• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463689620000

    Ja, aber du musst formal so einiges beachten - wie bereits erwähnt.

    Die Beschwerde beispielsweise muss dann auf den tatsächlichen Flug abgestellt werden, nicht auf die alternativen Angebote.

    Nur die Streichung (du musst sie nicht dokumentieren!) berechtigt dich ggf. zu Ansprüchen. Allerdings hast du meiner Ansicht nach einer neuen Vereinbarung zugestimmt und kannst dich nicht mehr auf die verworfene berufen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • muanja
    Dabei seit: 1290556800000
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    geschrieben 1463932696000

    Schon klar. Die Beschwerde bezieht sich auf den gecancelten Flug von Palma nach Saarbrücken um 14.30 Uhr. Zugestimmt habe ich dem angebotenen Flug nach Frankfurt um 14.15 Uhr (der dann wohl doch nicht verfügbar war), nicht dem durchgeführten um 07.50 Uhr.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463960857000

    Es ist nicht das Problem der Fluggesellschaft, wenn dich der Veranstalter falsch informiert oder zu spät umbucht.

    Einzig maßgeblich ist die Beschwerde über den Flug, dessen Annullierung dir weniger als 2 Wochen vor Dispatch mitgeteilt wurde. Da keine Beförderungsalternative in einem zeitlichen Rahmen von max 2-3h zur Verfügung stand spielt es für deinen Anspruch keine Rolle, ob du um 7 oder 14 Uhr geflogen wurdest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • unzaga1
    Dabei seit: 1464480000000
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    geschrieben 1464557480000

    Fti Abflugzeiten geändert29.05.2016 21:19:01Hallo liebes Forum,

    wir haben im Januar eine Reise in die Türkei gebucht!

    Abflug 19.6 mit sunexpress um 14:30!

    Nun kamen die Tickets und da erfuhren wir das der Abflug auf 18:50 verschoben wurde!

    Bei der Buchung haben wir uns extra 2 Std Zeit genommen um mit dem netten Herrn von Travel x einen Flug zu finden der uns am besten von den Zeiten passt( 2 Kinder 6 &3 Jahre)!

    Die Frage,was können wir unternehmen da wir diese Flugzeit nicht akzeptieren wollen!

    Reise nicht antreten?

    Auf anderen Flug bestehen?

    Reise preis mindern( müsste aber schon erheblich sein)

    oder sonstiges?

    Bitte um Hilfe , FTI verwies auf das ReiseBüro, die bleiben bisher stumm!

    lg florian

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1464562772000

    sagenhaftes Reisebüro, denen würde ich mal den Marsch blasen ;)

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1464563508000

    @unzaga1

    Dein Anspruch beschränkt sich darauf, den Reisevertrag einseitig zu kündigen und dir deine Zahlungen erstatten zu lassen.

    Wenn dir - mit Blick auf deine Kinder! - die Reisezeiten so elemetar erscheinen musst du Linie buchen.

    Punkt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • steinheider
    Dabei seit: 1362096000000
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    geschrieben 1464567579000

    Quo vadis FTI?

    Die Rückflugzeit unserer Pauschalreise nach Side(Türkei) wurde 1 Tag vor Reisebeginn, von 22.45 auf 08.00 vorverlegt, obwohl in der Buchungsbestätigung und im Flugticket 22.45 stand.

    D.h., 1 Tag weniger Urlaub, nachts um 03.00 aufstehen (ca. 04.00 Transfer zum Fh), keine Nachtruhe und Wut und Stress. Dazu kommt noch ein Wechsel auf einen völlig unbekannte Fluggesellschaft mit kostenpflichtigem Service.

    FTI hat jeden Vermittlungsvorschlag abgeschmettert, deshalb sind wir vom Reisevertrag zurückgetreten und haben (nach Auskunft unseres RA und den Urteilen von OLG und BGH) beste Aussichten, unser Geld wieder zu bekommen.

    Fazit: Wehrt Euch, lasst Euch nicht mit tollen Flugzeiten locken und dann "verarschen"

    .Die Zeiten in der Buchungsbestätigung und in den Reiseunterlagen/Vouchers sind für den Veranstalter letztendlich verbindlich!!

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1464586830000

    Sorry, aber Rückflug um 22:45 h ist keine tolle Zeit - für Euch vielleicht schon, für etliche andere Urlauber jedoch überhaupt nicht... Ob man hier also von "locken" und "verarxxen" sprechen kann, sei mal dahingestellt...

    Im übrigen betreffen Flugzeitenänderungen nicht nur FTI...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1464588580000

    Die Zeiten, in denen Reisende ihre Emotionen, als Grundlage einer Reklamation heranziehen, änder sich wohl nie......

    Wie hier schon 1000fach durchgekaut: An- bzw. Abreisetag zählen nicht als Urlaubstage.

    Einzig und allein die Störung der Nachtruhe (wobe zu bemerken ist, dass bei Abflug um 22:45 auch die Nachtruhe betroffen ist: Transfer zum Flughafen, Flug und Rückfahrt zum Heimartort dürfe sich auch wohl bis min 3:00 Morgens erstrecken), könnte zum kostenlosen Rücktritt der Reise berechtigen.

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • unzaga1
    Dabei seit: 1464480000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1464594026000

    vonschmeling:

    @unzaga1

    Dein Anspruch beschränkt sich darauf, den Reisevertrag einseitig zu kündigen und dir deine Zahlungen erstatten zu lassen.

    Wenn dir - mit Blick auf deine Kinder! - die Reisezeiten so elemetar erscheinen musst du Linie buchen.

    Punkt.

    1.das heißt ich kann ohnekosten  meine Reise stornieren? 

    2. Wenn ich das Geld für Linie hätte, gerne! 

    Lg

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