• Bienekind
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    geschrieben 1465071151000

    Ob ihr tatsächlich bis 14 Uhr auf das Zimmer warten müsst, bliebe abzuwarten. Wir hatten des Öfteren diese frühen Flugzeiten ab CGN, und bis auf ein Mal konnten wir immer direkt ins Zimmer. Und da die Hotels ja nicht so ausgebucht sind... Die Chancen sind durchaus gegeben. Wenn das der einzige Grund ist, der gegen die neue Abflugzeit spricht: Freut euch doch über die gewonnen Zeit vor Ort! Und Kinder stecken sowas ganz gut weg.

    Schönen Urlaub!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1465086604000

    Ich find´s immer bissl schwierig Beschwerdeführern mit Kinderargument die tatsächliche Toleranz der Abkömmlinge beizubiegen ...

    Ich jedenfalls tobte gern (bevorzugt mit meinen Schwestern!) um 4 Uhr in der Früh durch eine schlafende Ferienanlage/einen Flughafen, kotzte eh jederzeit den Bus voll und pennte bei Müdigkeit auf jeglicher einigermaßen horizontalen Fläche egal in welcher Umgebung.

    (Soweit ich mich nicht mehr exakt erinnere hat meine Mutter ergänzt)

    Rechtliche Aspekte:

    Die Änderung ist so oder so zu begründen.

    Ob das dem Anliegen nützt? Keine Ahnung ...

    Dessen ungeachtet kann Sussane vom Vertrag zurücktreten ohne selbst die Entscheidung verargumentieren zu müssen. Wenn sich allerdings der Vertragspartner sperrt droht ihr unweigerlich eine streitige Einigung.

    Trotz guter Prognosen darf man sich auf ein gerne mal 12 Monate andauerndes Geeier mit erheblichen Vorverauslagungen einstellen - muss man auch wuppen wollen?! 

    Die Erwägung von Strapazen in jeglicher Hinsicht kann dem fragenden User imho leider nicht abgenommen werden - Anspruch hin oder her!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Claudia86
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    geschrieben 1465208803000

    Nun hast du also einen Flughafen, der weiter weg liegt und eine ungünstige Flugzeit.

    Ruf doch mal beim Reiseveranstalter an und schildere deine Lage. Möglicherweise könntest du nun zumindest auf einen Flug (auch ungünstige Uhrzeit) in deiner Heimatnähe umgebucht werden? Je nachdem, wie viele Flüge vom operator am entsprechenden Tag stattfinden bzw. an einem anderen FH, könnten die ggf. noch etwas drehen?

    Verstehen kann ich dich absolut, man ist dann extrem angespannt wenn die kompletten Tag/Nachtzeiten durcheinander gewirbelt werden (je nach Alter). Aber schlimmer wie 3,5 Stunden Dauernörgeln im Flieger kann es doch nicht sein, oder? :laughing:

    Stornieren wollt ihr doch nicht wirklich, oder? Freut euch auf den Urlaub!!

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1465238875000

    doc3366:

    Es mag ja sein, daß das Urteil grundsätzlich diese Ausrichtung vorweist, vielleicht ist es ja genau deshalb so vage gehalten, daß sich nicht jeder Richter veranlasst sieht, sich an den Mist halten zu müssen :laughing:

    Genau: :rofl:

    Das wäre ja eine geradezu strategische Entscheidung zu Gunsten der richterlichen Kreativität, die der Kammer ungefähr so vertraut ist wie einem Känguruh das Schlittschuhlaufen.

    Der Tenor ist nicht die Zumutbarkeit, der Tenor ist die Planungssicherheit.

    Hieraus resultiert ein Spielraum für den Reisenden, innerhalb dessen er seine Gründe für einen Rücktritt darlegen kann. Dem Amtsrichter obliegt es nicht, diese Gründe nach Mist oder kein Mist zu spezifizieren, vielmehr entscheidet er, ob der Vertrag als erfüllt zu betrachten ist oder nicht. Amtsrichter haben wenig Zeit, demnach werden sie wohl nicht unbedingt selten feststellen, er sei nicht erfüllt und der Rücktritt demnach rechtens.

    Die Frage ist letztlich die nach dem realistischen Aufkommen streitig herbeizuführender Einigungen gem. deinen Beispielen:

    Glaubst du, dass sich tatsächlich viele Reisende wegen einer Stunde oder gar weniger zu einer Kündigung entschließen? Soviele, dass es "den Markt ordentlich aufwirbeln" würde? 

    Ich nicht ...

    Vermutlich werden es eher mehr als 3h sein, die der persönlichen Organisation massive Schwierigkeiten aufbürden und die Aufgabe des Vorhabens bedingen. Genau diese >3h betrachtet ja auch der EuGH als "große Verspätung".

    Zudem ist die Aufgabe der Planung einer Urlaubsreise nicht die populärste Option und wird vermutlich eher die ultima ration sein - mit entsprechend noch einmal seltenerem Gebrauch.

    In seinem grundsätzlichen Tenor stellt der Spruch auf die Vermeidung willkürlicher Verlegung von Reisezeiten ab, mittels der Festlegung eines Anspruchs auf plausible Begründung + resultierender Maßnahmen. So ja auch die Klage der Verbraucher.

    Aus meiner unmaßgeblichen Sicht hat dies immerhin zu etwas verschärfter Disziplin seitens der Veranstalter geführt. Sie können nun eben nicht mehr beliebig ihre Kontingente verschieben, unerhärtet raushauen, ein Flug X finde nicht statt und der Kunde müsse daher mit dem Flug Y klarkommen - ohne die geringste Handhabe.

