• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1385459971000

    @mkfpa

    Jetzt sind wir wieder bei vertraglichen Ansprüchen und beispielhaften Angaben ...

    Der Flug mit XY un n Uhr ist eine solche beispielhafte Angabe und somit die tatsächlichen Daten nach Abgleich keine "Änderung". Erstens ist das - wie Curi schon schrieb - weder eine Täuschung noch ein Fehler, noch muss es die endgültige Angabe bezüglich der Flugzeit und des Carriers sein.

    Ergo ist nichts davon "rechtlich relevant" bzw. anzugreifen, sondern - wie schmedie selbst schon erkannte - schlichterdings nicht zu ändern.

    Mir ist auch daran gelegen, Reisenden ihr Möglichkeiten genau aufzuzeigen.

    Es hilft allerdings nix, ihnen einen Floh ins Ohr zu setzen und bezüglich einer völlig legitimen Vorgehensweise von Täuschung und Option zum Widerspruch zu reden.

    Letztlich muss gar keine Angabe zu Flugzeit und Carrier gemacht werden (eine Methode, derer sich ja schon etliche Pauschalveranstalter bedienen) und ist es auch dann nicht anzugreifen, wenn es den Flug mit XY um n Uhr schließlich gar nicht gibt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1385465039000

    Ich sehe schon dass wir auf keine gemeinsame Meinung kommen werden. Ich habe damit kein Problem und verabschiede mich damit aus dem Thema.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1385465451000

    Ist doch auch ok...

    ...und schließlich heißt das Forum ja auch "Meinungen..." und nicht "Recht".

    Wie deutlich ersichtlich gehe ich aber auch mit @vonschmeling konform und stimme ihr forenrelevant zudem in dem Punkt zu, daß besonders in einem Forum mit dieser Frequenz keinerlei falschen Hoffnungen bei (betroffenen) usern geweckt werden sollten, die reiserechtlich so einfach nicht existent sind.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1385491346000

    ... im speziellen Fall geht´s aber nicht um eine "Meinung", sondern fraglos um die Legitimität einer Vorgehensweise, zu welcher subjektive Ansichten eher keine Rolle spielen.

    Das hat auch nicht im Mindesten mit "Rechtsberatung" zu tun, vielmehr handelt es sich um das schiere Abrufen unbestreitbarer vertraglicher Reichweiten bzw. deren Grenzen / den Grenzen ihrer Interpretation.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1385558720000

    Völlig richtig, ...

    ...nur halten sich leider immer wieder hartnäckig irgendwelche Gerüchte ("Meinungen" ) über die Grenzen der Interpretation unbestreitbarer(!) vertraglicher Reichweiten.

    Da werden teils vogelwild irgendwelche Urteile herangezogen und Meinungen vertreten (die zwar individuell belassen sein sollen), welche oft so gar nichts mit reiserechtlichen Realitäten gemein haben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Ramona0809
    Dabei seit: 1386288000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1386366225000

    Urlaub mit Ögertours.... im September eine Woche Djerba gebucht vom 16.1.13 bis 23.12.13 Hotel Holiday Beach. Abflug laut Reiseveranstalter 09.45 Uhr ab Düsseldorf

    Anfang November kam dann die Nachricht Hotel schließt am 8.1213 würden in ein angeblich besseres kommen. Soweit so gut.

    Heute dem 6.12. Unterlagen sind da..... ich gehe mit der guten Frau die Buchung nochmal durch ..... Abflug Düsseldorf 20.50 Ankunft Djerba 23.50. Supi ein ganzer Tag verloren.... Die nette Frau vom Reisebüro Ögertours in Hamburg angerufen das da wohl ein Tag erstattung kommen muß .... der gute Mann am anderen Ende.... wie ist doch noch der selbe Tag 23.50 Uhr

    Ich kann ja verstehen wenn sich die Flugzeiten zwischen ein und zwei Stunden verschieben aber doch nicht 12 Stunden

    Ende vom Lied.... soll nach der Reise in Reisebüro kommen und dann wird eine Reklamation aufgenommen, mal schaun was da raus kommt. Hab aber schon gesagt das ich auf gar keinen Fall keine Gutschrift für eine nächste Reise haben will.

     Denn für uns kommt Ögerours nicht mehr in Frage.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1386366672000

    ...An- und Abreisetag gelten gemeinhin nicht als Urlaubstag.

    Es ist Dir also kein Tag "verloren" gegangen. Mal ganz davon abgesehen, daß Nächte gebucht wurden... ;)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1386368548000

    Ramona0809:

    Urlaub mit Ögertours.... im September eine Woche Djerba gebucht vom 16.1.13 bis 23.12.13 Hotel Holiday Beach. Abflug laut Reiseveranstalter 09.45 Uhr ab Düsseldorf 

    ...................

    ____________________________________________________________________

    @ramona

    erst einmal heiße ich dich herzlich willkommen in unserem forum.

    wäre man dr. sheldon cooper oder dr. leonard hoffstedter würde man sicherlich eine zeitmaschine für ganz kleines geld kaufen und sich am 16.01.2013 in die zukunft beamen. :laughing:

    oder gehen wir mal einfach davon aus, dass du dich einfach nur vertippt hast und den 16.12.2013 meinst. dann haut es auch wieder mit dem rest deiner aussagen hin :rückkehr 23.12 und eine woche urlaub. fehler sind menschlich und passieren.

    genau das solltest du aber auch anderen gestatten und tolerieren.

    bitte gestatte mir die frage: wenn du die agb gelesen hast und genau weißt, dass die flugzeiten zum zeitpunkt der buchung nur vorläufige sind:warum hat man da verständnis für 3 stunden, aber nicht für 12?

    sorry, aber das kapier ich nicht.

    wieso versteift man sich auf flugzeiten, wenn die angabe nur vorläufig ist?

    p.s.: wenn ich auf der suche nach einer einwöchigen reise bin, gebe ich in die suchmachine immer 8 oder besser 9 tage ein. dann kann ich sicher sein, dass im rahmen von pauschalreisen trotz bekanntgabe der endgültigen "schlechten" flugzeiten immer noch ein aufenthalt von 7 tagen bleibt.

    alles andere ist bereits gesagt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1386372840000

    @Ramona0809

    Mittels Häkchen bestätigt man auch nur die Akzezeptanz der AGB (z.B. voraussichtliche Flugzeiten), nicht das Verständnis dafür.

    Das könnte allerdings die Crux sein: Du hast akzeptiert, aber keine Socke erwartet dein Verständnis.

    Schade ... :?

    Natürlich kannst du dich beschweren; falls du einen Gutschein erhältst (ich würde noch nicht einmal damit rechnen!) ist das reine Kulanz - du kannst also jederzeit auch verzichten!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1386378946000

    Warten wir doch einfach ab was am Dienstag der Bundesgerichtshof dazu sagt. ;)

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!