• Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1567355489840

    Ich versuche es mal: Du hast im Januar eine Reise gebucht für Ende Mai mit voraussichtlicher Abflugzeit 10.00 Uhr, Ankunft 13.00 Uhr. Im April bekommst du eine Flugzeitänderung auf 14.00 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr. Wenn dein Flug dann tatsächlich um 14.00 Uhr geht, liegt keine Verspätung vor. Sollte er aber erst um 17.30 Uhr abfliegen und die Ankunft mehr als 3 Stunden später als die geplante - nicht die voraussichtliche! - Ankunftszeit sein, also sagen wir mal um 20.30 Uhr, dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567355638837

    @Praia60

    Ich sag´s mal so: Du versuchst der Katze das Mausen zu erklären.

    Die bei der Buchung angegebenen Reisezeiten sind nicht verbindlich und nicht Vertragsbestandteil (sh. Änderungsvorbehalte Punkt 12).

    Genau das hast du aber behauptet.

    Etwas vollkommen anderes ist die Situation, beim Eintreffen auf dem Flughafen auf der Anzeigentafel "delayed" zu lesen.

    Hier kann u.U. die VO(EG)261/04 angewendet werden und Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1567355992775

    @bienekind sagte:

    dann hat man ein Anrecht auf Entschädigung.

    Ich korrigiere mich dahingehend, dass man dann, wenn die Vorausetzungen erfüllt sind, einen Anpruch haben könnte. So, wie vonschmeling es gerade ausgeführt hat.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567359254484 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @praia60 sagte:

    Aus 2 Zeiten ergibt sich eine Zeitdifferenz.

    Danke für den Hinweis!

    Die eine Zeit ist die von dir genannte endgültige reale Abflugzeit.

    Und was nun ist die andere Zeit, welche herangezogen wird um die Größe der Verspätung zu bestimmen, wenn diese nicht die geplante Abflugzeit ist ?

    Alles im Kontext "Entschädigung" bei Verspätungen bitte.

    Die tatsächliche Ankunftszeit natürlich.

    Und.. Vertrag ist Vertrag , allerdings ist ein Gesetz, hier EU, höherwertig und somit verbindlich.

    Und was soll das mit dem Sachverhalt Flugzeitenänderung zu tun haben?

    Die Reisezeiten sind kein Vertragsbestandteil des Pauschalreisevertrages und ein vollkommen anderer Sachverhalt als jener, der in der VO(EG)261/04 berücksichtigt wird.

    Es geht auch nicht um Recht haben wollen, sondern um Fakten, Tatsachen und Aufklärung.

    Na daran musst du aber noch arbeiten ... :smirk:

    Offen gestanden tust du nichts anderes als mit eklatant mangelnder Präzision hier schon längst präzisierte Sachverhalte grauenvoll zu vermischen, beispielsweise diese deine bizarre "Differenzierung" von Vertrag und Gesetz ...

    Wenn etwas nicht vertraglich vereinbar ist muss auch nichts "darüberstehen", dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.

    Einfach mal informieren ... :rage:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
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    geschrieben 1567368834932 , zuletzt editiert von Praia60

    Wenn vertraglich nur der Transport von A nach B geregelt wäre, wie hier geschrieben, und damit suggeriert wurde, dass Terminverschiebungen konsequenzlos wären , dann stimmt das einfach nicht.

    Darauf bin ich eingegangen.

    Ach ja, jeder Vertrag ist hinfällig, sollte dieser gegen ein Gesetz verstossen.

    Die Aussage Vertrag ist Vertrag stimmt pauschal nicht.

    Und ..dein von Oben herab , mag ich nicht .

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567370640525

    @vonschmeling sagte:

    ... dem zufolge sind Flugzeiten- oder Carrieränderungen in einem gewissen Rahmen hinzunehmen bzw. ergeben sich daraus Ansprüche gem. §§ 651 BGB.

    Kannst du nicht lesen oder bist du zum Geier auf irgendwas eingegangen, was entweder niemals behauptet wurde oder du schlicht nicht verstanden hast?

    Deine Aussage "Flugzeiten Vertragsbestandteil bei Pauschalreisem" ist falsch.

    Deine Behauptung, dass ein Anspruch auf Entschädigung auf vorläufigen Flugzeiten gründet ist falsch.

    Dein kläglicher Versuch, deine falschen Behauptungen "herzuleiten" ist einfach nur irreführend.

    Und das nennst du Aufklärung mittels Fakten? Wohlsein ... !

    Mit dem Abschluss eines Pauschalreisevertrages wird eine (Flug)Reise von A nach B vereinbart, nicht etwa ein Flug um x Uhr mit dem Carrier y.

    Wenn hier jemand "suggeriert" dann du mit dem Nimbus der Kompetenz trotz offenkundig kompletter Unbelecktheit, mit einem Abgang von ein bisschen Pipi Langstrumpf Attitüde "mach ich mir die (Reise)Welt widdewiddewie sie mir gefällt".

    Unterirdisch!

    Dem Grunde nach mäanderst du zwischen Ahnungslosigkeit und Wunschdenken, möchtest mir aber die Aufgabe erteilen meine Informationsdefizite zu beseitigen?

    Sportlich ...

    Mal noch ein Hinweis zu deinem Statement, ihr würdet nur Condor buchen da ihr auf die Premium Wert legt:

    Bucht ihr direkt bei Condor um die Ansprüche einigermaßen zu manifestieren?

    Falls nicht dürfte inzwischen jedem regelmäßigen Mitleser dieses Strang aufgegangen sein, wer hier tatsächlich keinen Schimmer hat ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1567371941962 , zuletzt editiert von Praia60

    Jetzt lies mal mit Bubi :

    Ich schreibe hier keine Doktorarbeit !

    Ich drücke mich auch nicht immer präzise aus und weiss auch nicht alles, aber ich lasse mich von dir hier nicht so behandeln.

    Ich besitze nämlich bereits 2 techn. wissenschaftliche Diplome .

    Und du ?

    Hier ist ein Forum, also lass mir gegenüber deine persönlichen Beurteilungen meiner Person bleiben.

    Wenn jeder von allem Schimmer hätte, wäre hätte dieses Forum keinen Sinn.

    Also lass dein kindischen Schwanzvergleich mal schön bleiben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1567375122615 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Soviel zu Fakten, Tatsachen und Aufklärung ... :smirk:

    Dass du keine Doktorarbeit schreibst dürfte außer dir mittlerweile auch dem harmosesten Mitleser aufgegangen sein ... :flushed:

    Hier ist ein Forum, deshalb erlaubt "Bubi" sich zu widersprechen,, wenn jemand ausgemachten Mumpitz reinklöppelt, sogar wenn sich der Mumpitzverfasser des Besitzes von "2 techn. wissenschaftlichen Diplomen" belobt.

    Und ich?

    Ich behalte mir vor, Fakten zur Aufklärung von Ansprüchen in kritischen Situationen beizutragen, auf deren Richtigkeit die Betroffenen sich verlassen und sie erfolgreich für ihre Einreden verwenden können.

    Zum Eierschaukeln stehe ich bekanntlich nicht zur Verfügung - also viel Spaß noch damit!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
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    geschrieben 1567396056868

    Vertragsbestandteil ist alles was im Vertrag steht.

    Die Relevanz, die erfolgreiche Einklagbarkeit ist diesbezüglich nebensächlich.

    Thema für mich beendet.

  • jlechtenboehmer
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    Beiträge: 4047
    geschrieben 1567403795865

    Schade, das mitlesen war in den letzten Tagen schon sehr erheiternd ......

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!