Du kannst natürlich auch gerne stattdessen "bezweifeln" nehmen, denn genau wie Du für Deine Annahme, kann auch ich keine Statistiken ins Feld führen, wieviele der Klagen wegen zehnminütiger Flugverschiebungen bisher erfolgreich waren, oder haste da was?
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1465394137000
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geschrieben 1465897036000
Ich habe ein Problem wegen Flugzeiten Änderung! Habe letztes Jahr eine Pauschalreise gebucht nach Antayla der Flug sollte 5.55 aus Hamburg los gehen und Rückflug 19.40 Condor (Öger tours ) jetzt stellte ich fest die Zeiten würden geändert Hinflug 15.10 und Rückflug 10.45 und bin damit nicht einverstanden, denn es ist erheblich und es wird uns viele Stunden von unseren Urlaub weggenommen kann ich etwas dagegen tun? ??Ich habe gelesen die Veranstalter dürfen das nicht mehr machen nach dem Urteil des BGH!Bitte falls sich da jemand auskennt um Hilfe
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geschrieben 1465899949000
Und täglich grüßt......
Du musst nur 1 Seite zurück-klicken und die erhälst deine Antwort.
Aber ich will ja mal nicht so sein! Nur für dich:
An- und Abreisetag gelten NICHT als Urlaubstag, daher sind Flugzeitänderungen als Unannehmlichkeit hinzunehmen, es sei denn der erste oder letzte Urlaubstag sind davon maßgelblich betroffen, bzw. die Nachruhe wird empfindlich gestört.
Also: NEIN, du kannst nichts dagegen tun
Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund -
geschrieben 1465901958000
Vielen Dank für deine Antwort dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und das so hinnehmen
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geschrieben 1465902744000
Sei getröstet:
Du bist nicht allein
Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund -
geschrieben 1465903342000
Ja da hast recht!Es bringt mir nichts sich vorher zu ärgern! Man sollte den Urlaub genießen!☺Danke nochmal
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geschrieben 1465921137000
Babs23: Sieh es mal so: So sehr wie Du Dich ärgerst, so sehr freut sich jetzt irgendwo eine Mutter von Kindern, dass man nun nicht mehr mitten in der Nacht mit verschlafenen Kindern in den Urlaub aufbricht und erst nach Mitternacht bei der Rückreise zuhause ist.
Dem een sin Uhl...
Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer.. -
geschrieben 1465940842000
Im Sinne des Forentitels:
babs muss das nicht hinnehmen, sie kann vom Vertrag zurücktreten.
Möchte sie das nicht muss sie auf eine Minderung leider verzichten;
An- und Abreise gelten nicht als Erholungstage.
Sie hat jedoch Anspruch auf Begründung der Maßnahme - zu einer solchen werden Veranstalter nämlich mittels besagter BGH Entscheidung durchaus herangezogen.
Vielleicht wird die Akzeptanz erleichtert durch das Wissen um eine "einsame Entscheidung" der operating airline?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1465945410000
Oh das hört sich ja auch interessant an!Ich werde an den Veranstalter schreiben und meine Meinung sagen daß ich damit nicht einverstanden bin.Ich habe die letzten Tage soviel darüber gelesen daß ich inzwischen nicht mehr weiß was Sache ist aber ich werde nicht so schnell aufgeben !So nicht
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geschrieben 1465958345000
Sache ist:
Der Veranstalter muss einen sachlichen Grund für die Änderung angeben - und wird diesen kaum schuldig bleiben.
Du wirst vermutlich auf´s Brett stoffwechseln und dich mit der Einrede kaum verbessern.
Wobei es in der Tat hinsichtlich der Destination gar nicht so verkehrt sein könnte, verschobene Reisezeiten für einen Rücktritt zu nutzen und um Längen billiger neu zu buchen.
Folgt der RV jedoch nicht deiner Argumentation (wovon ich leider ausgehe!) müsstest du dich streitig einigen - mit allen üblichen Risiken und Vorleistungen.
Wenig Anlass zur kämpferischen Euphorie daher - Sorry!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.