• pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1463175784000

    Ärgere dich nicht, ändern kannst du es sowieso nicht. 

    Leider hat sich die politische Lage in den letzten Monaten/Jahren geändert, so dass die Fluggesellschaften ihre Strecken anpassen mussten.

    Halb leer zu fliegen kann sich keine Fluggesellschaft leisten...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463207622000

    @Djerba65

    Und noch ein verbreiteter Irrtum: Aus besagtem Grund ist es nicht sinnvoll, eine Pauschalreise auf das Kriterium Fluglinie und - zeit abzustellen.

    Dein "Vorteil": Der Veranstalter bietet dir den altvernativen Flug an. Hättest du hingegen direkt bei Condor gebucht müsstest du einen solchen nun selbst suchen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Djerba65
    Dabei seit: 1416614400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1463220061000

    Guten Morgen "vonschmelin",

    Natürlich weiß ich, dass ich, wenn ich direkt bei Condor gebucht hätte, mir die Flüge nun selbst suchen müsste. Wie gesagt, ich fliege schon ein paar Jahre nur mit Condor. Da ich bisher mit dem ganzen Service voll zufrieden war und mein Urlaub schon gut begann.

    Vielleicht mag es der eine oder andere nicht so richtig verstehen, aber diese Flugplanänderung ist schade für mich! Ich arbeite das ganze Jahr auf diese 2 Wochen hin! Habe einen schweren Job, verbringe jeden Arbeitstag 160 km auf der Autobahn und freu mich jeden einzelnen Tag auf diesen Urlaub. Aber gut, dass ist meine ganz persönliche Ansicht. Nun muss ich das Beste drausmachen.

    Ich wünsche schöne Pfingsten !

  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1463230780000

    Natürlich nachvollziehbar, aber rechtlich nicht relevant

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463257868000

    Schlank aber treffend formuliert! ;)

    Rechtlich keine Option, wenngleich sicherlich rechtschaffen blöd ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • muanja
    Dabei seit: 1290556800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1463408680000

    Zu meinen Einträgen vom 26./28.82015 (S.266/267) und 27.9.2015 (S. 269): 

    Da AB auf meine Beschwerde vom 23.09.2015 nicht reagiert hatte, habe ich das Online-Beschwerdeformular am 02.02.2016 erneut abgeschickt. Wieder keine Reaktion!

    Am 01.04.2016 AB per E-Mail an Forderung erinnert und alle relevanten Unterlagen einschl. des eingescannten Beschwerdeformulars vom 02.02.2016 mitgeschickt. Aber außer der automatischen Lesebestätigung wieder keine Reaktion.

    Kann es sein, dass die das aussitzen und darauf hoffen, dass der ein oder andere Kunde aufgibt, wenn keine Antwort kommt? Wer hat ähnliche Erfahrungen mit AB gemacht? Oder wer hat den "ultimativen" Tipp?

  • Chris34
    Dabei seit: 1181692800000
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    geschrieben 1463415067000

    Grundsätzlich, unabhägig von Reisegedöns, schreibe ich erst mal höflich, dann erinnere ich an mein höfliches Schreiben, wenn ich dann viel Lust habe noch ein Drittes mal. Danach Schreibe ich aber per Einschreiben mit Rückschein persönlich an den Vorstand des Unternehmens und dann kommt i.d.R. eine brauchbare Reaktion. (Natürlich alle Belege/Nachweise/Vorschreiben/etc. befügen)

    Je mehr Zeit vergeht (September 2015???) desto schwieriger ist das alles nachzuvollziehen.

    Viel Erfolg! LG Chris

  • Gold-Locke
    Dabei seit: 1225929600000
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    geschrieben 1463416123000

    @Djerba65

    Wie schon mehrfach geschrieben, wirst du da rechtlich wohl nichts gegen machen können. Ich kann dir aber trotzdem raten, dich mal freundlich an den Reiseveranstalter zu wenden. Vielleicht kommt er dir aus Kulanz etwas entgegen und es gibt entweder eine Reisepreis-Minderung oder z.B. auch die Möglichkeit einer Umbuchung auf andere Flüge, ggf. von einem anderen Flughafen, wenn das für dich in Frage käme.

