• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446836929000

    Konzentration ist eine gute Idee und vermeidet "Irrtumsaussetzer".

    Beispielsweise diese:

    Probleme des Veranstalters gibt es nicht, es gibt eine Änderung des Flugplans.

    Diese ist rechtzeitig angekündigt worden, liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters und berechtigt den Vertragsnehmer zum Rücktritt (nicht Stornierung!).

    Darüber hinaus kann er weitere Optionen verhandeln, die ihm die Wahrnehmung der Reise ermöglichen.

    Du magst dir in der Rolle Robin Maier ./. Nottingham Veranstalter gefallen - so ganz das rechte Maß triffst du bei deiner Meinungsäußerung jedoch nicht.

    Natürlich trifft im worst case das Gericht eine Entscheidung über den Anspruch, aber diese Version der Einigung scheint augenblicklich Lichtjahre entfernt von horhans Interessen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446837960000

    gabriela_maier:

    Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Im vorliegendem Fall muss der Betroffene schon wieder arbeiten, ihm kann niemand zumuten, auf die Alternative einzugehen. Ich denke, ein Richter sieht das genau so.

    Kompletter Mumpitz, lausige Herleitung.

    Derart halbgare / vermessene Beiträge schwächen das Renomme des Unterforum in geradezu unerträglicher Form!

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1446839850000

    Also, ich muss Deine Nebelkerzen aus dem Sachstand ( basierend auf rechtsfremden Behauptungen und auf einem akuten Mangel an belegbaren Tatbehautungen ) mal beiseite schieben. Du unterliegst -nicht nur hier- einer unerträglichen Selbstüberschätzung von nicht vorhandener Sachkompetenz. Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.

    Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1446841221000

    "geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV"

    Genau. Soviel zur Kompetenz....

    Die Du nochmal genau woher hast? Aus nem Jurastudium ganz sicher nicht. Jeden Nachmittag Gerichtsshows gucken evtl.

    Ja, es nervt. Und es ist laaaangweilig.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446842097000

    @g_m

    Dazu schreibe ich exakt gar nichts - ist selbsterklärend! ;)

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  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1446844067000

    @gabriela_maier, also ich hab da schooon noch mal ne Frage zum Thema: "Nur ein Gericht entscheidet, ob der RV Schadensersatz leisten muss. Der Anspruch besteht auf jeden Fall." und "Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter....."

    Ääähm, was denn nun? Wenn mir aus einem rechtsgültig festgestellten Vertragsmangel ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz entsteht, muss doch wohl kein Richter dieser Welt mehr darüber befinden, ob meine Schadensersatzforderung berechtigt ist, sondern nur noch, ob die  Höhe der Forderung im Verhältnis zum entstandenen Schaden steht?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446844833000

    Sie dreht den Sachstand um katja ... :?

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  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1446845669000

    Der Richter hat doch sowieso auch keine Ahnung. ;)

    Wofür so ein Land wie D überhaupt eine Judikative braucht, wenn es doch g_m gibt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1446846382000

    gabriela_maier:

    Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.

    Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd.

    Genau das behaupte ich! d

    Du vertrittst absolut rechtsferne (lebensfremde) Thesen und hast keinerlei Sachkompetenz. Insbesondere nicht um einen gebrochenen Vertragsbruch oder eine "Straffreiheit" in einem zivilrechtlichen Sachverhalt zu erläutern  ...

    Du bist ein Totalschaden selbst mit dem Vorbehalt "Meinungen zu" ... grausam!

    Es kotzt mich an eine solche Charakterisierung hier überhaupt posten zu müssen, horhan hatte immerhin eine recht einfache Frage gestellt und jedes Recht ohne selbstherrliches Gefasel zu seinen Optionen geführt zu werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    Beiträge: 16169
    geschrieben 1446848148000

    Aber sie war doch mal Schöffin... ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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