• HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1465394137000

    Du kannst natürlich auch gerne stattdessen "bezweifeln" nehmen, denn genau wie Du für Deine Annahme, kann auch ich keine Statistiken ins Feld führen, wieviele der Klagen wegen zehnminütiger Flugverschiebungen bisher erfolgreich waren, oder haste da was?

  • babs 23
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    geschrieben 1465897036000

    Ich habe ein Problem  wegen Flugzeiten  Änderung! Habe letztes Jahr  eine Pauschalreise  gebucht nach Antayla der Flug  sollte 5.55 aus Hamburg  los gehen und Rückflug 19.40 Condor  (Öger tours ) jetzt  stellte ich fest die Zeiten  würden  geändert Hinflug 15.10 und Rückflug 10.45 und bin damit  nicht  einverstanden, denn es ist erheblich und es wird uns viele Stunden von unseren Urlaub  weggenommen  kann ich etwas  dagegen  tun? ??Ich habe gelesen  die Veranstalter  dürfen  das nicht mehr machen nach dem  Urteil  des BGH!Bitte falls sich da jemand  auskennt  um Hilfe

  • zeitigweise
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    geschrieben 1465899949000

    Und täglich grüßt......

    Du musst nur 1 Seite zurück-klicken und die erhälst deine Antwort.

    Aber ich will ja mal nicht so sein! Nur für dich:

    An- und Abreisetag gelten NICHT als Urlaubstag, daher sind Flugzeitänderungen als Unannehmlichkeit hinzunehmen, es sei denn der erste oder letzte Urlaubstag sind davon maßgelblich betroffen, bzw. die Nachruhe wird empfindlich gestört.

    Also: NEIN, du kannst nichts dagegen tun

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • babs 23
    Dabei seit: 1276732800000
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    geschrieben 1465901958000

    Vielen Dank  für  deine Antwort  dann muss ich  wohl  in den sauren Apfel  beißen und das so hinnehmen  

  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1465902744000

    Sei getröstet:

    Du bist nicht allein  ;)

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • babs 23
    Dabei seit: 1276732800000
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    geschrieben 1465903342000

    Ja da hast recht!Es bringt  mir nichts  sich vorher  zu ärgern! Man  sollte  den Urlaub  genießen!☺Danke  nochmal

  • Cliffideo
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    geschrieben 1465921137000

    Babs23: Sieh es mal so: So sehr wie Du Dich ärgerst, so sehr freut sich jetzt irgendwo eine Mutter von Kindern, dass man nun nicht mehr mitten in der Nacht mit verschlafenen Kindern in den Urlaub aufbricht und erst nach Mitternacht bei der Rückreise zuhause ist.

    Dem een sin Uhl...

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • vonschmeling
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    geschrieben 1465940842000

    Im Sinne des Forentitels:

    babs muss das nicht hinnehmen, sie kann vom Vertrag zurücktreten.

    Möchte sie das nicht muss sie auf eine Minderung leider verzichten;

    An- und Abreise gelten nicht als Erholungstage.

    Sie hat jedoch Anspruch auf Begründung der Maßnahme - zu einer solchen werden Veranstalter nämlich mittels besagter BGH Entscheidung durchaus herangezogen.

    Vielleicht wird die Akzeptanz erleichtert durch das Wissen um eine "einsame Entscheidung" der operating airline?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • babs 23
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    geschrieben 1465945410000

    Oh das hört sich  ja  auch  interessant  an!Ich werde an den Veranstalter  schreiben  und meine Meinung  sagen daß  ich damit  nicht  einverstanden  bin.Ich habe die letzten Tage  soviel  darüber  gelesen  daß  ich inzwischen  nicht mehr  weiß  was Sache ist  aber ich werde  nicht so schnell  aufgeben !So nicht

  • vonschmeling
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    geschrieben 1465958345000

    Sache ist:

    Der Veranstalter muss einen sachlichen Grund für die Änderung angeben - und wird diesen kaum schuldig bleiben.

    Du wirst vermutlich auf´s Brett stoffwechseln und dich mit der Einrede kaum verbessern.

    Wobei es in der Tat hinsichtlich der Destination gar nicht so verkehrt sein könnte, verschobene Reisezeiten für einen Rücktritt zu nutzen und um Längen billiger neu zu buchen.

    Folgt der RV jedoch nicht deiner Argumentation (wovon ich leider ausgehe!) müsstest du dich streitig einigen - mit allen üblichen Risiken und Vorleistungen.

    Wenig Anlass zur kämpferischen Euphorie daher - Sorry!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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