    Liebe Grüße, Gold-Locke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463427801000

    @muanja

    Ich habe mir jetzt tatsächlich noch einmal deinen ersten Beitrag zu Gemüte geführt und es ist mir etwas aufgefallen, was ich bislang offenbar überlesen habe:

    Wenn ich recht verstehe, handelte es sich nicht etwa um eine "Vorverlegung" des Fluges - nennen wir ihn AB0815 - von 17 auf 7 Uhr. Vielmehr wurde, da AB0815 nun doch nicht mehr vakant, eure Reisegruppe auf AB0814 mit dem Dispatch 7 Uhr gebucht. AB0815 hingegen hob am Nachmittag pünktlich ab, nur eben ohne euch.

    Um Ansprüche gemäß VO(EG)261 geltend machen zu können muss jedoch der Flug AB0815 betroffen sein, die Reisezeit allein spielt keine Rolle. Falls meine Interpretation deiner Darstellung korrekt ist wird dein Anliegen daher fehlgehen.

    Nun zur Frage "sitzen die das aus?":

    Gelegentlich hat es den Anschein, dass eine gewisse Lahmheit bei der Stellungnahme zu Beschwerden seitens airberlin tatsächlich von der Hoffnung getragen wird, der Beschwerdeführer könne die Lust an der Verfolgung verlieren. Man liest häufig von langen Reaktionszeiten. Bei einem einigermaßen begründeten Anspruch sollte man daher hartnäckig bleiben.

    In deinem Fall, muanja, könnte es allerdings sein, dass die Adressaten auf das Formular blicken und sich wundern: Was möchte muanja? Die AB0815 war am betreffenden Tag super pünktlich, weder der Passagier muanja noch seine (mutmaßlich) ebenfalls angegebenen Mitreisenden stehen auf der Passagierliste.

    Richtig - man könnte sich dann hinsetzen und tippen: "Sehr geehrter Fluggast, unser Flug AB0815 war am 23.9. (oder wann auch immer) pünktlich. Einen Grund für Ihre Beschwerde können wir daher nicht erkennen."

    Es nicht zu tun ist nicht dienstleistungsaffin, jedoch wird - soweit ich das jetzt sehe - sowieso nur eine Ablehnung deines Begehrens erfolgen und der erhoffte Talerregen leider ausbleiben.

    Merke:

    Ein Luftverkehrsunternehmen ist nur dann gem. VO(EG)261/4 kompensationspflichtig, wenn ein Flug gestrichen, verspätet oder vorverlegt wurde. Hat der Fluggast hingegen ein früheres Operating benutzen müssen, weil das gewünschte nicht mehr verfügbar war, so trifft das Luftverkehrsunternehmen daran keine Schuld. Das fällt vielmehr in die Sphäre des Veranstalters. Dieser wiederum kann bestenfalls für den halben Tag in Anspruch genommen werden, um welchen sich die Aufenthaltsdauer seiner Reisegäste verkürzt hat, und nicht nach den Regularien der EU Flugastrechteverordnung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • muanja
    Dabei seit: 1290556800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1463686371000

    Danke für Eure Rückmeldungen.

    @Chris 34: Ich hab's halt erst mal mit dem AB-Bescherdeformular versucht. Wenn doch noch Hoffnung auf Talerregen besteht, versuche ich es per Einschreiben.

    @vonschmeling: Text der E-Mail des Reisebüros vom 7.5.2015: "Wir haben heute eine Nachricht vom Veranstalter bezüglich Ihres Rückfluges bekommen. Die Maschine am 16.5. zurück nach Saarbrücken wurde leider gestrichen."  Dann folgte das Angebot, einen Tag früher zurückzufliegen. Auch tel. wurde mir sowohl vom Reisebüro als auch vom Veranstalter mitgeteilt, dass die Airline den Flug gecancelt habe.

    Nach Rückkehr aus dem Urlaub habe ich das recherchiert: der Flug AB 7709 nach Saarbrücken war tatsächlich gecancelt. (Leider habe ich es versäumt, diese Info auszudrucken.)

    Könnte es sich doch lohnen, hartnäckig zu bleiben?

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