• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1435612044000

    f.y.i.

    "3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt."

    Quelle:AGB ITS indi

    Fazit: Soweit der Veranstalter kein vitales Interesse am der Erhalt des Vertrages zu abgewandelten Bedingungen hat kann man entweder die Kröte schlucken oder stornieren.

    Unbenommen bleiben ggf. Forderungen aus geringfügiger erbrachter als vertraglich übereingekommener Beherbergungsleistungen.

    Einfacher: Bei einer tatsächlichen Verkürzung der Urlaubszeit sollte selbstverständlich eine Erstattung von 40-100% eines Tagessatzes angeboten werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mapurlaub
    Dabei seit: 1435449600000
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    geschrieben 1435758822000

    Also, wir werden um die Verkürzung nicht rumkommend! Was bleibt ist ein fader Beigeschmack, da es diesen ursprünglich gebuchten Flug wohl nie gegeben hat. Laut Aussage einer Mitarbeiterin von Air Berlin! Wir werden das Angebot wohl unter Vorbehalt annehmen, aber auf jeden Fall Geld zurückverlangen und den Sachverhalt juristisch prüfen lassen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1435787495000

    Eine "juristische Prüfung" kostet Geld, welches man sich in eurer Causa imho sparen kann.

    Ihr habt die Reise sehr weit im Voraus gebucht, bekanntlich neigen Fluggesellschaften dazu ihre ursprünglichen Pläne zu ändern - ein Vorsatz wird dem Veranstalter nicht nachzuweisen sein. Bekanntlich packt ITS INDI seine Reisen dynamisch, auf die wohl wenig reflektierte Aussage einer Hotline Agentin würde ich auch deshalb nicht unbedingt mehr als einen Hemdknopf setzen ...

    ;)

    Einfacher und sicherlich wirkungsvoller:

    Verlangt die umgehende Erstattung von 2 Tagessätzen der Reisekosten. Somit erübrigt sich auch eine Annahme unter Vorbehalt, mehr werdet ihr nämlich auch im Nachgang nicht bekommen.

    Happy holidays!

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  • Murph007
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    geschrieben 1438724427000

    Hallo zusammen,

    Eigentlich wäre ich morgen 11:45 Uhr nach Kos geflogen, extra den relativ frühen Flug gebucht.

    Ruft mir eben ByeBye Reisen an, dass morgen in Kos die Fluglotsen von 14 - 18 Uhr streiken. Mein Flug wurde auf 22:50 Uhr verschoben.

    Ich komme ja dann erst ca 4 Uhr am nächsten Tag ins Hotel. Also fehlt eigentlich ein Tag.

    Wie stehen den da die Chancen, wenn ich dass nach meiner Reise reklamiere? Bringt das überhaupt was?

    Gruss

    Holger

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1438724680000

    Nix.

    Auch nicht hinterher ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cjmddorf
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    geschrieben 1438725645000

    Null.

    Auch nicht vorher.

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • mashone
    Dabei seit: 1410134400000
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    geschrieben 1438971835000

    Hallo,

    ich habe auch eine Flugzeitenänderung zu beklagen, und hoffe nach einiger Recherche hier eventuell fachkundige Meinungenzu erhalten.

    Geplant war eine 4-tägige Reise mit Hinflug um 13:05h und Rückflug um 19:35h.

    Also 2 Reisetage und 2 volle Urlaubstage.

    Ich habe diese Kurzreise aufgrund der sehr guten Flugzeiten gewählt, da ich auch noch eine längere Anreise zum Flughafen haben werde - gut das ist für den RV natürlich irrelevant.

    Nun wurde der Abflug von 13:05h auf 09:55h vorverlegt, was zwar nicht so optimal ist, aber eben kein Mangel.

    Der Rückflug allerdings wurde um 13 Stunden und 35 Minuten (!!) von 19:35h auf 06:00h in der Früh vorverlegt.

    Zu diesen Konditionen hätte ich niemals gebucht.

