Kannst du gerne sein.
Alternativ kannst du dir aber auch die AGB reinziehen um festzustellen, welche Angaben tatsächlich Vertragsbestandteil sind und für welche der Vertragspartner sich Änderungen vorbehält.
Das hast du nämlich gebucht!
Kannst du gerne sein.
Alternativ kannst du dir aber auch die AGB reinziehen um festzustellen, welche Angaben tatsächlich Vertragsbestandteil sind und für welche der Vertragspartner sich Änderungen vorbehält.
Das hast du nämlich gebucht!
Sobald bei den Fluginfos die Fluggesellschaft sowie die Flugzeiten genannt sind, sind diese auch Buchungsbestandteil.
Ist ja auch logisch , ansonsten hätten diese Angaben keinen Sinn !
Die Flugzeiten sind ja auch die Basis um eine eventuelle Verspätung zu ermitteln, welche dann bei dem Schadensersatz eine Rolle spielt.
Änderungen nach der Buchung und die Regeln dafür welche in den AGBs genannt sind, stehen auf einem anderen Blatt.
Z.B.
Ein Gericht sprach einem Ehepaar Schadensersatz zu .
Gebucht war ein 1.Klasse Flug in die Domikanische Republik.
Der Flug fand wegen techn. Probleme nicht statt.
Das Angebot Economy zu fliegen und den Differenzpreis zu erstatten, lehnte das Ehepaar ab.
Das Gericht sprach dem Ehepaar einen Schadensersatz zu.
Wir z.B fliegen nach Hurghada nur noch mit Condor, weil wir Premium fliegen wollen.
Andere Fluggesellschaften bieten dies bei Pauschalreisen nicht an.
Deshalb würden wir eine Änderung der Fluggesellschaft auch nicht anstandslos hinnehmen.
@praia60 sagte:
Da bin ich anderer Meinung.
Meinungen sind in unserem demokratischen System erlaubt, ja sogar erwünscht. Rechtliche Relevanz haben sie allerdings nicht, im Gegensatz zu den AGB die mit Abschluss eines Vertrages als akzeptiert gelten.
@jlechtenboehmer sagte:
Meinungen sind in unserem demokratischen System erlaubt, ja sogar erwünscht. Rechtliche Relevanz haben sie allerdings nicht, im Gegensatz zu den AGB die mit Abschluss eines Vertrages als akzeptiert gelten.
Selbstverständlich haben die angegeben Flugzeiten eine rechtliche Relevanz.
Und wie mein Beispiel zeigt hat sogar die gebuchte Klasse beim Flug eine rechtliche Relevanz.
Natürlich ist die gebuchte Klasse verbindlich, die Flugzeiten und das ausführende LVU hingegen nicht.
Vollkommen absurd wird es bei der Behauptung, die unverbindlichen Angaben bei der Buchung seien "Grundlage für die Ermittlung von Verspätungen".
Veranstalter wie auch LVU behalten sich vor aus betrieblichen Gründen die Flugzeiten, den Leistungserbringer Flug zu ändern oder an Dritte zu übertragen. Folglich werden weder der Leistungserbringer noch die Flugzeiten Vertragsbestandteil. Vertraglich ist nur die Beförderung auf dem Luftwege von A nach B festgelegt bei dynamischen und klassischen Pauschalreisen.
Das ist im Übrigen keine Meinung.
Absurd ist deine Unwissenheit über Entschädigungen bei Verspätungen .
Einfach mal informieren !
Hierbei spielt die Verspätung in h eine massgebliche Rolle !
Und die kann man nur ermitteln, wenn man die planmässige Abflugzeit kennt.
Wenn also eine Entschädigung greift und fällig wird, ist die geplante Abflugzeit eine entscheidende Größe.
Dass diese geplante Abflugzeit keine Rolle spielt ist Unsinn hoch drei.
Die Verspätungen beziehen sich auf die endgültigen Abflug- bzw. Ankunftzeiten und nicht auf die voraussichtlichen und unverbindlichen aus der Auftragsbestätigung!
LG
Sokrates
@praia60 sagte:
Absurd ist deine Unwissenheit über Entschädigungen bei Verspätungen .
Einfach mal informieren !
Ja, da hast du sicher Recht ...
Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.
Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.
Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?
Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.
Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.
Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.
@Praia60 lies mal unter Flugzeit verlegt klick hier
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!