@ne75
Ich habe nicht behauptet, dass die Formulierung von dir gewählt wurde, ich zweifle vielmehr pauschal an ihrer Trefflichkeit.
Du verlangst in einem Beitrag eine Alternative - diese hast du erhalten.
Für dich ist die Verlegung des Abflugs eine Misere - sei unbestritten! - da du das Risiko aber quasi mit erworben hast, brauchst du bitte keinen Schuldigen dafür zu suchen.
Wo keine Schuld ist, ist auch kein Schuldiger.
Das ganze Geeier um die Datenbanken und ihre Aktualität ist insofern vergebens, als grundsätzlich eine bestimmte Flugverbindung im Rahmen einer Pauschalreise nicht "kaufentscheidend" sein darf, da sie nicht Teil des Kaufvertrages ist.
Du kannst dich beharrlich hier und dort um Beistand bemühen oder aber deinen Veranstalter in einer höflichen Anfrage um Kulanz ansuchen für die ärgerliche Spätanreise - ich kenne zahlreiche Betroffene, die auf diesem Wege zumindest einen Gutschein in Höhe eines halben Tagessatzes der Reise erwirkten.
Manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.
In aller Kürze:
Im Rahmen der aktuellen Rechtslage hast du keinen Anspruch über die alternative Flugzeit hinaus.
Eine Änderung der Rechtslage ist nicht rückwirkend anwendbar auf bereits geschlossene Verträge.
Deine Vertragspartner sind der Vermittler und der Veranstalter, der Vertrag unterliegt den laut AGB akzeptierten Bedingungen.
Du kannst diese angreifen (wurde mehrfach gemacht) - im Ergebnis resultierte prozessual ein Anspruch auf 40-50% eines Tagessatzes der Reise - das lässt sich auch auf dem Verhandlungswege erreichen.
Anspruch an die Airline besteht nicht, ebenfalls keine Vermittlungoption durch eine Schiedsstelle.
Man kann natürlich weiter vollkommen beratungsresistent auf dem persönlichen Schicksal rumreiten, ein irgendwie messbares Ergebnis wird das allerdings nicht erbringen!
Mein Rat:
Triff die Entscheidung zwischen Flausen und Fakten - und zwar möglichst schnell!