• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1526573900232

    Nehmen oder lassen.

    ETI hat dir ein neues Angebot unterbreitet, dem kannst du widersprechen und eine Erstattung der geleisteten Zahlungen verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HaJa76
    Dabei seit: 1315526400000
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    geschrieben 1526576977091

    Danke. Aber ich habe ja eine verbindliche Buchung, zählt das gar nicht?

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1526577384912 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    VERBINDLICH war sie für den Zeitraum 19.-30.07.

    bei einer Änderung der Reisedaten hast du Anspruch auf Storno deinerseits - was sonst, du kannst ja terminlich nicht anders.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HaJa76
    Dabei seit: 1315526400000
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    geschrieben 1526577966169

    Danke. Sorry für die Rückfrage. Einen Anspruch auf Erfüllung hat man also nicht?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1526578020763 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Der Veranstalter kann nicht wie vereinbart liefern und unterbreitet ein Alternativangebot.

    Er wird sicherlich keine Maschine leasen um den Vertrag erfüllen zu können ... oder wie sonst sollte deiner Ansicht nach ein Anspruch durchgesetzt werden?!

    Anders bei kurzfristigen cancellations, da greift dann die VO(EG)261/04.

    Es ist also alles geregelt und zwar so, dass keiner erheblich benachteiligt wird.

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  • HaJa76
    Dabei seit: 1315526400000
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    geschrieben 1526578506260

    Vielen Dank. War eben enttäuscht im 1. Moment. Ich versuche den Urlaub noch irgendwie zu bekommen. Danke für die Antworten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1526578648087

    @haja76 sagte:

    Danke. Sorry für die Rückfrage.

    Da nich für ... :wink:

    Einen Anspruch auf Erfüllung hat man also nicht?

    Doch, natürlich hast du den - nur nicht um jeden Preis.

    Der RV macht dir ein durchaus tolerierbares Angebot, falls du mangels Urlaubstagen nicht davon Gebrauch machen kannst wird der Vertrag gekündigt und du bekommst deine Zahlungen erstattet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1526639956087

    Wenn Du die Urlaubstage nichtmehr hast und auch kein Flug wie gebucht geht dann solltest Du kostenfei stornieren können.

    Eben ein ähnliches Problem hatten wir ja auch, da ging es nur um zwei Urlaubstage bzw einen bei mir und das Storno wurde erstmal verweigert.

    Hat jemand den Urlaub noch dann freut er sich, wenn jemand am Jahresende reist hat er ihn ggf nichtmehr und dann ? Storno zahlen wenn der RV das ändert ( aus welchem Grund auch immer)

    Und zum Fall oben mit den 100.- pP

    wenn die Rechtsprechung so ist, warum verweigert der RV dann die Zahlung ohne Prozess,

    das meine ich mit erstmal negieren.

    Ob sich das lohnt sei dahingestellt

    wenn der Anwalt die 200.- gefordert hat und auch gekam würde ich aus meinem dicken Bauch raus behaupten die Gerichtskosten trägt der Unterlegene sprich der RV...

    Und nein ich klage nicht wegen 100.- aber würde mich in dem Fall ärgern wenn ich weiss ich bin im recht und der stellt sich einfach nur stur. Aber bei einer hohen Summe würde ich durchaus klagen, wir bekamen ob das dann doch über die Schichtungsstelle nach hin- und her- gekostet hat es uns nichts

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1526641040926 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es geht um die vorgerichtlichen Verfahrenskosten, miniellert, schließlich mündet nur ein kleiner Teil dieser Uneinigkeiten in einem Prozess oder eine nicht unerhebliche Zahl endet mit einem Vergleich (so auch der Zwist um die viel frühere Abholung am Urlaubsort).

    Beispiele, wann es sich meiner Ansicht nach nicht lohnt "zu kämpfen" habe ich ja genannt.

    Ich hab eine generelle Sperre gegen pauschale markige Aussagen. Man muss immer berücksichtigen, was letzten Endes rumkommen kann, dass so ein Verfahren sich elend hinzieht und man ohne Versicherung zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, beispielsweise bei einer Einigung mit gegenseitiger Kostenaufhebung.

    Bei der Änderung des Abflugtages oder -ortes steht einem selbstverständlich das Recht auf Kündigung zu, wenn sich der Veranstalter weigert muss man gegen ihn vorgehen.

    Natürlich ist eine solche Weigerung rechtsmissbräuchlich, passiert aber weit häufiger als man glauben mag, und viele Betroffene strecken die Waffen. Das will ich nicht raten, aber eben auch keinen "Kampf" auf biegen und brechen, bei dem man letzten Endes nur Federn lässt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • grabensi
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 39
    geschrieben 1526644692280

    Hallo, ich würde dringend eure Hilfe brauchen:

    Wir haben bereits im Dezember letzten Jahres eine Pauschalreise bei Neckermann von Linz nach Mallorca, 2 Wochen vom 26.5.2018-9.6.2018 gebucht.

    Jetzt erhielten wir gestern (!) - 9 Tage vor Abflug - die Nachricht, dass der Rückflug von Palma de Mallorca nach Linz vom 9.6.2018 (Samstag)auf den 8.6.2018 (Freitag) vorverlegt wurde, da die Strecke an Samstagen nun statt Eurowings von Ryanair geflogen wird und Neckermann keinen Vertrag mir Ryainair hätte.

    Da sich dadurch unser Urlaub von 14 auf 13 Tage verkürzt, haben wir auch gleich schriftlich bei Neckermann protestiert. Es wurde uns nun eine Preisminderung von EUR 100,- in Aussicht gestellt, wobei auf der neuen Rechnung der Preis für unserer Tochter statt gesunken, sogar noch gestiegen ist.

    Leider haben wir nicht mehr allzu viel Zeit. Was würdet ihr uns raten ?

    Vielen Dank !

    Irene

     

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