• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1383749397000

    Selbstverständlich kann man (und wird ;) ) man darüber unterschiedlicher Meinung sein, nur sollte jedermann der von Dir beschriebenen erkennen können, das dies eine(!) logische Konsequenz seiner "Forderungen" und Motzereien ist.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Minerva72
    Dabei seit: 1240012800000
    Beiträge: 204
    geschrieben 1383758146000

    Also ich finde die neue Praxis, keine Flugzeiten anzugeben, bis sie nicht endgültig feststehen, ehrlicher.

    Schließlich muss man An- und Abreise vom Flughafen irgendwie planen können. Vorläufige Flugzeiten nützen einem da gar nichts, verleiten jedoch dazu, sich darauf zu verlassen.

    Mir ist es selbst bei einer Nichtpauschalreise so ergangen: gebucht übers Reisebüro ein Flug von Kapstadt nach Abu Dhabi, Abflug in Kapstadt 9.30 Uhr. Im Vertrauen darauf habe ich den letzten Standort unserer Rundreise ca. 1 Autostunde entfernt von Kapstadt gewählt. Ein halbes Jahr später erhalte ich die Information, dass der Flug nun mit Umsteigen in Johannesburg durchgeführt wird, wodurch sich der Abflug in Kapstadt auf 6 Uhr morgens vorverschob. Dadurch mussten wir nun 3 Uhr nachts aufstehen, um rechtzeitig zum Flughafen zu gelangen. Wäre ich von Anfang an von einem so zeitigen Abflug ausgegangen, hätte ich als letztes Quartier eines direkt in Kapstadt ausgewählt.

    Seitdem buche ich Flüge nur noch direkt bei der Airline, wobei mir klar ist, dass auch das keine 100%ige Garantie darstellt.

    Minerva

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1383762024000

    Diese Maßnahme (keine Flugzeitenangabe) ergibt sich weniger aus erboster Verbraucherreaktion, als aus dem viel bejubelten Urteil, welches die Verbraucherschützer erwirkt haben. Es handelt sich um ein Verbot der Formulierung "die endgültigen Flugzeiten entnehmen Sie ihrem Flugschein" und der Einschätzung, dass die Änderungsvorbehalte den Kunden benachteiligen.

    Nun nehme man beispielsweise die X-Veranstalter, die Reisen im dynamic packaging zusammenstellen: Sie buchen ihre Flugzeugsitze nach Bedarf, will heißen dizzy*85 kauft bei X-Y Travel eine Reise nach Hurghada, und erst dann bauen die die Einzelteile "Flug ab" und "Hotel in" zusammen für das entsprechende Datum.

    Wie sollen dabei dann "verbindliche" Flugzeiten, Airlines und Routings schon vor der Buchung genannt werden können?

    Etwas verlässlicher ist die Methode Minerva72:

    Hierzu müsste dizzy*85 nur bei der Airline seines Vertrauens einen Flug von nach buchen, das Hotel im Modus eigene Anreise dann dazu - meines Wissens müsste das - sofern verfügbar! - bei allen Hotels möglich sein.

    Schließlich ist unter reiserechtlichen Aspekten noch zu erwähnen, dass eine kurzfristige Flugzeitverschiebung von >5h zu Forderungen im Rahmen der Fluggastrechte VO berechtigt, auch im Rahmen einer pauschal gebuchten Reise.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1383762553000

    Eben deswegen ja vorhin der Hinweis auf die "Forderungen" der Verbraucher und ihrer Erfüllungsgehilfen wie Verbraucherschützern. Diese wurden regelmäßig und dauerhaft auf a) die Unsinnigkeit und b) die möglichen Folgen ihres Ansinnens hingewiesen...leider mit dem Erfolg eines vor die Wand geworfenen Wortes.

    @vonschmeling hat es hier anhand eines praxisnahen Beispiels nochmals erklärt - leider verstehen dies einige Verbraucher bis heute nicht.

    Und ja, der Wunsch nach fest definierten Flugzeiten, -Strecken und Airlines ist teils durchaus verständlich - aber leider "wenig bis gar nicht" praxisnah im Marktsegment der Pauschalreisen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Alexa84
    Dabei seit: 1188172800000
    Beiträge: 172
    geschrieben 1383764140000

    Also heißt "so bald wie möglich" erfährt man die Flugdaten einfach nur, zwei Wochen vor Abflug mit dem Zusenden der Reiseunterlagen.

