• Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1457602911000

    Mal ganz nett:

    Warum auch immer bei EINEM Reiseveranstalter getrennt Hotel und Flug gebucht wurden(was auf jeden Fall nicht günstiger ist, als wenn man direkt bei der Airline bucht) - die ursprünglich erwartete Abflugzeit gibt es bei Condor nicht mehr, da kann man schwerlich darauf beharren, so wie geschehen.

    Es gibt auch an keinem anderen Tag die ganz frühe Abflugzeit - bewegt sich alles um die 11.30 Uhr herum.

    Es sollte außerdem tunlichst vermieden werden, den Ankunftstag auch als Urlaubstag (rechtlich) zu werten.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Mam62
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    geschrieben 1457603989000

    Goldlocke, mal ganz ehrlich, dieselbe Frage wird auf den fast 300 Seiten jede Woche gestellt.

    Und jeder von den Fragern hat "recherchiert"?

    Nö, da wird nichtmal der Thread gelesen, wo der Sachverhalt schon 200 mal erklärt wurde.

    Und auch die Fundstellen anderswo im Netz werden nicht oder nur oberflächlich gelesen.

    Lesen ist nun mal nicht, die Buchstaben aneinanderreihen zu können, sondern auch den Sinn zu verstehen.

    Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt,  Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, dann hat das rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, oder?

    Und dass Airlines manchmal die Abflugzeiten verlegen (müssen) ist nichts Neues oder Aussergewöhnliches. Nur die zunehmende Unflexibilität und Anspruchshaltung der Urlaubsbucher verhindert wohl die objektive Sicht auf die Realitäten und die eigenen Rechte.

    Nicht zuletzt wegen der "Verbraucherschützer".

  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1457604451000

    Man möge Mir verzeihen wenn ich da nicht Ganz mitkomme. Ich zitiere "lesen ist nun mal nicht, die Buchstaben aneinanderreihen zu können, sondern auch den Sinn zu verstehen.

    Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, dann hat das rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun. Kann doch nicht so schwer zu verstehensein, oder?"

    @Mam62,

    da wird mir immerwieder erklärt, dass Flugzeitenänderungen nicht der Va. zu Verantworten hat sondern die Fluggesellschaft, und nun das?

    Ich bitte um Klarstellung. :frowning:

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1457605783000

    @Türkeifliegender

    Es ging bei dem BGH-Urteil um die Klausel in den AGB einzelner RV: "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."

    Diese Klausel in den AGB wurde vom BGH verboten, weil sie dem RV ermöglichte, "Flugzeiten beliebig zu ändern..." (Nachzulesen unter bundesgerichtshof.de)

    Wenn die Airlines aber streichen, "umsortieren", so liegt das nicht im Verantwortungsbereich der RV. Diese können dann nur anbieten, was es nach der Umsortierung gibt. Der Kunde kann ggf. vom Vertrag mit dem RV zurücktreten.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1457606080000

    Danke @Kourion für die Klarstellung , nur ist die Behauptung von @Mam62 in der erfolgten Art, dass Flugzeitenänderungen nicht den Fluggesellschaften zuzuordnen ist so nicht Richtig.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1457606646000

    @Türkeifliegender

    Doch... ;)    @Mam schreibt:

    "Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern" (betrifft die AGB-Klausel, die diese Möglichkeit schon einräumte....)

    so hat das "rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun" (das Urteil nimmt null Bezug auf die Airlines / kein Zusammenhang).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Türkeifliegender
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    geschrieben 1457607395000

    @Kourion,

    es mag sein, dass ich etwas Begriffsstutzig bin, nur wenn ein Gericht dem Va. aufgibt die Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, muss ich also davon Ausgehen, dass er das kannn sonst macht das Urteil keinen Sinn.

    Folglich ist die Behauptung, dass Flugzeitenänderungen nur von Fluggesellschaften vorgenommen werden falsch. ;)

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Malini
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    geschrieben 1457607602000

    Das hat doch so auch niemand behauptet?!?  :frowning:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Domino27
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    geschrieben 1457608271000

    @Türkeireisender

    Flugzeitänderungen an einem bestimmten Flug einer Airline

    z.B. DE0815 kann nur die Fluggesellschaft vornehmen.

    Flugzeitänderungen im Rahmen einer Pauschalreise kann der

    RV vornehmen und zwar von DE0815 auf XG4711. Er nimmt also

    einfach eine andere Airline.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1457608551000

    @Gold-Locke

    Ich sehe es nicht so... Ich sehe eher, dass so mancher um Rat Fragende hier schon etwas "geladen" ankommt: Er / sie hat "alles verstanden", wähnt sich im Recht. Fällt die Antwort aber nicht wie erwartet aus, wird's schlicht unangenehm und kann auch schon mal mit dem Totschlagargument "MA des RV / der Airline, Touristiker" enden. Und das nicht nur in diesem Thread...

    Zum Recherchieren: Ich bezweifle nicht, dass recherchiert wird. Allerdings - und ich meine das null abwertend oder wie auch immer - teils wohl eben nicht gründlich genug. Wie sonst wäre @Cassiopeia zu diesen Aussagen gekommen ? Und was das BGH-Urteil betrifft: All dies hat @vonschmeling noch neulich (6.3.) erneut äußerst ausführlich erklärt. Ob's von allen angenommen wird ? Ich bezweifle es... Es wird wohl ebenso wie die Direktflug-Sache noch längere Zeit ein Knackpunkt bleiben.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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