• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1450718907000

    Der Denkfehler: Ihr tretet mutmaßlich ja den gebuchten Flug an, nur findet dieser nun zu einer anderen Zeit statt. Ein Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten beschränkt sich auf eine Streichung mit Verschiebung des Abflugs auf einen anderen Tag. Selbst dann muss man ihn ggf. erstreiten, auch X3 wirft mit Geld nicht grad so um sich.

    Anders ist das nur bei Liniengesellschaften mit festen Flugplänen, die bieten das zumeist schon von sich aus an, i.e. buchen dich mit deinem Einverständnis auf einen anderen Carrier um ohne Gebühren dafür zu verlangen.

    Kein Mensch (Richter) wird erwarten, dass eine Hybrid-Airline ihre Slots und Operatings schon 12 Monate im Voraus in Marmor meisselt ... sorry.

    Aber zieh´s doch anders auf:

    Sofern es ex MUC einen Flug mit besser geeigneten Reisezeiten gibt (mit anderen Gesellschaften), prüfe die Mehrkosten und bitte TUIfly.com um eine Stellungnahme zu deren Übernahme. Möglicherweise ist das billiger als euch alle mit dem Zug von A nach B zu befördern?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefan1366
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    geschrieben 1450801244000

    Hallo

    Keiner mehr da dermehr weiß

    Wäre dankbar dafür

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1450803235000

    @Stefan1366

    Offensichtlich gibt es keinen, der mehr weiss - zumindest keinen, der eine Dir passende Antwort gibt.

    Hast Du denn den letzten Rat von vonschmeling befolgt?

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1450803472000

    Da schon so ziemlich alle bekannten Aspekte deiner Frage behandelt wurden solltest du vielleicht etwas spezifischer werden hinsichtlich der für dich noch nicht geklärten Punkte, Stefan ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefan1366
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    geschrieben 1450853664000

    Guten Morgen

    Ich weuß halt nicht genau wer recht hat

    Von schmeling den ich sehr dankbar bin für seine Hilfe oder eben den User aus dem Juraforum

    Wie gesagt wir haben von Tuifly jetzt zwei alternativ Angebote erhalten

    Abflug am 16. von Stuttgart um 6uhr45 und von Frankfurt um 11uhr 20 Rückflug dann wie geplant am 20.6 von Palma nach München

    Die Zugkosten werden auch übernohmen

    Wobei ich nicht genau erkennen konnte ob dies Von München aus oder von unserm Bahnhof aus gelten

    Der HAcken ist dabei das wenn wir eines der beiden Angebote annehmen und mit den zug reisen wir bereits am Tag davor um ca 21uhr losfahren müßten.

    Und ein Bustransfer nach Stuttgart sicher 500-600€ kostet

    Also bedeudet beides finaziellen bzw großen Zeitaufwand

    Ich bin weder ein reise noch ein Juraexperte

    Das einzige was ich aus dem Tuifly angebot schließe das wir irgendeinen Anspruch haben

    Welchen und wie uns tuifly noch entgegenkommt keine Ahnung

    Wenn sie uns den Bus nach Stuttgart zahlen ist es ok

    Mit Zug reisen wir nicht

    Wenn sie uns in München umbuchen und wir 2-4 Std später fliegen ebenso

    Wir werden heute versuchen mit tuifly telefonisch kontakt aufzunehmen

    Mal sehendann

    Ich danke euch nochmals allen für eure Hilfe

  • vonschmeling
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    geschrieben 1450892766000

    Hallo Stefan!

    Was machst du, wenn hier jetzt 3 User posten "vs hat Recht" und 3 "hat sie nicht"? ;)

    Ich glaube kaum, dass du auf Forenebene elementar weiterkommst mit der Problemlösung - eine gute Idee daher, sich mal fernmündlich an den Vermittler zu wenden.

    Wie gesagt - möglichweise ist eine Umbuchung auf eine andere Kombination von Flügen am Ende billiger als x Zugtickets zu erstatten oder gar Mietwagenkosten?

    So oder so ist das Gespräch zielführender als ein Ratespielchen über die Zuverlässigkeit abweichender Forenauskünfte zur Thematik.

    Zu den elementar zielführenden Maßnahmen würde für mich auch gehören, den Vertragspartner proaktiv auf die Option Kostenübernahme für einen teureren Flug mit passenderen Reisezeiten anzusprechen. Lehnt er dies nämlich ab, habt ihr vielleicht gefühltes Recht auf eurer Seite, müsst dessen ungeachtet aber für diese und jene zusätzlichen Kosten in Vorleistung gehen und womöglich erst vor Gericht streiten um die Rückgabe.

    Das scheint mir wenig ratsam - daher warte doch einmal ab, was ein Telefonat erbringt.

