Ob bei 7,5 Std. der "Zeitrahmen vollständig aufgegeben wird", weiß ich nicht.
Ein möglicher Zeitrahmen ist nicht benannt.
Bleibt ja noch die eventuelle Erstattung eines halben (?) Tagessatzes seitens des Veranstalters.
Ob bei 7,5 Std. der "Zeitrahmen vollständig aufgegeben wird", weiß ich nicht.
Ein möglicher Zeitrahmen ist nicht benannt.
Bleibt ja noch die eventuelle Erstattung eines halben (?) Tagessatzes seitens des Veranstalters.
Lilime, du kannst die Reise stornieren wenn du mit der Flugzeit nicht einverstanden bist.
Ein "zeitlicher Rahmen" ist eine vage Bezeichnung, jedenfalls ist eine Verlegung des Fluges vom ganz frühen auf den späten Vormittag keine nicht vertretbare Härte.
Im Übrigen besteht ein Denkfehler deinerseits fundamental darin, dass du die erwähnten Urteile auf deine Causa anwenden zu können glaubst - das ist ein Irrtum.
Ggf. müsstest du dich deinerseits dazu entschließen, die Reise nicht anzutreten und die Airline im Sinne der VO(EG)261/04 in Anspruch zu nehmen. Du kannst zwar im Vorwege mit der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung argumentieren, allerdings nicht in der Hoffnung, dass dir die gegnerische Seite folgt. Letztlich würde bei einer (sehr wahrscheinlichen) Verweigerung eines Ausgleichsanspruches wiederum ein Richter zu deinem Anliegen entscheiden müssen und kann diese Entscheidung vollkommen anders ausfallen als die von dir erwähnte aus 3/15.
Du verwechselst Rechtsprechung mit Gesetzgebung - die Urteile sind jedoch inter partes getroffen worden und haben nicht etwa eine "allgemeine Gültigkeit", der jedes Gericht folgen müsste.
Vorgreifend einer entsprechenden Frage:
Ja, ich habe alle Urteile gelesen und zwar vom ersten bis zum letzten Wort. Verstanden habe ich sie übrigens auch ...
Zuletzt: die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Strecke.
In deinem Falle betrüge der Anspruch 230€ pro Ticket und nicht 400.
Danke für deine ausführliche Antwort.
Im Laufe des Tages soll sich nun ein Mitarbeiter meines Veranstalters mit mir in Verbindung setzen. Mal sehen, was er mir vorschlägt.
Argumentiere sachlich und unter Verzicht auf Hinweise auf die genannten Urteile...letzteres würde dem MA nur völlige Ahnungslosigkeit und einen Holzweg aufzeigen.
Vielleicht gibt es ja eine "Lösung" auf Kulanz-Basis.
Hatte gerade ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter.
Mir wurde jetzt ein Flug um 05:25 Uhr mit Germanwings angeboten (anstatt Air Berlin um 04:20 Uhr)
Damit kann ich gut leben und bin froh, dass es dann doch so einfach ging.
Gut, dass ich nachgefragt habe. Gestern im Reisebüro hieß es noch, dass man da nichts machen kann.
Dann solltest Du ggfs. mal über einen Wechsel zu einem anderen RB nachdenken.
Viel Spaß auf Mallorca und nicht meckern, wenn das Hotelzimmer erst um 14.00Uhr bezugsfertig ist.
..........
Alfred_Tetzlaff:
Viel Spaß auf Mallorca und nicht meckern, wenn das Hotelzimmer erst um 14.00Uhr bezugsfertig ist.
14 Uhr wäre cool.. Rechne sogar eher mit 16 Uhr...
Werden uns dann einfach schonmal an den Pool hauen und entspannen..
Danke für eure Tips und Meinungen.
Ausgesprochen kundenorientierte Lösung - jedenfalls für Kunden, die auf einen Abflug lang vor dem Aufwachen bestehen!
Was mich interessieren würde Lilime710:
Wer hat euch denn die Auskunft gegeben, der betreffende Flug sei nur mit einem Aufpreis von € 300 zu erlangen und eine andere Option abgesehen vom 11 Uhr Operating gebe es nicht?
Eine so voreilige Aussage kann durchaus kritisch betrachtet werden ...
Ich möchte noch einmal betonen: Diese Lösung ist ein Glücksfall und wird nicht oft so gelingen - top Service!!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!