Tendenzen vielleicht ... wirklich repräsentativ eher nicht!
Das Urteil kommt in dieser Form nicht wirklich unerwartet, hat es doch so manchen juristischen "background" ...
...es zeigt aber auch, wie weit vorbei an Realitäten und Voraussetzungen oftmals entschieden wird.
So hat das "hohe Gericht" sicher auch einen Vorschlag, wie denn in der Realität schon z.B. ein Jahr vor Reisebeginn bei Buchung verbindliche Flugzeiten genannt werden sollen, wenn diese (sprich entsprechende Flügpläne) zu diesen Zeitpunkten in nicht geringer Zahl noch gar nicht existent sind.
Wer jetzt als Verbraucher jubelt sollte sich genau diesen Jubel (zumindest in seiner Lautstärke und Heftigkeit) allerdings tunlichst noch einmal genauestens überlegen und zu eruieren versuchen, ob dabei wirklich Voorteile für ihn herausgekommen sind.