Konzentration ist eine gute Idee und vermeidet "Irrtumsaussetzer".
Beispielsweise diese:
Probleme des Veranstalters gibt es nicht, es gibt eine Änderung des Flugplans.
Diese ist rechtzeitig angekündigt worden, liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters und berechtigt den Vertragsnehmer zum Rücktritt (nicht Stornierung!).
Darüber hinaus kann er weitere Optionen verhandeln, die ihm die Wahrnehmung der Reise ermöglichen.
Du magst dir in der Rolle Robin Maier ./. Nottingham Veranstalter gefallen - so ganz das rechte Maß triffst du bei deiner Meinungsäußerung jedoch nicht.
Natürlich trifft im worst case das Gericht eine Entscheidung über den Anspruch, aber diese Version der Einigung scheint augenblicklich Lichtjahre entfernt von horhans Interessen ...