    Ohne dieses Motiv müsste man voraussetzen, die Kammer habe gar nicht die Absicht gehabt, der Entscheidung eine Seele zu geben.

    Ich betrachte jedoch genau diese zähneknirschende Entscheidung des Rücktritts als die "letzte Ausfahrt", die einem Pauschalreisenden dann auch offenstehen sollte.

    Zudem gibt es in der Peripherie mehr und mehr Entscheidungen, die der Unart des munteren Verschiebens entgegentreten - beispielsweise erfolgreiche Einreden gegen eine Stornogebühr bei durchaus realistischen Möglichkeiten, die Reise im Falle der Rückgabe anderweitig zu veräußern.

    Zwar zeichnet sich keinesfalls die "ganz große Freiheit" auf den Spuren der VO(EG)261/04 ab, aber gewisse Methoden werden dank ihrer durch aktuelle Rechtsauffassung anhängender Risiken seltener - immerhin!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1465240345000

    Claudia86:

    Nun hast du also einen Flughafen, der weiter weg liegt und eine ungünstige Flugzeit.

    Ja, dumm gelaufen ... besser vermeiden als darüber zu lamentieren!

    Ruf doch mal beim Reiseveranstalter an und schildere deine Lage. Möglicherweise könntest du nun zumindest auf einen Flug (auch ungünstige Uhrzeit) in deiner Heimatnähe umgebucht werden? Je nachdem, wie viele Flüge vom operator am entsprechenden Tag stattfinden bzw. an einem anderen FH, könnten die ggf. noch etwas drehen?

    Ja klar ... bei einer Türkeireise purzeln die täglich mehrfachen Operatings ja nur so ...

    Verstehen kann ich dich absolut, man ist dann extrem angespannt wenn die kompletten Tag/Nachtzeiten durcheinander gewirbelt werden (je nach Alter) ...

    Ich eben nicht - die Kinder reisen ja nicht zu einem musikalischen, mathematischen oder sportlichen Wettbewerb, auf welchen sich ein gewisser Schlafmangel in der Tat negativ auswirken würde ... ???

    Stornieren wollt ihr doch nicht wirklich, oder?

    ... da bin ich mir gar nicht so sicher!? 

    Freut euch auf den Urlaub!!

    Findest du, die Strapazenbeschreibung klingt danach???

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1465251338000

    Deinen letzten beiden Abschnitten an mich stimme ich unwidersprochen zu, aber vergiss nicht, wie wir zu dem Thema kamen:

    @'vonschmeling' sagte:

    Ungeachtet der Schwere der Beeinträchtigung kann - beispielhaft! - uzaga1 vom Vertrag Abstand nehmen wegen der (ganz gleich wie!) geänderten Reisezeiten.

    Womöglich muss sie/er den Anspruch auf Erstattung des Erlangten ggf. streitig herbeiführen und Geduld und Budget aufbringen wollen oder können - bei gewissen Risiken in zumindest der ersten Instanz.

    ...

    Dem widerspreche ich noch immer und auch, daß die Kammer je auch nur daran gedacht hätte, jedem Klagewütigen Planungssicherheit bei unwesentlichen Verschiebungen zukommen zu lassen. Man darf schon davon ausgehen, daß dort Entscheider sitzen, die auch um wirtschaftliche Faktoren wissen und diese in ihre Überlegenheit einfließen lassen. Deshalb sehe ich die Risiken nicht nur als "gewisse" an, wenn Familie Schnurzpiepegal ihre Pauschalreise aufgrund einer Abflugverschiebung von 13 auf 14.15 Uhr storniert und 100% des Erlangten herausfordert.

    Sind halt beides nur Meinungen und Interpretationen, aber stell Dir vor, hier liest eine uzaga2 mit und käme aufgrund Deiner Äußerung auf den Gedanken, "danke für die x-minütige (man beachte "ganz gleich wie!" )Flugzeitenverschiebung, die Reise ist ja jetzt y-% günstiger, also O zapft is :D". uzaga2 würde ich übrigens sogar zutrauen, sich vor Gericht selbst zu vertreten und mit einem Zitat Deines Beitrages zu argumentieren...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1465254377000

    Damit wäre ES allerdings schlecht beraten - und mindert das ja auch nicht das Risiko der ggf. streitig herbeizuführenden Einigung.

    Lange warten, reichlich verauslagen (ausg. die RSV geht mit!?) bei vagem Ausgang ... ich glaub darüber denkt ein potenziell benachteiligter Pauschalreisegast sicher lieber nochmal in aller Stille nach ...

    Übrigens entpersonalisiere ich die Betrachtungen bewusst.

    Warten wir´s  ab - ich bleibe bei deutlich mehr Zusprüchen eines Vertragsbruchs auch bei eher gering erscheinenden Abweichungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1465276168000

    Ok, halten wir es so einfach wie möglich, ich bestreite, daß Verbraucher auch nach besagtem Urteil bei begründeten, unwesentlichen Flugzeitänderungen kostenlos vom Pauschlreisevertrag zurücktreten kann.

  • Claudia86
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    geschrieben 1465293861000

    Sussane,

    Melde dich doch bitte nochmal zu Wort, ob du etwas erreichen konntest bzw. wie ihr euch entscheidet.

    Viele Grüße!

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1465348938000

    @doc

    Bestreitest du nur oder erhärtest du dein Bestreiten auch?

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