• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1538329090392

    Der Veranstalter hätte euch auf irgendeine Weise informierten müssen, das ist ein sehr ernstzunehmendes Versäumnis.

    Ihr könntet jetzt von der Reise zurücktreten mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises, ob das eine besonders strategische Entscheidung ist so kurz vor knapp, müsstet ihr selbst ermessen.

    Je nach Buchungsart (kein X-Paket) könntet ihr auch auf den Veranstalter einzuwirken versuchen hinsichtlich eines alternativen Fluges.

    Wenn überhaupt wird das vermutlich nur mit einer Nachforderung möglich sein - ich würde dir dringend raten, den RV zu kontaktieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • viper3001
    Dabei seit: 1326672000000
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    geschrieben 1538367147935

    Vielen Dank für die Antwort. Wir werden uns heute mal beim Veranstalter melden.

  • Großesmädchen
    Dabei seit: 1367280000000
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    geschrieben 1538756077433

    Hallo zusammen,

    wir haben 2 Einzelreisen von Rostock-Laage nach Hurghada gebucht. Nun erhielten wir die Nachricht dass bei der Rückreise eine Flugdatenänderung für uns stattfinden wird. Anstatt in Rostock sollen wir nun in Berlin Landen.  Nun haben wir aber ein Problem, unser Auto wird in Rostock auf dem Parkplatz stehen. Kann uns jemand sagen ob diese Umbuchung rechtens ist?

    Gruß Frank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1538761121471

    Die Änderung an sich ist natürlich rechtens, die Frage ist allerdings welche rechtlichen Folgen sich daraus für euch ergeben.

    Du solltest für eine möglichst präzise Auskunft jedenfalls etwas spezifischere Angaben (bspw. Reisetermin) machen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Großesmädchen
    Dabei seit: 1367280000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1538764450825

    Danke für die schnelle Antwort.

    Dann fang ich mal an. Wir haben 2 Reisen am 01.10.2018 gebucht, Reisebeginn 31.10.2018 bis 15.11.2018 (von Rostock nach Hurghada), am 01.10.2018 kam die Reisebestätigung mit Rechnung. Gebuchte Flugzeiten waren Abflug Rostock 8:15 Uhr Flugnummer FEG3006 Rückflug ab Hurghada 17:15 Uhr Flugnummer FEG3005. Am selben Tag dann die Flugdatenänderung für eine Person. Wo ich in Talca (Chile) landen sollte. Daraufhin habe ich beim Reiseportal angerufen und ihnen mitgeteilt dass ich kein Bock habe in Chile zu landen. Dann kam das Angebot in Berlin Tegel zu landen mit den Flugdaten, 8:00 Uhr ab Hurghada Landung in Berlin um 12:00 Uhr.

    Am 02.10.2018 kam die Reiseumbuchung für die zweite Person. Mit Landung in Berlin Tegel wie oben geschrieben. Diese Umbuchungen haben wir nicht zugestimmt.

    Am 04.10.2018 kam dann diese E-Mail: Zitat: „vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wie gewünscht haben wir die Umbuchungsbedingungen bei "FünfvorFlug" für Sie angefragt und können Ihnen nun Folgendes mitteilen:

    Nach Prüfung Ihrer Anfrage freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass eine Umbuchung auf folgende alternative Flugverbindung angeboten werden kann:

     

    Rückflug HRG P - RLG am 12 11 18

    Flug ST 2979 ab 19 20 an 23 30

    (Die angegebenen Flugdaten sind voraussichtlich)

     

    AUFPREIS FLUG: ??,00 EUR

    ERSTATTUNG HOTEL: ??,00 EUR

    AUFPREIS: ??,00 EUR“ (Ich habe die Preise mit ? ersetzt.)

    Dieses Angebot haben wir auch nicht akzeptiert.

     

    Am 04.10.2018 habe ich die Anfrage gestellt, ob man nicht einen Mietwagen bekommen könne um von Berlin nach Rostock zu kommen. Bisher noch ohne Antwort.

     

    Gruß Frank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1538771272924

    Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich um eine Pauschalreise?

