Ja, aber du musst formal so einiges beachten - wie bereits erwähnt.
Die Beschwerde beispielsweise muss dann auf den tatsächlichen Flug abgestellt werden, nicht auf die alternativen Angebote.
Nur die Streichung (du musst sie nicht dokumentieren!) berechtigt dich ggf. zu Ansprüchen. Allerdings hast du meiner Ansicht nach einer neuen Vereinbarung zugestimmt und kannst dich nicht mehr auf die verworfene berufen ...