Und das ist immer noch eine Laienrichterin.
Die zudem nicht bei Reiserechtsverfahren eingesetzt werden.
Und das ist immer noch eine Laienrichterin.
Die zudem nicht bei Reiserechtsverfahren eingesetzt werden.
Haha @vs, Sachstand ist hier wahrlich noch ein schmeichelhafter Ausdruck für die Verwirrungen, die hier produziert werden. Denn wenn es einen gäbe, könnte ich ihn vielleicht sogar noch selbst bei verdrehter Lage von hinten nach vorne lesen und verstehen und mich harmonisch mit dem BGB unterm Kopfkissen langsam zur Ruhe betten.
Stattdessen wird hier für den hifesuchenden User schon mal ohne rechtliche Substanz der Aufstand geprobt. Oder gibt es doch eine @gabriela_maier und du möchtest dir das finale Darstellen der unangefochtenen Rechtslage hierfür bis zum Wochenende aufheben, um die Spannung zu erhöhen? Mit dieser Ankündigung würde @Mam62 vielleicht zumindest dem Langeweile-Kollaps entgehen und ich könnte entspannt in mein Daunenkissen sinken und von berechtigten Schadensforderungen träumen, die interessanterweise in deinen Träumen zwar einerseits keinen Widerspruch bezüglich des Anspruchs dulden, auf der anderen Seite im 3. Teil des zweiten Akts des Einmanntheaterstücks aber erst vom Gericht als berechtigt anerkannt werden müssen. Wie ist das eigentlich mit gebrochenen Vertragsbrüchen? Ist das dann ein Vertragsbruch hoch 2 oder hebt sich der Vertragsbruch durch die doppelte Verneinung wieder auf? Oje, ich sehe den Richter schon mit Kopfschmerzen da sitzen....
Katja, die Rechtslage ist längst dargestellt, wurde aber immer wieder von der Ex-Schöffin bestritten, vor lauter Nichtwissen.
Ich sag´s mal so: Suchmaschinen reichen nicht, allerdings würden sie manchen helfen, hier keinen horrenden Schwachsinn beizutragen und damit harmlos fragende User in vollkommen absurde Ansprüche zu treiben.
Den einen reicht das BGB unterm Kopfkissen vollkommen aus, andere sollten vor jedem Beitrag zu einer Stunde Tante Goodrun verdonnert werden ...
In diversen Unterforen sind die Erklärbärenauftritte nur lästig, hier zum Thema Reiserecht bewerte ich sie als gefährliches Halbwissen (oder sollte ich sagen Nichtwissen?).
Wäre halb so schlimm, würde es nicht mit dem Nimbus einer überobligatorischen Sachkenntnis vorgetragen, ja gar mit deutlicher Hervorhebung gegenüber anderen Beteiligten an diesem Forum.
In diesem Sinne bin ich ganz bei katjaworld:
Schöne Grüße an die Substanz - lange nicht gesehen!
Bei so viel selbstgelobtem Sachverstand könnte man erwarten, dass dem Fragesteller horhan eine greifbare Herleitung des Anspruchs auf eine Kompensation an die Hand gegeben wird, die unmittelbaren Folgen eines gebrochenen Vertragsbruches erläutert werden und idealerweise auch gleich noch erhellt wird, was es mit der Straffreiheit im Zivilrecht auf sich hat?
Im Übrigen spielt die Höhe des Anspruchs keine Rolle, 300€ sind eine Stange Geld sofern man sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung unbelastet erstreiten kann.
Also wacker her mit wenigstens einem der diversen Urteile, in welchem einem Pauschalreisekunden einen Schadenersatz in Höhe von 50% der Reisekosten zugesprochen wurde, nachdem der Veranstalter 8 Wochen vor der Reise über eine Flugzeitenänderung um einen Tag informierte.
Ich bin gespannt ...
Wenn man sowas (g_m) liest, wünscht man sich aus richterlicher Sicht die Einführung des Anwaltszwangs vor den Amtsgerichten...
Damit die pösen RV nicht immer straffrei ausgehen, sondern auch mal zahlen müssen!
Ja, burton ... und manch anderer Wunsch ist da aus Sicht eines fragestellenden Users auch noch am flackern ...!
Damit es nicht in Verbalakrobatik verloren geht:
Die Behauptung von g_m, horhan hätte (bei Vollständigkeit seiner bisherigen Angaben zur Causa) Anspruch auf Schadenersatz ist haltlos / falsch / irrtümlich.
Ein solcher besteht nur, wenn der Veranstalter (aka Pösewicht) die Reise vereitelt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine gravierende Änderung kurzfristig übermittelt wird.
Sokrates nennt solche Gegenreden Selbstreinigungskräfte, die braucht es bei so beharrlichem Gemaier auch dringend!
Moin,
ich hoffe das ich hier auf dem richtigen Dampfer bin,ja, unser Dezember Urlaub naht,heute unsere Reiseunterlagen bekommen,nun etwas zu den Flugzeiten,gebucht im RB 06.2015
Flugzeiten:Condor HAJ-Antalya Abflug 05:00,Rück 19:10,heute online bei Condor geschaut:Hin 10:20/Rück 15:50,fast gleiche Flugdaten bei Hannover Airport.
In unseren Reiseunterlagen,ausgedruckt 07Nov.15,steht 05:00 Uhr hin/19:10 rück,
....wen muß man glauben!!
Tschau,der Heiner
Wem du glauben sollst wird dir hier kaum einer in topic berichten können, Heiner - hier geht es um Ansprüche nach Faktenlage.
Aber schreib das doch in den Condor-Thread und liefere noch gleich die Reisetage/ Flugnummern dazu um rasch etwas Genaueres zu erfahren ...
Ein kurzer Nachtrag zu meiner gebuchten Reise.
Ich konnte kostenlos stornieren was ich in Anspruch genommen habe. Mehr wollte ich eigentlich auch nicht.
Ich denke, die Reiseveranstalter sind momentan gestraft genug. Ich möchte da nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen.
Vielen lieben Dank für Eure konstruktiven Ratschläge und Tipps
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!