• vonschmeling
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    geschrieben 1536364415216

    Und welche Konsequenz schwebt dir vor?

    Wenn man 5-7h einigermaßen komfortabel warten will muss man Vorkehrungen treffen. Die Änderung ändert m.E. nichts, auch wenn der Abflug auf den Vortag verlegt wurde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1536366944130 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    Analog zur Änderung der Flugzeiten vor Reisebeginn.

    Ich bin ja vollkommen bei Dir, in dem speziellen Fall hier wird aus nem eh schon großen Haufen maximal ein etwas noch größerer, aber irgendwo müssen doch Grenzen gezogen werden (sein?). Wenn TO jetzt die Reise inklusive Übernachtungsleistung bis zum 12.9. gebucht hat und schon am 11.9. aus dem Zielgebiet evakuiert wird, ist in meinen Augen der Vertrag genausowenig erfüllt, wie wenn im Vorfeld der Reisetag verschoben wird und das Recht auf kostenlosen Rücktritt besteht. Sollte die Übernachtunsleistung innerhalb der Buchung nur bis zum 11.9. bestehen, sieht es wieder ganz anders aus, deshalb ja die Frage nach den Details.

    Übrigens ein gewichtiger Grund für meine Vorliebe zu Individualreisen, ich bestimme ganz genau die Parameter meiner Reisezeiten und passe dementsprechend die Übernachtungen an. Dies mit Puffer nach vorne und hinten, sollte es doch mal zu dem unwahrscheinlichen Fall kommen, daß die Flugzeiten kurzfristig geändert werden, wobei dann die Airlines den möglichen Mehraufwand sehr großzügig regulieren und ich mich nicht mit Veranstaltern um X% eines Tagessatzes streiten muß.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1536388831697

    Die Frage ging eher in Richtung Ruhemöglichkeit, die Bereitstellung eines Hotelzimmers für die 7h wird nicht infrage kommen.

    Wohl aber die Erstattung eines halben Tagessatzes der Reisekosten, vielleicht um für wiederholte Wartemarathons eine chice micro-weight Hängematte anzuschaffen ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Filip1115
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    geschrieben 1536398800434

    Ok, dann werde ich das wohl so hinnehmen müssen. Ich habe nur bis zum 11.09 gebucht, also habe ich somit keinen Anspruch auf die darauffolgende Nacht.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1536401156471

    In dem Falle nicht nur darauf nicht und finde ich die Frage nach Ansprüchen schon überflüssig, um es höflich auszudrücken.

    Du hast schließlich diese Horrorflugzeiten gebucht, an denen sich im Endeffekt nix Entscheidendes ändert, wobei viele Pauschalreisende damit wohl sehr zufrieden wären. Warum auch immer, vielleicht wegen nahezu maximaler Urlaubszeitausreizung an Albtraumrückreise inklusive Erholungsrückgabe? :disappointed:

  • Filip1115
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    geschrieben 1536403272971

    Um den Check-Out an sich geht es mir ja gar nicht, bin ja damit vollkommen zufrieden, dass es eben später ist und hab es ja auch in Kauf genommen. Zudem gab es keine anderen Flugzeiten ohne den Aufpreis einer exorbitanten Summe. Vielmehr geht es mir darum, dass man dem Kunden eine komplette Nacht in Istanbul zumutet, mir wäre es auch recht wenn mein Flug noch früher gehen würde, mit der Voraussetzung der Weiterflug würde das gleiche tun. Wäre der 7 Stunden Aufenthalt bei Tag wär das alles kein Problem, aber so ist das nicht gerade komfortabel. Wer über Istanbul schon mal geflogen ist, weiß dass der Flughafen kein Sonnenschein unter den int. Flughäfen ist. Man könnte ja wenigstens Lounge Zugang gewähren, muss ja nicht die High Class CIP Lounge von TK sein, obwohl TK den eigentlichen Flug gecancelt hat, wegen zu wenig Passagieren. Man versucht es ja nicht mal seitens TUI.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1536406519516

    Die Flugverbindung war schon vorher gewöhnungsbedürftig, aber so ist es halt, wenn man möglichst preiswert fliegen will, das ist individuell auch nicht immer plüschig, vor allem, wenn es nicht gerade Hochfrequenzstrecken sind. Wenn man sich dazu noch an einen Veranstalter bindet, schwinden halt die Optionen zur Flexibilität im Fall der Fälle.

    Loungezugang, weil man den Flug um 3h verschoben hat? :scream: Ein innovativer Ansatz, allerdings wollte ich dann in solchen Lounges nicht mehr innerhalb von Bezahlparametern verkehren...

    Den Flughafen kenne ich und finde ihn ehrlich gesagt gar nicht sooo übel. Man kann rauchen an der halbwegs frischen Luft, hat Sportsbars mit gutem Wifi, genug zu sehen und zu tun, um sich die Füße zu vertreten. Klar, 8-9h sind schon hart, aber nochmal, Du hast das im Endeffekt gebucht.

    Das mit dem/der Check Out/Übernachtungsleistung bezog sich auf mögliche rechtliche Aspekte und Vertragserfüllung, ist aber für Dich uninteressant, da Du eh nur bis zum 11.9. gebucht hast und diesen ja weidlich ausnutzt.

  • meer_fan
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    geschrieben 1536422403314

    noch viel ärgerlicher wäre es .....in "gute " Flugzeiten viel Geld investiert zu haben .......um dann schlussendlich doch solch gruselige

    Flug- und......Wartezeiten...... zu haben....,:confused:

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1536422938199

    @filip1115 sagte:

    ... also habe ich somit keinen Anspruch auf die darauffolgende Nacht.

    Nein, würde dir in IST eh nix nützen. Du hast allerdings auch keinerlei Entschädigungsanspruch, und wie du selbst schreibst wäre eine kürzere Umsteigezeit ja wesentlich teurer gewesen. Immerhin weißt du jetzt weshalb ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • viper3001
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    geschrieben 1538320104400

    Hallo zusammen,

    wir haben für unsere Reise, 7 Übernachtungen, nach Ägypten plötzlich eine Flugzeitänderung von 17:15 Abflug in Köln auf 00:15 uhr des nächsten Tages. Also 7 Stunden später. Dadurch faktisch auch eine Nacht weniger vor Ort im Hotel. Wir wurden vom Veranstalter auch nicht darüber informiert. Das habe ich durch Zufall bei Prüfung unseres Fluges gesehen. Die Reise startet in 14 Tagen.

    Was können wir da jetzt machen, welche Ansprüche können wir durchsetzen. Da wir mit einem Kind und noch einer 80 jährigen fliegen, haben wir extra die Nachmittagsflugzeit genommen.

    Jetzt ist schon ein Teil unserer Vorfreude wieder dahin .

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