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  • bglana
    Dabei seit: 1191283200000
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    geschrieben 1410432415000

    Hast Du kürzlich das Urteil betr. Verspätung gelesen. Da kam LH schlecht weil nicht das Aufsetzen am Boden zählt sondern wenn die Türe göffnet wird und da waren es halt 3 Stunden und ein paar Minütchen.

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  • bglana
    Dabei seit: 1191283200000
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    geschrieben 1410432729000

    mk116:

    Ich kenne das Urteil, es betraf jedoch Germanwings. Aber was hat das jetzt hier für eine Relevanz?

    Germanwings gehört zu LH Konzern. Und hätte diese Person nicht klein beigeben, hätte Sie nie eine Entschädigung erhalten.

  • Mam62
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    geschrieben 1410432961000

    Ich finds immer wieder erschreckend, wie wenig sogar Vielflieger über die von ihnen geschlossenen Verträge wissen.

  • Holginho
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    geschrieben 1410433028000

    Sorry, aber Mumpitz mutiert nicht zu einer Tatsache, wenn man völlig andere Sachverhalte vermeintlich themenbezogen vorträgt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • bglana
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    geschrieben 1410433255000

    Flugzeitenänderungen, Flug-Vorverlegung sind bis zu 2 Wochen vor Abflug ohne Entschädigung erlaubt. In den Prospekten stehen für den Reisenden optimale aber "unverbindliche" Flugzeiten, aber kurz vor dem Reisetermin werden die Flüge in die Randzeiten verschoben. Das ist die Reise-Wirklichkeit.

    10. September einen Flug am 21. September betreffend sind keine 2 Wochen

    Die AGB-Klauseln eines Reise-veranstalters "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen." und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam, da sie gegen den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 307 Abs. 2 BGB verstößt. Zu beanstanden ist auch, wenn Reiseveranstalter überhaupt keine Angaben zu Flugzeiten machen. (BGH 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Vorinstanz: OLG Celle 07.02.2013, 11 U 82/12).

    Wenn in der Reisebestätigung auf mögliche Änderungen von Flugzeiten hingewiesen wird, ist das Abflugdatum und die Flugzeiten auf dem zugesandten Flugticket verbindlich /AG München 03.05.2013 - 281 C 3666/13 -).

    Habe ich bekommen, also verbindlich gemäss obiger Aussage

  • Mam62
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    geschrieben 1410433413000

    Was Du, wie viele übersehen hast, ist der wichtige Grund.

    Und mit dem kann der RV sehr wohl die Flüge ändern. Notfalls auch noch 2 Stunden vor Abflug.

    Ausserdem sind ein paar Stunden Abweichung nicht relevant, auch nicht nach dem BGH Urteil.

    Gründlich lesen hilft auch bei diesem gefeierten Urteil sehr...

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  • Kourion
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    geschrieben 1410434213000

    @bglana

    Und hier das Urteil von Celle / 2013 und bitte - lies es genau und ganz... bis zur letzten Zeile.

    Weiterhin: Dein Beispiel "Verspätung 4U" passt nicht.

    Bei dir geht's - vor Reiseantritt - um eine Flugzeitänderung.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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