    Von dieser kannst du aufgrund der Änderungen zurücktreten und alle Zahlungen zurückverlangen.

    Ein Mietwagen wird dir nicht gestellt.

    Ansprüche über die Erstattung hinaus kann ich nicht erkennen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1538786096312

    Nur mal zum besseren Verständnis, es wurde ein Flug mit Gesellschaft X innerhalb einer Pauschalreise gebucht von/bis Wunschflughafen, dann wurde eine Umbuchung bekanntgegeben (mit welcher Begründung?) auf einen abweichenden Rückkehrflughafen. Dem wurde widersprochen und es erfolgte ein neuerliches Angebot zum ehemaligen Rückkehrflughafen aber mit Airline Y gegen Aufpreis, habe ich das soweit richtig verstanden?

    Neben der von vonschmeling erwähnten Möglichkeit des kostenlosen Rücktrittes sehe ich noch die Möglichkeit mit dem Veranstalter über ein gestelltes Rail+Fly Ticket zu verhandeln, dabei sind sie eigentlich immer recht kulant und sollte dies für Euch in Frage kommen, wäre es sicherlich die einfachste Lösung.

    Alerdings finde ich, daß in diesem Fall die Begründung für die Umbuchung schon eine wichtige Rolle spielt, immerhin wäre es dem Veranstalter möglich, Euch annähernd gleichzustellen und halte ich den geforderten Aufpreis für die Verbringung zum gebuchten Flughafen zumindest für zweifelhaft.

    Die Höhe des Aufpreises fände ich übrigens auch interessant und könntest Du m.E. problemlos nennen.

    Alles vorbehaltlich, ich habe den geschilderten Sachverhalt richtig verstanden.

  • Großesmädchen
    Dabei seit: 1367280000000
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    geschrieben 1538806418767

    Danke für die Antworten.

    @doc3366 – Was du im ersten Abschnitt geschrieben hast, hast du richtig verstanden.

     

    Der Flug wurde komplett gestrichen. An diesem Tag landet keine Maschine mehr aus Hurghada kommend. Dieses wurde uns aber nicht mitgeteilt dieses haben wir auf der Seite des Flughafen Rostocks gesehen. Rail+Fly Ticket geht leider auch nicht, da der Flughafen Rostock keine Zuganbindung hat, und Shuttelbusse von Rostock Hbf. fahren nur wenn auch Maschinen starten oder landen.  

     

    Als Begründung wurde dieses genannt. Zitat: „Sehr geehrte Frau ………,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

     

    Es tut uns leid, dass die angebotene Alternative nicht Ihren Ansprüchen gerecht wird.

     

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Flugdatenänderung allein von der Airline ausgeht und der Veranstalter alle Möglichkeiten geprüft hat, so dass Sie die Möglichkeit haben auch wieder in Rostock zu landen.

     

    Einen anderen Flug kann Ihnen der Veranstalter nicht anbieten, da Rostock nicht jeden Tag angeflogen wird und Ihr Veranstalter nur auf bestimmte Flugkontingente zurückgreifen kann.

     

    Einen Regressanspruch können Sie nur an die Airline richten.

     

    Wir bedauern Ihnen keine positive Antwort übermitteln zu können.

    Mit freundlichen Grüßen“ Zitat Ende.

     

    Der Fehler liegt bei 5vorFlug, wir sind sauer das wir nun diesen Fehler ausbaden dürfen. Es wurde sogar noch diese Reise nach unserer Flugdatenänderung angeboten.

     

    Gruß Frank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1538810833435

    Da rail&fly keine Option ist und die Annullierung des Fluges durch das LVU keine Wirkung auf einen Anspruch auf Entschädigung entfaltet und man schließlich das Alternativangebot mit früherer Rückreise nicht wünscht bliebe

    • die Umbuchun ebenfalls des Hinflugs
    • Rücktritt vom Reisevertrag

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1538823047058

    Ok, jetzt habe ich es auch verstanden und da der Flug gestrichen wurde, an den ursprünglichen Tagen keine adäquate Beförderung möglich ist, schließe ich mich vs an.

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