• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1426362155000

    @DarkMagic

    Ja, wenn der andere oder die anderen Beteiligte/n akzeptieren, die Reise so antreten wollen...  War ja auch so im verlinkten Fall.

    Entscheidet man nur für sich allein, ist es einfacher, die Sache durchzuziehen.

    Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • DarkMagic83
    Dabei seit: 1426291200000
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    geschrieben 1426362748000

    Vielen Dank  :D

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1426366486000

    Lass lesen ... @DarkMagic83

    Meine Daumen sind ebenfalls gedrückt! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DarkMagic83
    Dabei seit: 1426291200000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1426367014000

    Danke schön! Die Argumentationsgrundlagen aus dem anderen Thread sind hier jedenfalls schon schön brav in einer Reihe aufgestellt, sollte man mir keine Alternative anbieten können/wollen.

    Auch dafür meinen herzlichen Dank!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1426451002000

    Beitrag von Confuhr hier eingefügt:

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem: wir haben für unsere Mexiko-Reise Flüge und Hotel(s) separat gebucht. Unser im August 2014 gebuchter Rückflug am 31.05.15 um 15.40 Uhr wurde bereits ein paar Wochen nachder Buchung auf 21.10 Uhr verlegt. Das haben wir akzeptiert, in der Hoffnung, zumindest einen Teil der zusätzlichen Stunden mit Late-Checkout zu überbrücken. Jetzt wurde der Rückflug durch Condorjedoch erneut erschoben, und zwar auf 00.10 Uhr am 01.06.15. Da hilft dann auch kein Late-Checkout mehr, sondern es müßte ein zusätzlicher Tag im Hotel gebucht werden. Haben wir Anspruch aufErstattung dieser zusätzlichen Kosten durch Condor?

    Hätten wir unter diesen Umständen auch die Möglichkeit, den Rückflug zu annullieren - vorausgesetzt, wir finden passende Flüge bei einer anderen Fluggesellschaft am 31.5. tagsüber? Denn durch diegeänderte Abflugzeit in Cancun würden wir unseren Anschlussflug in Frankfurt verpassen und würden erst 6 Stunden später als geplant in Hannover ankommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1426451415000

    Ebenfalls meine Antwort - irrtümlich schon im falschen Thread gepostet:

    @Confuhr

    Ihr werdet sicherlich vor Mitternacht im Hotel abgeholt, insofern sehe ich keine Veranlassung eine weitere Hotelnacht zu buchen / deren Erstattung zu begehren.

    Die Möglichkeit eines Teilstornos mit Anspruch auf Erstattung dürfte auch nicht gegeben sein, ihr könnt allerdings den gesamten Flug canceln und einen ersatzweisen buchen.

    Das Erlangte ist dann vollständig herauszugeben, für Mehrkosten ist die Airline jedoch ggf. nicht in Anspruch zu nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
    Beiträge: 135
    geschrieben 1426526602000

    Danke für die Info - ich werde dann mal verschiedene Möglichkeiten (late checkout, andere Flüge ...) checken

    LG Conny
  • Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
    Beiträge: 135
    geschrieben 1426626345000

    So, kurzes Update:  in einem Telefonat mit Condor wurden mir folgende Optionen angeboten:

    - bei Akzeptieren des auf 00.10 Uhr verschobenen Fluges Gutschein im Wert von 20% des Gesamtflugpreises

    - Umbuchung auf einen späteren Flug (nachmittags) und Übernahme der Hotelkosten für die   zusätzliche Nacht

    -Stornierung des gesamten Fluges

    LG Conny
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1426760035000

    Es könnte Bewegung kommen in die Entscheidungen zu Ansprüchen bei Flugzeitenverschiebungen:

    Das BGH hat mit dem Urteil vom 17.3.2015 ( AZ XZR 34/14) über einen Fall entschieden, bei dem ein Paar im Rahmen einer Pauschalreise auf einen am selben Tag später stattfindenden Flug umgebucht worden war und eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 400 pro Ticket begehrte.

    Nachdem sie vor dem LG gescheitert waren (sie waren am fraglichen Tag gar nicht am Flughafen erschienen) entschied nun der BGH, dass eine solche Verschiebung durchaus geeignet sein kann, von der Airline eine Entschädigung zu verlangen.

    Das Urteil stellt insbesondere darauf ab, dass zu prüfen sei in welcher Form die Airline die ursprünglich bestätigte Beförderung verweigert hat. Sofern dies eindeutig erkennbar sei, müsse der Fluggast auch nicht am Flughafen erscheinen und seine Beförderung verlangen.

    Das Urteil des LG muss nun überprüft werden und könnte die Entscheidung für etliche Betroffene sehr interessant sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Paar3132
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    Beiträge: 16
    geschrieben 1426924566000

    Hallo,

    ursprünglich haben wir im Januar eine Reise nach Hammamet geucht. Was uns auch SEHR wichtig war, die frühen Flugzeiten. Wenige Tage (1 knappe Woche) nach der Buchung hat das Reiseportal die Flugzeiten rausgelöscht und NUR die Flugtage eingetragen. Trotz mehrmaliger Nachfrage, haben wir nichts erfahren.

    Wie ist in SO einem Fall zu verfahren? Wir wollen nicht unbedingt "Surprise"-mäßig ins Blaue fliegen bzw. fahren, da wir gut 2,5 Stunden zum Flughafen fahren müssen...

    Danke für die Antworten.

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