Danke für die Ratschläge!
@vonschmeling
Selbst bei Erstattung würde ich niemals von der Reise zurücktreten. Das Hotel ist wie gesagt ausgebucht und wir freuen uns jetzt seit November drauf dorthin zu fliegen, da kommt das auf keinen Fall in Frage.
Die Dame mit der unsere Ansprechpartnerin vom Reisebüro telefoniert hat, sagte wir müssten "nur" den Preis für den anderen Flug selbst zahlen.
@miniellert
Du bringst es von vorne bis hinten auf den Punkt!
Unser Wunschflug würde knapp über 100 Euro p.P. kosten mit Gepäck kosten.
Zugesagt beim Telefonat zwischen Reisebüro und Veranstalter wurde uns, dass der Rückflug bleiben würde wie gehabt und auch das mit dem Transfer kein Problem sei.
Das ganze neu buchen kommt aus deinen genannten Gründen nicht in Frage.
Außerdem ist das Hotel halt ausgebucht ist und selbst wenn würde es so kurz vor Beginn ein Vermögen kosten.
"Hier in dem Fall gibt es ja früher Flüge,warum hat man kein Recht dazu umgebucht zu werden so wie gebucht ?"
Das verstehe ich auch absolut nicht und es ärgert einen so sehr! :/
Dass es unzulässig ist Flugzeiten als vorläufig zu betiteln, habe ich auch tausend mal gelesen, trotzdem verharrt der Veranstalter auch in unserem Fall auf diese Klausel.
In einer Mail bekamen wir unter anderem noch folgende Aussage zu hören:
"Im Falle wesentlicher Abweichungen der Flugzeiten sind wir selbstverständlich bereit, Kompensationsleistungen zu prüfen.
Da sich bis zu Ihrer Rückreise jedoch eine erneute Änderung der Flugzeiten ergeben kann, bitten wir Sie, unsere Kundenbetreuung nach der Reise über unser Feedbackformular zu kontaktieren."
Damit sagen sie ja, dass ich Recht auf Kompensation habe, wahrscheinlich in Form von Geld zurück!?
Da Frage ich mich, wieso man dann jetzt nicht dem Kundenwunsch folgen kann oder anders zu einer Einigung kommen kann.
Wenn ich doch eh am Ende recht auf Geld zurück habe....?