Von wo nach wo und mit welcher Airline ging der Flug?
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1499781740263
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geschrieben 1499781924147
Arzur Air Hurghada - Düsseldorf
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geschrieben 1499782086758
Dann ja.
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geschrieben 1499791089016 , zuletzt editiert von 1mirgel
Haben bei Vtours Pauschalreise gebucht ursprüngliche Flugzeiten Köln /Bonn 30.7. -Antalya 20:30 -1:00
Antalya 08.08 -Köln 17:05-19:55
Neue Flugzeiten Köln/Bonn 30.7-Antalya 18:35-23:00
Antalya 08.08-Köln 04:00-06.40
Dies würde für uns bedeuten : Hinflug ok 2 Stunden früher .......aber Rückflug 13 Stunden früher würden sicherlich schon am 07 .08 .gegen 23 Uhr abgeholt ....anstatt am 08.08 .um die Mittagszeit...hatten ja extra Rückflug so gebucht das wir noch gemütlich Frühstücken können und Mittags abholen lassen zum Flugplatz . Ist dies zulässig ? Soll ich mich mit Reiseveranstalter in Verbindung setzen oder muss ich sowas hinnehmen?
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geschrieben 1499795239942
Betreffend den Rückflug ist mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe zu rechnen, einem wichtigen Kriterium hinsichtlich der Zumutbarkeit für den Reisenden. Zudem solltest du eruieren, ob auch die Fluggesellschaft geändert wurde und ob ggf. der ursprüngliche Rückflug noch ausgeführt wird. Auf alle Fälle würde ich zunächst auf eine Nachbesserung drängen. Ansprechpartner hierfür ist der Vermittler / Veranstalter.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1499800557251 , zuletzt editiert von Ahotep
Überflüssiges Zitat entfernt. Nutze bitte den Button Antworten
Haben Reiseveranstalter Vtours telefonisch Kontaktiert und unserer Anliegen geschildert ...diese gab uns zur Antwort das der Flug gestrichen wurde(die Fluggesellschaft blieb die gleiche) .Wir könnten eine Reisepreisminderung geltent machen ,was wir eigentlich nicht möchten .Die Bearbeiterin sagte uns das wir uns per Email beschweren sollen.Per Mail schrieben wir jetzt das die Flugzeiten unzumutbar sind und gaben einen Alternativflug an. Reisepreisminderung die wir geltend machen könnte,steht nicht im Verhältnis zu den 13 Stunden Flugverschiebung .Oder liege ich da falsch ?
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geschrieben 1499801143139 , zuletzt editiert von vonschmeling
Doch, aus rechtlicher Sicht ist sie sogar exakt verhältnismäßig, nur aus eurer Sicht vielleicht nicht.
Die Streichung des Rückfluges wurde mehr als 21 Tage vor dem Reisedatum bekanntgegeben, demnach ist auch eine Einrede gegen das Luftverkehrsunternehmen nicht aussichtsreich.
Um welche Flüge handelt es sich?
Alternative wäre eine Kündigung des Vertrages und erneute Buchung - allerdings mit denselben Risken ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1499863031149
Wir sind bisher immer gut gefahren mit unserern Reiseveranstaltern ....hatten auch noch nie auf Reiseminderung gepocht ....wohl auch weil wir nicht so "pingelig" sind und uns über jeden Reisemangel aufregen ....deshalb wissen wir eigentlich gar nicht was wir in diesem Fall verlangen kann Fakt ist unser Flug geht 13 Sunden früher ....statt mittags Abholung soll es jetzt eine Mitternachtsabholung geben .....also fällt Schlaf aus
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geschrieben 1499867577460
Zunächst würde ich um Nachbesserung bitten, wenn das nicht geht nach der Rückkehr (wer weiß ob´s dabei bleibt?) einen Tagessatz der Reise verlangen.
Begründung: Vorverlegung der Ablugzeit auf Mitternacht oder gar den Vortag der geplanten Rückreise.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1499953688694
So haben von Vtours Antwort erhalten.....sie schrieben folgendes danke für Ihre Email. Wir bedauern, dass es bei Ihrem Flug zu einer Änderung gekommen ist. Flugzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und können sich ändern wir weisen bereits bei Buchung und auf der Reisebestätigung darauf hin.
Eine Umbuchung der Flüge ist nicht möglich, da wir keine eigenen Flugkontingente haben. Die Flüge wurde speziell für die Buchung zu Sonderkonditionen eingekauft und sind nicht umbuchbar
Gerne sind wir bereit einen Erstattungsanspruch für Sie zu prüfen. Dies ist allerdings erst ab 7 Tage vor Reiseantritt möglich, da sich die Flugzeiten noch einmal ändern könnten. Bitte melden Sie sich daher gerne kurzfristig noch einmal bei uns.
Viele Grüße aus Aschaffenburg