Es empfiehlt sich, den Vorwurf der arglistigen Täuschung nur dann zu erheben, wenn er denn aus rechtlicher Sicht haltbar ist.
Ansonsten kann ein betroffenes Unternehmen darauf u.U. ganz empfindlich reagieren - da nützt dann auch der Zusatz "für mich" nix.
Was immer es für dich ist - aus rechtlicher Sicht ist es ein vollkommen legitimes Vorgehen. Überdies wirst du bei dem Angebot mit dem DE Operating zweifellos den Zusatz "voraussichtlich" finden.
Deshalb kann man in der Tat nichts dagegen machen, und ist es ergo auch keine arglistige Täuschung, gegen die man sehr wohl eine rechtliche Handhabe hätte.