• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386698353000

    Tendenzen vielleicht ... wirklich repräsentativ eher nicht!

    Das Urteil kommt in dieser Form nicht wirklich unerwartet, hat es doch so manchen juristischen "background" ...

    ...es zeigt aber auch, wie weit vorbei an Realitäten und Voraussetzungen oftmals entschieden wird.

    So hat das "hohe Gericht" sicher auch einen Vorschlag, wie denn in der Realität schon z.B. ein Jahr vor Reisebeginn bei Buchung verbindliche Flugzeiten genannt werden sollen, wenn diese (sprich entsprechende Flügpläne) zu diesen Zeitpunkten in nicht geringer Zahl noch gar nicht existent sind.

    Wer jetzt als Verbraucher jubelt sollte sich genau diesen Jubel (zumindest in seiner Lautstärke und Heftigkeit) allerdings tunlichst noch einmal genauestens überlegen und zu eruieren versuchen, ob dabei wirklich Voorteile für ihn herausgekommen sind.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1386698964000

    Da zum Zeitpunkt der zur Verfügungsstellung der Reiseangebote noch nicht die Slot-Vergabe der Flughäfen abgeschlossen ist, wird man also entweder keine Flugzeiten mehr bei den Frühbuchern angeben oder aber das Angebot der Frühbucher per se nicht mehr zur Verfügung stellen (können).

    Ob das nun im Sinne der Reisenden ist/sein wird, bleibt somit abzuwarten. Ich freue mich allerdings schon auf die Beiträge dazu, wenn die RV konsequenterweise die Frühbucherangebote nicht mehr zur Verfügung stellen und so wie bei dem ex-last minute die Reisepreise tagesaktuell dann anbieten. ;)

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386699218000

    Danke für die Ausführungen und Erklärungen, curi. Ich bin gerade irgendwie "rausgeflogen" und Du hast mir nun ein wenig Schreibarbeit erspart ;)

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  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1386699937000

    ..ich persönlich befürchte genau wie in dem Bericht erwähnt den berühmten "Bärendienst" am Verbraucher. Dieses muß eigentlich jedem unternehmerisch denkenden Menschen (und das sind wir ja alle, auch der Verbraucher möchte ja möglichst günstig die Pauschalreise einkaufen) einleuchten, es erschwert erheblich die langfristige Planung der RV. Als persönlich sehr pauschalreiseerfahrener Touri kann sagen daß sich bei mir bei den gebuchten Reisen die Anzahl für mich "günstiger" bzw. "ungünstiger" Flugzeiten ungefähr die Waage gehalten hat. Insofern verstehe ich die ganze Aufregung um dieses eigentlich (zumindest für mich) unwichtige Thema nicht.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386700431000

    Armin, und doch wird es eine Jubelfraktion in nicht geringer Anzahl geben...

    ...zumindest bis auch diese Leute dann die Tragweite und die Folgen dieses Urteils begriffen haben und sich mit den neuen Realitäten (und diese werden vielfältigster Art sein) konfrontiert sehen.

    Ich "freue" mich ähnlich wie curi auch schon auf entsprechende Statements (so z.B. auch in diesem Forum) wenn "einige Leute" merken, daß es keine FBR und ähnliche Rabatte/Vergünstigungen mehr gibt und sie ihre Reisen nicht schon langfristig buchen können.

    Davon abgesehen ist nun m.E. aber zu prüfen, wie das Urteil exakt(!) zu deuten ist.

    Variante a)

    Müssen Flugzeiten immer(!) schon im voraus verbindlich(!) genannt werden

    oder

    Variante b)

    Müssen sie wenn(!) sie genannt(!) werden(!) nur dann verbindlich(!) genannt werden.

    Was wie ein nur kleiner Formulierungsunterschied aussieht, wäre in der Tragweite ein enormer Unterschied...nicht nur für die RV, sondern auch und gerade auch für den Verbraucher!

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  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1386700546000

    Juchu, ich hab die mir angenehmen Flugzeiten für das Frühjahr schon im Vertrag stehen und wehe die ändern das jetzt grundlos, dann befolge ich die Gebrauchsanweisung und ja , ich finde das jetzt durch den BGH bestätigte Urteil immer noch prima.

    Wenn ich z.B. bei der Bahn oder dem Fernbus weit im Voraus Tickets kaufe, dann ja auch mit der mir passenden Reisezeit und nicht die Katze im Sack, höhere Gewalt mal außen vor gelassen...

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1386700825000

    Rhodos-Peter, der Unterschied zwischen den Strukturen einer Pauschalreise mit dem Bestandteil Flug auf der einen Seite und einer "Bus- oder Bahnreise auf der anderen ist Dir aber schon bekannt, oder?

    Desweiteren, wie kommst Du darauf, daß das Urteil auch für bereits zurückliegende Buchungen gilt?

    Sicher mußt Du auch nicht langfristig im voraus buchen und FBR oder sonstige ähnliche Vergünstrigungen nimmst Du ebenso grundsätzlich nicht in Anspuch und kannst gerne auf sie verzichten ;)

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  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1386700989000

    @Rhodos-Peter

    ..dein Vergleich Pauschalreise/Bus bzw. Bahn hinkt meiner Ansicht nach ein wenig. Eine Buchung bei Bus und Bahn (Ticketbuchung) entspricht in den Merkmalen einer Flugbuchung direkt bei der Airline. Eine Pauschalreise besteht rein rechtlich in der Regel aus Beförderung an den gebuchten Tagen Abflughafen-Zielflughafen-Abflughafen sowie in der Regel den Transfer zum und vom gebuchten Hotel und den Hotelaufenthalt mit bzw. ohne gebuchter Verpflegungsleistung. Bei der Wahl seiner Leistungsträger kann der RV frei entscheiden solange die Vertragsbedingungen eingehalten werden, bezüglich der "Beförderung" muß diese nur an den gebuchten Tagen erfolgen durch wen auch immer...

  • Rhodos-Peter
    Dabei seit: 1163635200000
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    geschrieben 1386701372000

    @Armin

    das Urteil gilt auch für Pauschalreisen, vielleicht nochmal lesen

    @Holginho

    ich kenne Deine Meinung und Du meine, kein Grund zu streiten *zwinkersmily*

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  • Mam62
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    geschrieben 1386701502000

    Peter, wenn ich bei der Bahn ein Ticket buche kann ich das nur 3 Monate im Voraus. Nicht bereits ein knappes Jahr vorher.

    Schon allein daran scheitert Dein Beispiel...

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