    Muss ich das so hinnehmen, zumal ich (und mein 12-jähriger Sohn) so ja gar keine Nachtruhe / Frühstück haben werden?

    Den vorherigen (Urlaubs)Tag sehe ich auch beeinträchtigt - es bleibt also eigentlich nur 1 voller Urlaubstag.

    Die Info habe ich 12 Tage vor Abflug erhalten - die Bahntickets zum Flughafen kann ich nun natürlich auch stornieren.

    Der RV (Vtours) sagt mir "Pech gehabt" und "der Transfer zum Flughafen mitten in der Nacht ist auch Ihre Sache".

    Dass es geringe Abweichungen bei den Flugzeiten geben kann verstehe ich ja, aber eine Änderung vom frühen Abend auf 6 Uhr morgens ???

    Muss ich das wirklich so hinnehmen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1438976366000

    12 Tage vor Abreise ist tatsächlich sehr kurzfristig. Die Änderung beeinträchtigt zudem den Gesamtzuschnitt der Reise - eine Kündigung (Stornierung) mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises ist jedenfalls optiert.

    Wollt ihr allerdings reisen, kann bestenfalls eine Minderung von 50% eines Tagesssatzes der Reise verlangt werden.

    Weitere Optionen sehe ich tatsächlich nicht, höchstens noch die Erstattung der Taxikosten, sofern du bei der abendlichen Abreise die Möglichkeit gehabt hättest mit den Öffis zum Flughafen zu gelangen und das am ganz frühen Morgen nicht gegeben ist ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mashone
    Dabei seit: 1410134400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1439047371000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @vonschmeling

    Danke, für die schnelle und informative Antwort.

    Das klingt ja gar nicht so schlecht. Reisen möchten wir zu diesen Konditionen nämlich nicht.

    Allerdings meinte die Dame am Telefon, dass eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises auf gar keinen Fall möglich ist.

    Eigentlich sei gar nichts möglich und ich müsse eben alles so akzeptieren.

    Eine Frechheit wie ich finde, da der RV ja die Reisemängel kennt und trotz Nachfrage diese Option(en) verschweigt.

    Wie gehe ich am besten vor?

    Einfach selbstständig ein Schreiben mit Stornierungswunsch aufsetzen, oder besser doch mit Unterstützung eines Rechtsbeistands, Verbraucherzentrale, etc.?

    Ach ja, gibt es für uns auch Fristen, bis wie lange vor Abflug storniert werden muss?

    Eventuell bietet der RV mir ja doch noch einen Alternativflug an.....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1439048614000

    Einen Rechtsbeistand braucht´s nicht - üblicherweise wird am Telefon bestritten, dass die Möglichkeit zur Kündigung durch den Kunden bestünde, da musst du nichts drauf geben.

    Außerdem ist eine Flugzeitenverlegung von 13h auch nicht mehr im sog. "angemessenen Rahmen".

    Ich würde in kurzen Worten beschreiben, dass die Reise für euch von bis nach wegen der Rückflugverlegung uninteressant geworden ist, weshalb du von deinem Recht zur einseitigen Kündigung Gebrauch machst und um umgehende Erstattung alles Erlangten bittest.

    Falls dir darauf eine bessere Rückflugoption angeboten wird - um so besser. Damit rechnen würde ich allerdings nicht.

    Einige Anbieter scheinen hinsichtlich der Verbraucherrechte nicht besonders ambitioniert zu sein, es spielt im Übrigen auch keine Rolle, wenn in den AGB steht Änderungen der Reisezeiten seien in einem gewissen Umfang hinzunehmen. Davon abgesehen ist der "gewisse Umfang" hier deutlich überzogen!

    Mein Rat: Schreibe die Kündigung per Email und schicke sie postalisch noch einmal per Einschreiben hinterher. Sie muss "unverzüglich" nach Unterbreitung des neuen Reiseangebotes erfolgen um "fristgemäß" zu sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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