    Dass man dann mehr oder weniger Zusatzkosten hat durch das kurzfristige Buchen eines Hotels vor/ nach An- oder Abreise ist dann dem RV schlussendlich egal. Es ist der Kostenfaktor. Ich kanns aus Unternehmenssicht verstehen, muss es aber nicht gut finden.

    Genauso finde ich es dabei aber nur fair gegenüber dem Käufer alle Flughäfen in die gleichen Preiskategorie zu setzen (zusätzliche Kerosinkosten können die Preise natürlich leicht schwanken lassen). Denn wie oft hört man die Aussage, es sei eine teurere Airline und deswegen sind zweihundert Euro mehr pro Person auch gerechtfertigt, obwohl es der selbe Zeitraum ist. Wenn sie weder Airline, noch die Flugdaten nennen können und wollen, muss dass die logische und faire Schlussfolgerung sein. Das bedeutet aber auch gleichzeitig wahrscheinlich wieder höhere Kosten für den Endverbraucher.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1383764510000

    Alexa84, wofür "...Zusatzkosten...durch das kurzfristige Buchen eines Hotels vor/ nach An- oder Abreise"?

    Hast Du diese jetzt auch immer?

    Es wäre ein Fehler in den geannten Fällen/Situationen immer von "schlechten" (zumal dies oftmals individuell sehr unterschiedlich gesehen wird!) Flugzeiten/-Verbindungen auszugehen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1383765070000

    @Alexa

    Zum Punkt "kurzfristiges Buchen eines Hotelzimmers":

    Wenn man diese Notwendigkeit befürchet, sollte man langfristig diese Zimmer buchen - und zwar mit der Möglichkeit, die Zimmer bis zum Anreise- / Rückreisetag X stornieren zu können.

    Das ist - langfristig gebucht - i. d. R. kein großer Kostenpunkt.

    Kurzfristig kann's - wie du wahrscheinlich auch vermutest - teuer werden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1383769223000

    Alexa84:

    Denn wie oft hört man die Aussage, es sei eine teurere Airline und deswegen sind zweihundert Euro mehr pro Person auch gerechtfertigt, obwohl es der selbe Zeitraum ist.

    Am besten nie, denn das widerspricht den Regeln!

    Du buchst zum Preis N und lässt dich auf das X ein, oder du buchst die Airline - und bist bezüglich des Preises aus dieser Sicht vollkommen auf der sicheren Seite.

    Hinterher können weder X noch Airline preisliche Nachforderungen aus den von dir genannten Gründen RECHTfertigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rcmarl
    Dabei seit: 1213315200000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1383775825000

    Also wenn ich diese ganzen Berichte über Flugzeitänderungen lese, muss ich feststellen, das viele User sehr viel Wissen oder es glauben zu wissen.

    Ich habe heute auch wieder die Erfahrung machen müssen, das trotz  schon seit sieben Tagen vorhandenen Reiseuntelagen, heute eine Flugänderung stattfindet für den Flug am 19.11.13 nach Antalya, ohne jeglicher Begründung.Fakt ist doch auf jeden Fall ,das angegebene Flugzeiten fester Bestandteil eines Reisevertrages sing laut AGB.Die Reise wurde auch bereits im Juni 2013 gebucht auch unter den bereits erwähnten Aspekten. Für mich ist  die Umbuchung nur zum Vorteil der Gesellschaft,ohne Rücksichtnahme auf die Belange und Buchungswünsche des Kunden . Hatte im Dez.2012 einen Rückflug von Bangkok über Wien, beim Zwischenstop wurden vier Plätze in unserem Flieger gesucht, man bot den zurücktretenden Passagieren nach mehreren Offerten eine Summe für zwei Pers, von 500,-€ an, so ist das Geschäft!!!!!

    Schönen Abend.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1383777166000

    @rcmarl

    "Fakt ist doch auf jeden Fall ,das angegebene Flugzeiten fester Bestandteil eines Reisevertrages sing laut AGB."

    ____________________________________________________

    Bei einer Pauschalreise ?

    Falls ja: Wo steht das in den AGB deines RV ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!