Jetzt sind wir wieder bei vertraglichen Ansprüchen und beispielhaften Angaben ...
Der Flug mit XY un n Uhr ist eine solche beispielhafte Angabe und somit die tatsächlichen Daten nach Abgleich keine "Änderung". Erstens ist das - wie Curi schon schrieb - weder eine Täuschung noch ein Fehler, noch muss es die endgültige Angabe bezüglich der Flugzeit und des Carriers sein.
Ergo ist nichts davon "rechtlich relevant" bzw. anzugreifen, sondern - wie schmedie selbst schon erkannte - schlichterdings nicht zu ändern.
Mir ist auch daran gelegen, Reisenden ihr Möglichkeiten genau aufzuzeigen.
Es hilft allerdings nix, ihnen einen Floh ins Ohr zu setzen und bezüglich einer völlig legitimen Vorgehensweise von Täuschung und Option zum Widerspruch zu reden.
Letztlich muss gar keine Angabe zu Flugzeit und Carrier gemacht werden (eine Methode, derer sich ja schon etliche Pauschalveranstalter bedienen) und ist es auch dann nicht anzugreifen, wenn es den Flug mit XY um n Uhr schließlich gar nicht gibt.