Mam62, Da ist schon ein kleiner Unterschied. Von der Bahn erwartest du ja nur, dass sie dich von Hanau-Süd nach Darmstadt-Ost bringt. Von einem Reiseveranstalter erwartet man, dass er den Flug, das Hotel, den Transfer zum Hotel usw. organisiert und sich etwas zu Deiner LaktoseUnverträglichkeit einfallen lässt . Da ist schon ein bisschen mehr Vorlauf nötig, denkst du nicht?
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1386701851000Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
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geschrieben 1386702281000
Rhodos-Peter, ja, ich kenne Deine Meinung, aber nein, wir streiten doch gar nicht!
Sicher möchtest Du uns aber noch erklären, warum Du das Urteil (ich zitiere Dich aus Deinem Beitrag von eben, 18:35:46 Uhr) "...immer noch prima findest...".
Liegen die Vorteile Deiner Meinung nach in
...zukünftig höheren Preisen?
...zukünftig wegfallenden Frühbucherrabatten und anderen Vergünstigungen?
...zukünftig erst später buchbaren Reisen?
...ähnlichen "überragend vom Verbraucher zu bejubelnden Vorteilen"?
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1386702651000
Schade, das der BGH mal wieder das Kind mit dem Bade ausschüttet. Sicherlich wäre eine zeitliche Begrenzung sehr sinnvoll gewesen. Also quasi z.B. ab 3 Monate vor Reisebeginn muss der Reiseveranstalter verbindliche Zusagen machen. Und was auch m.E. machbar wäre ist, dass der Veranstalter bei Drucklegung zumindest eine Einschränkung auf Abendflug, Nachmittagflug usw angeben muss. Denn leider ist es ja für viele so, dass sie nur ein sehr enges Zeitfenster für den Urlaub haben und manch einer geradewegs aus der Tagschicht in den Fleiger hüpfen will. Ganz zu schweigen von denen, die den Abflugort woanders wählen, weil halt dort noch oder schon wieder keine Ferien sind. Wenn dann der Abflugtermin von 19 Uhr auf 04:30 vorverlegt wird, kann es durchaus schwierig mit der Anfahrt werden.
Logisch wird der Endverbraucher dann wieder maulen, wenn sich wie bereits von TUI angedeutet die Schadensersatzzahlungen auf die Reisepreise niederschlagen werden. Egal wie es gemacht wird- man kann es nur falsch machen.
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geschrieben 1386702878000
..zusätzlich ist zu befürchten daß das tolle Urteil nicht nur verteuernde Auswirkungen auf Pauschalreisende sondern auch auf die "Nur-Flug-Bucher" hat, die meisten Airlines fahren ein gemischtes Konzept aus EPV und Veranstalterreisen...
höre grad im ZDF daß nach dem Urteil "begründete Änderungen" doch seitens der RV möglich sind im vertretbaren Rahmen..das ist natürlich alles schwammig und wird am Ende nur Verlierer produzieren (befürchte ich jedenfalls)...
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geschrieben 1386702961000
Rumsstein, ich durchquere das Bundesgebiet und halb Europa mit der Bahn. Da gibts manchmal Termine die man früh weiß "Deine" Verbindung dürfte im RMV-Gebiet liegen und ist daher eh dessen Tarif unterworfen, da ist erst recht nix mit Vorbuchen...
Ausserdem stammt das Beispiel nicht von mir, sondern von Peter, der eben meinte, er könne ein Bahnticket ja auch bereits so früh wie Flüge buchen. Dass das eben nicht so ist, wurde ihm lediglich von mir vorgehalten.
Ich persönlich gehöre ja nicht zu den Reisezeitoptimierern die am liebsten kurz nach Mitternacht abfliegen und auf der Rückreise ebensolches als Unverschämtheit bezeichnen. Denn mir ist völlig klar, dass ein Flugzeug nur in der Luft Geld verdient und mir ist auch der Inhalt der bisherigen Verträge und AGB immer klar gewesen.
Ich habe in vielen Jahren Urlaub nur eine einzige Flugverschiebung erlebt. Vom gemütlichen Nachmittagshinflug auf einen beschxxxenen Abflug vor 6 Uhr morgens. Was die meisten Nörgeltouris zu Begeisterungs-La-Olas veranlasst. Zumindest bis sie morgens um 9 im Hotel sind und noch auf ihr Zimmer warten müssen.....
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geschrieben 1386703050000
Armin, ich lehne mich jetzt mal "etwas aus dem Fenster" und vermute, daß es letztlich darauf hinaus läuft, daß Flugzeiten bei Buchung nicht benannt werden müssen, sie aber wenn sie doch genannt werden, dann auch verbindlich sein müssen und nur noch aus sehr wenigen Gründen geändert werden können.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1386703610000
Und wenn das so wäre, fände ich persönlich das fatal. Ich kenne viele, die dürfen nur 14 Tage am Stück Urlaub nehmen und dieser muss bereits im Januar eingetragen werden. Wer würde denn dann noch buchen und planen können? Oder er beschränkt sich auf 12 Tage, wobei er dann davon ausgehen muss, dass es ggf nur 10 Tage sind mit entsprechenden Abflugzeiten. Der Gedanke ist echt gruselig.
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geschrieben 1386703686000
Holginho:
Rhodos-Peter, ja, ich kenne Deine Meinung, aber nein, wir streiten doch gar nicht!
Sicher möchtest Du uns aber noch erklären, warum Du das Urteil (ich zitiere Dich aus Deinem Beitrag von eben, 18:35:46 Uhr) "...immer noch prima findest...".
Liegen die Vorteile Deiner Meinung nach in
...zukünftig höheren Preisen?
...zukünftig wegfallenden Frühbucherrabatten und anderen Vergünstigungen?
...zukünftig erst später buchbaren Reisen?
...ähnlichen "überragend vom Verbraucher zu bejubelnden Vorteilen"?
Also ich persönlich würde verbindliche Flugzeiten sehr begrüssen, oder fände das prima.
Ob ich zukünftig höhere Preise zahle, Frühbucherrabatte oder andere Vergünstigungen wegfallen (die zwei vin dir genannten Punkte sehe ich für mich als einen) oder ich erst später buchen kann ist mir völlig schnuppe.
Aus beruflichen Gründen ist für mich wichtig das ich zu denen Zeiten fliegen kann die mir bei der Buchung genannt werden.
Viele Grüße aus T. an der M. --- 05.10.10 - 12.10.10 Kamelya World Fulya :-)))