Vielen Dank!
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1461871528000
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geschrieben 1461916093000
Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Wir werden im Juli mit Condor in die Türkei fliegen. Gestern haben wir eine Mail bekommen, dass unser Rückflug nicht am 13.7. am späten Abend geht, da er gestrichen wurde und wir wurden auf den 14.7. umgebucht. (Habe das Hotel aber logischerweise nur bis 13.7.)
Habe bei Condor angerufen und die gaben mir eine Mailadresse, an die ich mich wenden soll, bzgl. Übernahme der Hotelkosten.
Hat jemand so einen Fall mit Condor schon mal gehabt und wie sind eure Erfahrungen bzgl. der Übernahme der Hotelkosten ?
Danke für eure Hilfe.
LG
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geschrieben 1461920933000
Condor übernimmt die zusätzlichen Hotelkosten nicht. Die spielen nur auf Zeit.
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geschrieben 1461923054000
Ich nehme an, Ihr habt Flug und Hotel getrennt gebucht und keine Pauschalreise ?
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geschrieben 1461923652000
hugoonline:
Ich nehme an, Ihr habt Flug und Hotel getrennt gebucht und keine Pauschalreise ?
Ja genau, wir haben das getrennt gebucht.
Habe in den AGBs von Condor nachgelesen und da steht:
"14.4 Hinweis gemäß EG-VO 261/2004 Passagierrechte
Im Falle einer Verspätung von mehr als 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km Entfernung, von mehr als 3 Stunden zwischen 1500 und 3500 km Entfernung und von mehr als 4 Stunden über 3500 km Entfernung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen in Form von Getränken und Verpflegung entsprechend der gebuchten Beförderungsklasse und abhängig von der Wartezeit, 2 Telefonaten oder Telefaxen oder E-Mails und Hotelübernachtung, falls der Flug erst am nächsten Tag nach der geplanten Beförderung stattfindet."
Also eigentlich müsste ich die Kosten schon erstattet bekommen oder ?
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geschrieben 1461924701000
Es handelt sich aber nicht um eine Verspätung, sondern um eine Flugänderung.
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geschrieben 1461924855000
Aber angesichts der Tatsache, dass Condor mir keinen anderen Flug am 13.7. anbieten kann und mich auch nicht auf eine andere Airline umbuchen kann, erwarte ich mir eigentlich schon eine Erstattung der Kosten. Ist ja nicht mein Problem, wenn die den Flug streichen ... um das mal ganz salopp zu formulieren.
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geschrieben 1461926498000
EU-Fluggastrechte ist in Art. 5 Abs I lit. c) sublit. der VO fest verankert, dass bei der Ankündigung der Annullierung über zwei Wochen im Voraus keine Ausgleichsleistungen gezahlt werden müssen.
Allerdings haben Sie gemäß Art. 8 der Verordnung weitere Ansprüche:
die vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1461929533000
Ich würde es von Condor trotzdem eine Frechheit finden, mir die Kosten nicht zu erstatten, da sie mir ja nicht einmal einen anderen Flug am selben Tag bzw. eine Umbuchung auf eine andere Airline anbieten können.
Aber ich warte jetzt mal auf Antwort.
Hat jmd. Erfahrung mit der E-Mail Adresse: kb.vor@condor.com ? Wie lange wartet man auf Antwort ?
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geschrieben 1461933144000
Was hat die Airline mit Deiner Hotelbuchung zu tun?
Ich empfinde es hingegen als Frechheit, daß heutzutage für alles und jeden eine Entschädigung gefordert wird, geradezu als ob das Bestandteil des Grundgesetzes ist.