mk116:
4U = LH vor Gericht?
Spätestens beim Blick in das jeweilige Handelsregister der beiden Unternehmen wirst Du den Unterschied erkennen. Wenn das Urteil Lufthansa beträfe, hätte es so auch darin gestanden.
Ui, ui, ui ...
So dann lies doch mal bitte. Artikel ist ein paar Tage alt und Germanwings ist eine LH Tochter. Wenn das jemand nicht weiss ist das halb so schlimm und es braucht auch nicht explizit erwähnt zu werden.
Das Problem: Verspätet sich ein Flieger um mehr als drei Stunden, können Passagiere dafür eine Entschädigung verlangen. Je nach Entfernung muss die Airline ihnen 250, 400 oder 600 Euro zahlen. Das sieht eine entsprechende EU-Verordnung vor. Fragt sich nur: Wie berechnet man diese Stunden?
Was spitzfindig klingt, hatte im Fall eines Germanwings-Kunden durchaus Relevanz.
Sein Flug von Salzburg nach Köln/Bonn hatte Verspätung. Zwei Stunden und 58 Minuten nach der vorgesehen Ankunftszeit setzte die Maschine auf der Landebahn auf, die Parkposition erreichte der Flieger wenige Minuten danach. Die Türen öffneten sich aber erst mit einer Verspätung von drei Stunden und zwei Minuten. Fünf Minuten, die über Hunderte Euro entscheiden.
Am Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne des Kunden: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet werden. Während des Fluges hätten sich Passagiere „in einem geschlossenen Raum aufzuhalten, in dem ihre Möglichkeiten, mit der Außenwelt zu kommunizieren, aus technischen und aus Sicherheitsgründen erheblich beschränkt sind“, so der EuGH. „Unter solchen Umständen können sich die Fluggäste nicht weiter um ihre persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten kümmern.“ Ein Aufenthalt im Flugzeug über die normale Flugzeit hinaus stelle daher „verlorene Zeit“ dar (Az: C-452/13). Entschädigung in diesem Fall: 250 Euro.
Spitzfindigkeiten gehören hier auch nicht hin. Die Schweiz gehört nicht zur EU trotzdem greifen da die EU Gesetze. Weiss auch nicht jeder.