• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1385398304000

    @schmedie

    Es empfiehlt sich, den Vorwurf der arglistigen Täuschung nur dann zu erheben, wenn er denn aus rechtlicher Sicht haltbar ist.

    Ansonsten kann ein betroffenes Unternehmen darauf u.U. ganz empfindlich reagieren - da nützt dann auch der Zusatz "für mich" nix.

    :?

    Was immer es für dich ist - aus rechtlicher Sicht ist es ein vollkommen legitimes Vorgehen. Überdies wirst du bei dem Angebot mit dem DE Operating zweifellos den Zusatz "voraussichtlich" finden.

    Deshalb kann man in der Tat nichts dagegen machen, und ist es ergo auch keine arglistige Täuschung, gegen die man sehr wohl eine rechtliche Handhabe hätte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1385409597000

    Voraussichtlich ist aber nur etwas wenn eine Aenderung, wie anscheinend im gegebenen Fall, nicht bereits feststeht.

    Sollte etwas Angeboten werden das es, zum Angebotszeitpunkt, nicht mehr gibt dann ist das sehr wohl rechtlich relevant. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1385412677000

    Nein, ist es nicht, mkfpa ...

    Die schöpferische Freiheit wird hier nicht missbraucht und vermutlich wird es das DE Operating wohl geben - fragt sich eben für wen?!

    (Jedenfalls nicht verpflichtend für den Kunden schmedie!)

    Sorry, aber es ist weder Täuschung (sh. AGB) noch gar "arlistig"  -  und sofern man nicht allzu arglos an das Thema herantritt braucht man sich solcher Vorhalte kaum zu bedienen?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1385421946000

    Da widerspreche ich. Wenn ich buche und bekomme nach 10 Minuten geaenderte Flugzeiten genannt und kann nach der Aenderung aber, beim selben Veranstalter, nochmal die urspruengliche Abflugzeit buchen dann ist das nicht voraussichtlich.

    Sondern das ist entweder ein Fehler im System oder Absicht. Beides rechtlich sehr wohl relevant.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1385422683000

    ...und beides wäre alleine schon durch die Formulierung "voraussichtlich" rechtlich "abgesichert"!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1385423056000

    Und noch mal: Voraussichtlich ist nur etwas das noch nicht feststeht.

    Eine, zum Buchungszeitpunkt, bereits festehende Flugzeitenaenderung ist nicht mehr eine voraussichtliche Abflugzeit sondern ein Fehler oder eine falsche Angabe.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1385424034000

    Und nochmal:

    Die Flugzeiten/-routen sind von Beginn an "voraussichtlich"!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • schmedie
    Dabei seit: 1293840000000
    Beiträge: 60
    geschrieben 1385448903000

    vonschmeling:

    @schmedie

    Es empfiehlt sich, den Vorwurf der arglistigen Täuschung nur dann zu erheben, wenn er denn aus rechtlicher Sicht haltbar ist.

    Ansonsten kann ein betroffenes Unternehmen darauf u.U. ganz empfindlich reagieren - da nützt dann auch der Zusatz "für mich" nix.

    ok - dann werde ich mal vorsichtshalber den Vorwurf "arglistig" zurück nehmen

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1385453943000

    ...und auch mit "Täuschung" hat das von Dir Geschilderte (wie bereits erwänt und begründet) "nichts bis gar nichts" zu tun.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1385458641000

    mkfpa, die IBEs und deren Aktualisierungsstand sind Dir doch sicher bekannt. Ebenso wie dann der bei einer endgültigen Buchung erfolgende Datenabgleich.

    Somit ist es weder ein Fehler, noch eine falsche Angabe.

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