...Pech gehabt.
Alternativ kannst Du in Erwägung ziehen aufgrund der kaum hinnehmbaren Umstände die Reise zu stornieren...
...Pech gehabt.
Alternativ kannst Du in Erwägung ziehen aufgrund der kaum hinnehmbaren Umstände die Reise zu stornieren...
An sich korrekt was Curi schreibt - Anspruch auf Kostenerstattung komplett Fehlanzeige.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass auch eine einseitige Kündigung nicht akzeptiert würde und du dich ggf. streitig einigen müsstest bezüglich der Stornokosten.
Mein ganz persönlicher Rat: Lass besser sein!
Im Übrigen ist ein Zug zum Flug Ticket ein Gadget und aus mangelnder Nutzung lassen sich daher keine Ersatzansprüche herleiten.
schiki, was wurde gebucht, nur der Flug oder eine Pauschalreise (wovon ich ausgehe)? Warum wurde der Flug verlegt, d.h. besteht der ursprüngliche Flug noch und in welchem zeitlichen Rahmen wurde die Verlegung kommuniziert?
M.E. reichen die hier beigetragenen Informationen nichtmal ansatzweise, um irgendwelche Schlussfolgerungen zu ziehen, aber vielleicht habe ich auch irgendetwas überlesen?!
Da der schiki sich explizit nach einer Erstattung der Anreisekosten erkundigt hat, bleiben die Anworten unter allen denkbaren Varianten ziemlich gleich.
Je nachdem müsste er entweder bei der Airline oder seinem Veranstalter nachfragen, welches Entgegenkommen man ihm anbietet.
Einen Anspruch darauf hat er so oder so nicht ...
In meinen Augen geht es hier vornehmlich erstmal um Verhandlungspositionen und diese werden je nach Antwort erheblich gestärkt oder geschwächt. Auch die von Curiosus und Dir thematisierte kostenlose Stornierung ist von diesen sehr stark abhängig. Aber das ist, wie immer in diesem Unterforum, nur meine ganz persönliche Sicht der Dinge. Deshalb, je präziser die Informationslage, desto wahrscheinlicher die Richtigkeit der hier beigetragenen Meinungen.
Ich habe aus gutem Grunde nichts von einer kostenlosen Stornierung geschrieben. Bitte richtig lesen.
Zug zum Flug ist eine Veranstalterleistung, daher wird es sich um eine Pauschalreise handeln.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bleibt die Verhandlungsposition dieselbe, ob nun Nur-Flug oder pauschal gebucht.
Dessen ungeachtet stimme ich dir natürlich zu, doc - je präziser die Frage desto treffender die Anwort.
@'curiosus' sagte:
...Pech gehabt.
Alternativ kannst Du in Erwägung ziehen aufgrund der kaum hinnehmbaren Umstände die Reise zu stornieren...
Ja nee, is klar Curi, deshalb auch die Erwähnung der "kaum hinnehmbaren Umstände", *gähn*...
Innerhalb der AGB kann jeder Reisende stornieren und Dein letzter Satz wäre obsolet!
Bitte richtig formulieren.
vs, es gibt auch Fluglinien, die R&F inkludieren, z.B. Emirates. Wie sich das bei der hier nicht genannten Airline verhält, weiß ich nicht, habe aber auch keine Lust, alle in Frage kommenden zu überprüfen. Aber davon mal ab, wie gesagt, gehe ich auch von einer Pauschalreise aus und da sehe ich schon eine gestärkte Verhandlungsposition, sollte der ursprünglich gebuchte und bestätigte(?) Flug noch Bestand haben.
Natürlich müsste man "sein Recht" dann erst selbst erstreiten, da das relevante Urteil nicht direkt übertragbar ist, aber auch die Veranstalter wissen um Voraussetzungen und werden diese m.E. in Verhandlungen in ihr Kalkül einbeziehen.
Ah, okay - das hatte ich nicht bedacht.
Bevor man erstreitet sollte man vielleicht erfragen ...
Dabei ist es gut seine Ausgangslage zu kennen - und die ist nun mal akzeptieren oder maximal stornieren, darüber hinaus sehe ich keine Ansprüche, auch dann nicht wenn das ursprüngliche Operating noch Bestand haben sollte.
Nichts desto trotz kann der Betroffene sich erkundigen, inwiefern man ihm ggf. aus Kulanz entgegenkommt, da scheinbar eine Zugverbindung ohne Übernachtung nicht genutzt werden kann bei der geänderten Abflugzeit.
Ach doc3366, wenn Du richtig gelesen hättest, was offenbar partiell schwierig ist, dann hättest Du erkannt, daß die Aussgae 'kaum hinnehmbaren Umstände' rein ironisch formuliert ist.
Das geht übrigens auch richtig ohne Vollzitat. Aber lassen wir das, nützt ja eh nichts.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!