    Strategien sind kaum zu entwickeln, wenn "sonst treten wir zurück" nicht zieht sind die Asse ausgegeben. Da könnt ihr dann noch so viel Recht haben, die Penunsen müssen streitig zurückerobert werden - wozu womöglich nicht alle Beteiligten zur Verfügung stehen?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefan1366
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    geschrieben 1450961052000

    Hallo

    Mir ist schon klar das ich verschiedenen Meinungen und Ansichten bekomme

    Wir haben uns ja eh mit Tuifly in verbindung gesetzt

    Also das mit den Zugfahren fällt schon mal flach

    Wir sind egal welchen Flughafen wir auch ansteuern mit der BAhn 8-9 Std unterwegs also inclusive umsteigen und wartezeiten an den BAhnhöfen

    Wir haben Tuifly drei Vorschläge gemacht

    1. Flug von Stuttgart Tuifly übernimmt die Buskosten von ca 500-600€

    2. Umbuchung unseree Fluges auf eine andere Fluggesellschaft in einem gewissen zeitlichen Rahmen am 16.062016

    3. Umbuchung des Fluges von 16.06.2016  um 17uhr30 auf 15.06.2016 um17uhr30

    Es geht ja nicht nur um den Tag Urlaub den wir mit der späten Flugzeit verlieren. Es kann ja noch später werden wenn noch Verspätungen technische Defekte oder was weiß ich dazukommen

    Darum unser Angebot wir fliegen einen TAg früeher falls wir die Zimmer noch umbuchen können

    Die ersten beide Vroschläge wurden abgelehnt

    Der dritte würde akzeptiert werden

    Aber es kommen jatzt noch Mherkosten dazu falls wir das Hotel noch kriegen

    Übernachtung für 16 Leute ca 500€

    Der Transfer zum Flugahfen

    Den haben wir uns selber organsiert. Kostet uns nur den Sprit

    Alos ca 100€

    Das ist am 15 nicht möglich

    Dazu kommt noch das die nichtselbstständigen in der Gruppe nochmal einen Tag Urlaub mehr brauchen werden

    UNd die Selbstständigen auch umplanen müssen

    Ich als Amateur sehe das so

    Tuifly verkauft einen Flug zur bestimmten Zeit kassiert das geld und  bald darauf kann das Unternehmen die bereits bezahlte Leistung nicht  mehr zu den vertraglichen Bedingungen erfüllen

    Dann bekommt man als Ausgleich zwei Angebote dievon der Anreise völlig inakzeptabel sind

    Das einzige man kann sich auf einen andern Tag  umbuchen lassen was der Fluggesellschaft noch einen Gewinn bringt

    denn der Flug am am 16 lässt sich viel jetzt viel teuerer verkaufen

    Hab mir das grade a biserl ausgerechnet

    Wir  zahlen bei der Buchung im August für die Flüge am 16.6 hin und am 20.6 zurück ca 3400

    Die gleichen Flüge jetzt kosten am 16 hin und am 20. zurück ca 4900

    Wenn wir umbuchen auf den 15 würden die Flüge am 15 hin und am 20 zurück ca3600 kosten. Wir würden aber kostenlos umgebucht

    Die Fluggesellschaft die also den vertrag bricht und ihre bereits bezahlte Leistung  nicht einhält und erbringt  würde also noch mit ca 1300€ belohnt werden

    Das ist für mich gelinde gesagt unverständlich

    Und zu dem Vorschlag mit dem Telefongesräch

    Wer kann mir die Nummer von Tuiflycom gruppenreisen geben

    den von Tuifly bekommst du sie nicht

    Wir haben in jeder AMil um die Nummer gebeten

    Aber ohne Erfolg

    Nach mir persönlich wenn es gehen würde

    ich würde auf einen Flug am16.06 in der früh umbuchen und die Kosten Tuifly in rechnung stellen

    gegebenfalls auch klagen

    Weil bei allem verständnis es kann nicht sein das der vertragstreue bestraft wird

    Und nun bin ich gespannt was ich für Meinungen bekomme

    Viele Grüße und vielen Dank

    Frohe Weihnachten

  • Stefan1366
    Dabei seit: 1347321600000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1450961556000

    Ps

    Mir ist schon klar das zwischen recht haben und recht kriegen in unserm sogenannten rechtsstaat große Unterschiede sind

    Trotzdem

    Sowas ist mir unverständlich

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1451005373000

    Aus den ABB der Vermarktungs GmbH für Flugdienstleistungen:

    12. Flugzeitenänderungen

     TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und TUIfly.com wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren.

     Diese ABB sind Grundlage des geschlossenen Vertrages und soweit unbestritten.

    Man kann demnach nicht behaupten, der Vermarkter erbringe die zugesagte Leistung in Gänze nicht - gerade bei langfristiger Buchung können sich noch Flugzeitenänderungen ergeben.

