• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499960112578

    Genau das hatte ich erwartet ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wda
    Dabei seit: 1500567933615
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    geschrieben 1500568726766

    Hi, gibt es Betroffene?

    Wir haben über FTI eine Reise nach Hurghada gebucht. Jetzt hat der Anbeiter unseren Hinflug von Leipzig nach Berlin Tegel verschoben. Die aktuelle Abflugzeit beträgt jetzt 7.35. Leider entsteht durch Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine Wartezeit von knapp 8 Stunden. Was können wir dagegen machen? Der Reiseveranstalter lenkt nicht ein. Wir sind eine kleine Gruppe von 7 Personen (3 Erwachsene).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1500568908655

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, wda.

    Für die Suche nach Betroffenen steht es allerdings nicht zur Verfügung.

    Zur Sache:

    Eine Änderung des Start- oder Zielflughafens ist eine wesentliche. Du kannst demnach vom Reisevertrag zurücktreten und hast Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 1mirgel
    Dabei seit: 1211760000000
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    geschrieben 1501264895639

    @1mirgel sagte:

    So haben von Vtours Antwort erhalten.....sie schrieben folgendes danke für Ihre Email. Wir bedauern, dass es bei Ihrem Flug zu einer Änderung gekommen ist. Flugzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und können sich ändern wir weisen bereits bei Buchung und auf der Reisebestätigung darauf hin.

     

    Eine Umbuchung der Flüge ist nicht möglich, da wir keine eigenen Flugkontingente haben. Die Flüge wurde speziell für die Buchung zu Sonderkonditionen eingekauft und sind nicht umbuchbar

     

    Gerne sind wir bereit einen Erstattungsanspruch für Sie zu prüfen. Dies ist allerdings erst ab 7 Tage vor Reiseantritt möglich, da sich die Flugzeiten noch einmal ändern könnten. Bitte melden Sie sich daher gerne kurzfristig noch einmal bei uns.

    Viele Grüße aus Aschaffenburg

    Habe soeben 2 Tage vor Reisebeginn Email von Vtours bekommen wieder Flugzeitenänderung . Jetzt auch noch den Hinflug nicht von Köln und Direkt sondern von Düsseldorf über Istambul nach Antalya :rage:....brauche schnelle Hilfe wie ich mich verhalten soll....Vtours sagen können keinen anderen Flug anbieten.....wir wären etwas flexibler könnten von anderem Flughafen und auch schon morgen.Habe ich eine Handhabe oder muss ich dies schlucken bzw. stornieren?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501265912384 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, das musst du nicht schlucken - die Änderung ist inzwischen gleichbedeutend mit einer Annullierung und ist somit die VO(EG)261/04 anzuwenden und eine Entschädigung von 400€ pro Ticket zu verlangen.

    Für eine akute Abhilfe musst du jedoch unweigerlich in Vorleistung gehen und ggf. einen langen Atem haben hinsichtlich der Erstattung deiner Auslagen ...

    Sehr blöd!!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 1mirgel
    Dabei seit: 1211760000000
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    geschrieben 1501266421453

    Kann ich auch Schadensersatz geltend machen wenn ich die Reise storniere?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501266484347

    Aber selbstverständlich!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • RoWr
    Dabei seit: 1212969600000
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    geschrieben 1501961526783

    Hallo zusammen,

    wir fliegen am 21.8.17 nach Mallorca für 13 Tage, gebucht letztes Jahr im Oktober mit X-Air Veranstalter von Neckermann Reisen. Die Flugzeiten wurden abgeändert, vor allem der Rückflug ist von 21.00 Uhr abends auf 08:55 Uhr morgens vorverlegt worden. Dies wurde uns jetzt, kurz vor der Reise mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt.

    Gibt es da aus rechtlicher Sicht einen Anspruch auf Reisepreisminderung? Wir wohnen in Alcudia, müßten somit um 05.00 Uhr aufstehen und reisen mit 2 Kindern, von denen einer morgens gesundheitliche Probleme wegen chronischer Darmentzündung hat?Alter 12 und 10 Jahre?

    Wir hoffen noch auf eine Reaktion des Veranstalters mit möglicher Verschiebung des Rückfluges auf den Nachmittag.....Es gibt doch auch ein Urteil des Amtsgerichts Hannover, bei dem eine Flugzeitverschiebung um mehr als 10 Stunden nicht mehr vertragsgemäß ist, kennt sich da jemand aus? Nr. AZ 519 C 7511/08 vom 20.11.2008

    Danke für die Infos.

    Gruß rosi-k.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501961978173

    Die Änderung erzeugt einen Anspruch gegen euren Veranstalter:

    Eine erhebliche Störung der Nachtruhe ist gegeben - die Reise kann gekündigt werden mit Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises. Alternativ könnt ihr die Reise antreten und ggf. einen halben Tagessatz der Kosten für die frühere Abreise verlangen.

    Weitere Ansprüche erkenne ich aus der bisherigen Darlegung nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • RoWr
    Dabei seit: 1212969600000
    Beiträge: 44
    geschrieben 1501962393697

    Super, danke für die schnelle Antwort!!!

    Gruß Rosi-k.

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