• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1461934092000

    Ein Anspruch besteht nicht, höchstens eine Hoffnung auf Kulanz. Diese ist allerdings grundsätzlich freiwilliger Natur und alleine aus diesem Grunde sollte ein Anschreiben sehr(!) sachlich und v.a. höflich gestaltet sein.

    Formulierungen wie "Frechheit" und "ich will aber" führen reichlich garantiert zu einer Ablehnung!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Türkeifliegender
    Dabei seit: 1429920000000
    Beiträge: 1755
    gesperrt
    geschrieben 1461934253000

    @tangomaus,

    Du hast Recht.

    Oft bekommt man tatsächlich das Gefühl, dass es Häufig darum geht, ob und wieviel Entschädigung man Bekommt wenn dieses oder Jenes eintritt und weniger einen möglichst  entspannten Urlaub zu geniessen.

    Jämmerlich.

    Auf jedenfall bekomme ich immer Mehr zu dem Ergebnis, wenn ich mich durch die Threads lese.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1461936592000

    Airlines sind betriebswirtschaftliche unternehmen. D.h. sie sind kein Caritativer Verein oder deinen Freunde, die dir etwas gutes tun wollen. KLar, sie wollen nur dein Bestes, dein Geld, wie jedes Unternehmen.Es ist ihnen somit EGAL ob du es für eine Frechheit hälst oder nicht, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen, kannst du nur auf, wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, auf Kulanz hoffen.

    Auch ich musste schon bitterlich erfahren, dass Individual-Buchungen Nachteile haben....

    Nun musst du es erleben!

    Mein Tip:

    Buch einfach eine Nacht hinzu, übernimm die Kosten und erspare dir den Schrift- bzw. Telefonverkehr und evtl.. entstehende Kosten daraus, da du def. nicht im Recht bist. Du ersparst dir graue Haare und ne Menge arbeit

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1461938862000

    Der Flug kann storniert werden, es besteht dann Anspruch auf Erstattung.

    Die Hotelkosten können nicht beansprucht werden, Condor macht da auch keine Ausnahmen aus Kulanz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • LiiTLeKaiserin
    Dabei seit: 1222646400000
    Beiträge: 16
    geschrieben 1461950934000

    Mit meiner Hotelbuchung gar nix. Aber die sind für die Beförderung ihrer Passagiere zuständig. Und ich hab mit denen einen Vertrag darüber abgeschlossen. Wenn die mir also keinen Rückflug an dem Tag anbieten können wo ich ihn gebucht hab und mir auch mit einer anderen Airline keinen anbieten können "muss" ich ja den Flug am nächsten Tag nehmen. Und daher find ich es auch gerechtfertigt, dass sie für die Kosten aufkommen. 

    Aber man wirds eh sehn ...

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1461951303000

    Ja, wird "man" sehen...

    ...und sei es die Erkenntnis, daß es einen Unterschied zwischem gefühltem Recht und tatsächlichem Recht gibt!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1461953276000

    Evtl. bieten Sie dir an einen Tag früher zurück zu fliegen - verlangst du dann auch eine Erstattung von Condor?

    Sorry, wie du richtig sagst sind sie zuständig für deine Beförderung, nicht für deine Hotelbuchung. Gewisse Vorteile müssen Pauschalreisen ja auch haben ...

    Ergo hast du die Option, den Vertrag zu ändern oder zurückzutreten, das war dann aber auch schon der Tag im Heute Journal - bedaure!

    Du wirst nicht ernsthaft erwarten, dass man nur um deines Vertrages willen mit 10 Hanseln im Bomber von A nach B kachelt, für diesen Anspruch musst du schlicht und ergreifend Linie buchen.

    Selbstverständlich findet die VO(EG)261/04 keine Anwendung auf deine Causa, es handelt sich um eine sogenannte Flugplananpassung, und deine Herleitung "wenn sie mich nicht fliegen sind sie für meine Versorgung zuständig" trifft auch nicht zu.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1461954193000

    Wieder mal klassischer Fall von Vertrag nicht gelesen.

  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1461954905000

    Mam62:

    Wieder mal klassischer Fall von Vertrag nicht gelesen.

    ... oder verstanden

    Condor ist in deinem Fall nur schadenersatzpflichtig, wenn die Flugplananpassung im Zeitraum von 2 Wochen VOR Anreise geschieht?!

    @Vonschmeling, oder?

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1462009972000

    Genau, bei mittelfristigen Änderungen beschränkt sich der Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages mit Erstattung des kompletten Ticketpreises.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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