Eine so kurzfristig angekündigte Streichung des EW Fluge berechtigt zu Forderungen gem. VO(EG)261/04 (250€ pro Ticket) gegen das Luftverkehrsunternehmen.
Von Neckermann ist ein Tagessatz der gesamten Reisekosten zu erstatten.
Eine so kurzfristig angekündigte Streichung des EW Fluge berechtigt zu Forderungen gem. VO(EG)261/04 (250€ pro Ticket) gegen das Luftverkehrsunternehmen.
Von Neckermann ist ein Tagessatz der gesamten Reisekosten zu erstatten.
Vielen Dank für die Info.
Angeblich soll uns aber keine Entschädigung zustehen, da es sich um eine Verschiebung des Rückfluges von 9. auf den 8.6. handelt und es noch mehr als 2 Wochen bis dahin dauert.
Verstehe ich das richtig? Neckermann, müsste uns aber 1/14 tel des gesamten Reisepreises erstatten?
Danke!
1/14 vom Tagessatz zieht man hier die Kosten für den Flug ab oder teilt man die Komplettsumme dirch 14? Danke
@vonschmeling sagte:
Rückflugverschiebung - kein Anspruch gem. VO(EG)261/04
Erstattung RV - 1 Tagessatz des gesamten Reisepreise, bei 14 Tagen demnach 1/14tel.
Was ist an @vonschmelings Aussage nicht zu verstehen - abgesehen vom Tippfehler?
LG
Sokrates
Fipptehler der verehrten vonschmeling sind so selten.
Da nehme ich jede Äußerung immer wörtlich.
Eben bei Ebay ein "s" besorgt ...
Noch eine Frage zur Erstattung RV: 1 Tagessatz des gesamten Reisepreises.
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage (Gesetz, Urteil etc.)?
Der RV will eben nur einen Tagessatz der Hotelunterkunft erstatten.
Danke!
Die Grundlage (§§ 651c/d BGB) für die Mängelanzeige bei Pauschalreisen sieht keine Aufteilung auf Hotel- und Flugpreis vor, schließlich sind die einzelnen Posten ja für den Reisenden nicht erkennbar.
Sämtliche Urteile zu Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen basieren auf dem gesamten Reisepreis, da musst du nicht lange suchen ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!