• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1369904765000

    @Murmel

    Dann erklär ich jetzt mal, warum mir - ebenfalls - das Posting nicht klar war, Infos fehlten:

    Ein Urlaub / eine Pauschalreise beginnt i. d. R. nicht "am 1.7.... Also am 2.7." (siehe Eingangsposting von @RM am 27.5.).

    Diese Formulierung weist in Richtung der üblichen Spätanreisetermine und der oft dann geäußerten Beschwerde des "geklauten" Urlaubstages. (Anders formuliert übrigens im Posting von @19Thomas82 oben auf dieser Seite gestern um 21.22 Uhr zu finden.)

    Das war hier zwar nicht der Fall, ändert jedoch nichts an der üblichen Rechnungsweise:

    10 Nächte = 1. bis 11. 7. Zimmer muss am 11. um 12 Uhr geräumt werden.

    Leider meldete sich der / die TO erst einen Tag später, präzisierte die Aufenthalte in den drei Hotels und bedankte sich für das "Interesse".

    Ab diesem Posting ergab sich für mich kein Grund mehr für die Eingangsfrage und ich halte die Frage auch jetzt noch für eher nicht "berechtigt", da eine Vorverlegung der Abflugzeit gewiss nicht ein vorverlegtes Datum bezügl. Zimmerräumung beinhaltet (was auch dem / der TO bekannt sein müsste)... außer, es gibt einen "beunruhigenden" Passus diesbezüglich in der Reiseausschreibung.

    Aber vllt. meldet sich @RM ja noch einmal...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1369914285000

    @Murmel

    Unterlasse doch einfach deine unnötigen Seitenhiebe in Richtung "Allwissende" ... :?

    In 99 von 100 Fällen laufen Fragen bezüglich der früheren Abreise darauf hinaus, dass man eine Verkürzung der gebuchten Leistung beschweren möchte. Das hat @RM zwar nicht explizit getan, war aber doch wesentlich wahrscheinlicher als die Frage nach einer Vorverlegung des Check-Out in diesem Zusammenhang.

    @RM hatte um Rat gefragt - für mich nicht sofort ersichtlich welcher Art - ist das ein Grund so ein Faß aufzumachen und wegen einer simplen Bitte um Präzisierung mit "15 000 Beiträge" und doch keine Ahnung zu kontern?

    :shock1:

    Gem. der ersten geposteten Beschreibung war die Annahme, dass der 1.7. auch der erste Hoteltag ist, durchaus gegeben - so verhält sich das bei etlichen Anbieter von Pauschalreisen in die Emirate. Hingegen ist in diesen Bedingungen zumeist der hier 11.7. dann der letzte Hoteltag - also Check-Out um 12:00 Uhr.

    Zudem ist der Vergleich mit Reisen nach Südostasien nicht sehr naheliegend, schon gar nicht der mit Reisen nach Asien, denn das beträfe z.B. auch solche nach AYT oder IST ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
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    geschrieben 1369921181000

    Hallo Zusammen, ich habe jetzt die vergangenen Stunden damit zugebracht Berichte über unseren RV,die Airline und in etwa Meinungen zu ähnlichen Fällen zu lesen; ich bin mir jetzt daher nicht sicher, aber ich glaube hier am ehesten Antwort zu finden.

    Nun meine Frage:

    Wir haben keine Pauschalreise (wie die anderen die hier geschrieben haben) gebucht, sondern Flug und Hotel getrennt, Hotel im RB, Flug via I-net. Jetzt hat sich leider eine Flugzeitänderung von jeweils 2 Tagen ergeben, heißt,unser gebuchter Flug wurde stoniert, wir können nun kostenlos umbuchen und entweder 2 Tage früher,oder später fliegen,ebenso können wir den Rückflug anpassen. Das Hotel können wir auch umbuchen,Zimmer sind noch frei,und es ergibt sich natürlich eine Umbuchungsgebühr. Wir werden diese natürlich zahlen müssen, und es ist auch kein Problem,die Reise entweder um 2 Tage vor- und/oder rückzuverlegen. Meine Frage nur, kann man eventuell von der Airline die Umbuchungsgebühr für den Hotelaufenthalt erstattet bekommen? Bevor ich jetzt irgendwas unnötig in die Wege leite,wollte ich mir hier ein paar Meinungen einholen.

    Danke....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1369923053000

    Nein, derlei Ansprüche können nicht an die Airline weitergereicht werden, bedaure.

    Eine Versorgungsleistung ist nur dann zu erbringen, wenn durch die Änderung eine zusätzliche Unterbringung notwendig wird.

    Sofern du mindestens 21 Tage vor der Abreise von der Änderung in Kenntnis gesetzt wirst, bestehen über die Umbuchung / erstattungsfähige Stornierung hinaus keine Ansprüche an die Airline.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
    Beiträge: 579
    geschrieben 1369943230000

    Ok,das hat ich mir so schon gedacht,is auch nicht schlimm,der Umbuchungsbetrag fürs Hotel ist nicht sehr hoch; das ist halt das Risiko in die andere Richtung schätz ich mal, was man so über die ''Pechvögel'' unter den Pauschalreisenden liest.Aber immer noch besser,als würde mir Reisezeit fehlen. Danke nochmal :kuesse:

  • 19Thomas82
    Dabei seit: 1360886400000
    Beiträge: 41
    geschrieben 1370109384000

    na was sagt man da.

    vom Reisebüro ein Mail bekommen das sich die Hinflugzeit von 19.00 auf 14.00 geändert hat!

    ich hoffe, das bleibt so, wäre toll nicht mitten in der Nacht im Hotel einzutreffen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1370127093000

    @19Thomas82

    Je nachdem wann du deine Reise antrittst und wie du sie gebucht hast werden dich womöglich noch diverse Änderungen erreichen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sebkremm
    Dabei seit: 1370822400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1370960345000

    @vs

    woher weisst du, dass sie noch diverse änderungen erreichen werden?und wie meinst du das, wie man gebucht habe???

    und woher hast du die rechtlichen hintergrundinfos?bist du in dem bereich beschäftigt, dass du so genau informiert bist?

    mfg

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370966730000

    @sebkremm

    "und woher hast du die rechtlichen hintergrundinfos? bist du in dem bereich beschäftigt, dass du so genau informiert bist?"

    _______________________________________

    Die letzte Frage ist überflüssig. :?   Wer wo arbeitet, tut hier nichts zur Sache und geht im übrigen niemanden etwas an.

    Was die von dir so benannten "rechtlichen Hintergrundinfos" betrifft: Flugzeitänderungen (bei einer Pauschalreise)  können im Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt durchaus mehrmals erfolgen.

    Wirf einfach mal einen Blick in die AGB der RV - Punkt "Leistungsänderungen".

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • sebkremm
    Dabei seit: 1370822400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1370977743000

    das stimmt, das will keiner wissen, aber das wort bereich ist ein weiter begriff und nachdem ich die letzten seiten angeschaut habe, hat der user von schmeling zu jeder frage einen passenden rat und mich hat nur interessiert, ob der user sein fundiertes wissen beruflich ausübt oder ob das nur halbwahrheiten sind und man sich nicht darauf verlassen kann und lieber einen experten zu rate zieht.

    mfg

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