    Eine Anullierung mit dem Resultat Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 liegt jedenfalls nicht vor, die Änderung wurde frühzeitig bekanntgegeben.

    Nun kann man argumentieren das Luftverkehrsunternehmen würde vertragsbrüchig, indem es die ursprüngliche Flugplanung aufgibt.

    Da noch genügend Zeit ist könntet ihr mit angemessener Fristsetzung zur Einhaltung der geplanten Zeiten auffordern und ankündigen, andernfalls mit der eigenmächtigen Buchung eines anderen Fluges die Mehrkosten vom ursprünglichen LVU zu verlangen.

    Grundsätzlich betrachtet die Rechtsprechung An- und Abreise nicht als Erholungstage und ist demnach die Argumentation eher schwach.

    Allenfalls im Rahmen von Pauschalreisen werden Minderungen optiert - diese sind für Nur-Flug Bucher nicht relevant.

    Es gibt jedoch nichts zu verlieren und wäre das einen Versuch evtl. wert?

    Was imho unmöglich ist: Mehrkosten für Hotel und Urlaubstage nach Zustimmung zu einem um einen Tag vorverlegten Flug vor Gericht zu erstreiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Stefan1366
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    Beiträge: 12
    geschrieben 1451028330000

    Startet ein Flug früher als ursprünglich geplant, können Reisende unter Umständen eine Entschädigung geltend machen. Das ergibt sich aus einem kürzlich ergangenen Anerkenntnisurteil des BGH vom 09.06.2015 (Az. X ZR 59/14). In diesem Artikel erfahren Sie welche Folgen das Urteil in der Praxis hat.

    Der Fall

    Die Kläger buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen Tuifly Flüge von Düsseldorf nach Fuerteventura und zurück. Der Rückflug sollte am 05.11.2012 um 17.25 Uhr durchgeführt werden.

    Am 02.11.2012 informierte die Beklagte die Kläger, dass der Flug auf 8.30 Uhr, also um neun Stunden, vorverlegt worden sei.

    Die Kläger waren der Auffassung, die Vorverlegung des Fluges begründe eine Verpflichtung der Beklagten zur Ausgleichzahlung, weil die Flugzeitänderung eine Annullierung gewesen sei, zumindest aber einer deutlichen Verspätung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gleichgestellt werden müsse.

    Daher begehrten die Kläger Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 400 Euro nach Art. 5 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. b der Fluggastrechteverordnung.(Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004. über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen)

    Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie sahen in der Vorverlegung weder eine Annullierung noch eine deutliche Verspätung, die zu einer Entschädigung berechtigt hätte.

     

    Das Urteil des BGH

    Nach Auffassung des BGH liegt in einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen eine Annullierung des Fluges vor, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann.

    Für eine Annullierung sei kennzeichnend, dass das Luftverkehrsunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung endgültig aufgibt, auch wenn die Passagiere auf einen anderen Flug verlegt werden.

    Dies sei durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009 – C-402/07 – Slg. 2009, I-10923 “Sturgeon/Condor”; Urt. v. 13.10.2011 – C-83/10 – Slg. 2011, I-9488 “Sousa Rodriguez/Air France”) geklärt, die zur Abgrenzung des Tatbestands der Annullierung vom Tatbestand der großen Verspätung entwickelt worden ist.

    Die ursprüngliche Flugplanung werde auch dann aufgegeben, wenn ein Flug, wie im vorliegenden Fall, um mehrere Stunden vorverlegt wird.

    Da das beklagte Unternehmen Tuifly nach der mündlichen Verhandlung des BGH die Forderung der Kläger anerkannte, kam es zu keinem Urteilsspruch über die eigentliche Frage.

    Das Gericht gab jedoch bekannt, dass nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts eine “mehr als nur geringfügige Vorverlegung” unter bestimmten Voraussetzungen einer Annullierung gleichkommen könne.

    Folgen für die Praxis

    Häufig legen Fluggesellschaften zwei nur schwach gebuchte Flüge kurzfristig zusammen. Diese Praxis dürfte in Zukunft aufgrund der Aussagen des BGH schwieriger werden. Ein Grundsatzurteil wurde zwar durch die Anerkennung der Forderung durch die Beklagte verhindert. Deutlich wurde jedoch, dass die Chancen von Klagen betroffener Verbraucher in solchen Fällen sehr gut stehen.

    Quellen

    BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 (Az. X ZR 59/14)

     

     

    Und was soll ich jetzt von diesem Urteil hier halten?

    Ich habe auch in andern Foren gestöbert. Und der allgemeine Tenor ist der

    Die Passagiere haben oft Recht weden aber von den Airlines abgewimmelt hingehalten

    wenns etwas streßige wird mir Kleinigkeiten abgespeist

    Nur wenn die Geschädigten klare Kante zeigten und rechtsanwälte einschaltenten bekammen sie Recht

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