Fakt ist:
Es wurden 10 Übernachtungen gebucht, also "fehlt" der Beherbergungsanspruch entweder von 1. auf 2., oder eben vom 11. auf 12. - Pest oder Cholera?
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass @R&M von 5 bis mindestens 12:00 Uhr nach ihrer Ankunft im Hotel biwakieren und auf den Bezug ihres Zimmers warten müssen?!
Zumindest die Buchungsbedingungen z.B. beim Anbieter JT sind nicht derart gestaltet ... hier "fehlt" der Hotelaufenthalt ggf. dann am 11. von 12:00 bis zur Abholung um 19:00 Uhr.
Aus meiner Sicht jedenfalls: Kein Anspruch aus Vorverlegung des Rückfluges.