ist insofern vergebens, als grundsätzlich eine bestimmte Flugverbindung im Rahmen einer Pauschalreise nicht "kaufentscheidend" sein darf, da sie nicht Teil des Kaufvertrages ist.

    Du kannst dich beharrlich hier und dort um Beistand bemühen oder aber deinen Veranstalter in einer höflichen Anfrage um Kulanz ansuchen für die ärgerliche Spätanreise - ich kenne zahlreiche Betroffene, die auf diesem Wege zumindest einen Gutschein in Höhe eines halben Tagessatzes der Reise erwirkten.

    Manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.

    In aller Kürze:

    Im Rahmen der aktuellen Rechtslage hast du keinen Anspruch über die alternative Flugzeit hinaus.

    Eine Änderung der Rechtslage ist nicht rückwirkend anwendbar auf bereits geschlossene Verträge.

    Deine Vertragspartner sind der Vermittler und der Veranstalter, der Vertrag unterliegt den laut AGB akzeptierten Bedingungen.

    Du kannst diese angreifen (wurde mehrfach gemacht) - im Ergebnis resultierte prozessual ein Anspruch auf 40-50% eines Tagessatzes der Reise - das lässt sich auch auf dem Verhandlungswege erreichen.

    Anspruch an die Airline besteht nicht, ebenfalls keine Vermittlungoption durch eine Schiedsstelle.

    Man kann natürlich weiter vollkommen beratungsresistent auf dem persönlichen Schicksal rumreiten, ein irgendwie messbares Ergebnis wird das allerdings nicht erbringen!

    :?

    Mein Rat:

    Triff die Entscheidung zwischen Flausen und Fakten - und zwar möglichst schnell!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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