Nein, natürlich nicht ...
Schon mal was von dem Begriff der Überkompensation gehört?
Nein, natürlich nicht ...
Schon mal was von dem Begriff der Überkompensation gehört?
Also ich kann nur wählen, ob ich den Flug kostenlos storniere oder fie Kompensation nehme?
1 Tag später anzureisen macht für uns keinen Sinn und da Transfer ab EBB und die Lodge für die erste Nacht schon über 600,- € betragen, haben wir somit die A-Karte gezogen. Überkompensation ist für uns daher eher eine "Lachnummer". Die Information kommt schließlich erst 10 Tage vor Abflug. Und dass "nur" der Flug IST-EBB nicht aber CGN-IST verschoben wird, ist eh schon merkwürdig. Schließlich ist alles auf einem Ticket gebucht
Im Sinne der Fluggastrechteverordnung wäre die doppelte Erstattung eine Überkompensation.
Das Kostenrisiko hinsichtlich fernerer Reiseplanung trägst leider Gottes du selbst, das ist nicht Angelegenheit des LFU.
Fazit: Du kannst in diesem Fall die Ticketkosten verlangen (geht blitzschnell!) oder eine pauschale Kompensation - bei der noch nicht recht entschieden ist, ob sie denn für Recht erkannt wird.
Und wenn ich den Flug einen Tag später annehme, gibt es also keine Kompensation, ob mir definitiv Kosten entstanden sind? Verstehe ich nicht. Hätte ich die Information 5 Wochen vor Antritt erhalten, hätte ich ebenso kostenlos stornieren können. Wofür also die 14-Tage-Regelung?
Wenn du fliegst hast du u.U. Anspruch auf Kompensation aber eben nicht auf die Ticketkosten.
An sich ist das ziemlich logisch, die LVU können doch nicht noch einen ganzen Lämmerschwanz von Lodges, Touren und sonstigem Chichi am Urlaubsort mit kompensieren, wie kommt man bloß auf so eine Idee???
Hallo Rubin9999,
wir buchen auch meist Flüge und Unterkünfte getrennt - aber dann muss man auch damit rechnen, dass sich speziell bei den Flügen schnell was ändern kann. (Hilft dir jetzt zwar nicht, aber vielleicht für künftige Buchungen : die erste Nacht buchen wir möglichst immer kostenfrei stornierbar und in Flughafennähe, falls eben wie bei dir was dazwischen kommt.)
Könntest du denn evtl. einen Tag früher fliegen ? Wenn ja, dann frag das doch mal bei der Airline an. Wenn nicht, würde ich wohl den alternativen Flug ablehnen (gegen Kostenerstattung) und versuchen, bei der jetztigen Flaute im Reisesektor einen anderen günstigen Last-Minute-Flug zu buchen (bzw. besser vielleicht erst den Alternativ-Flug buchen und dann ablehnen).
LG SarahSofia
Eigenartiger Ratschlag ...
@vonschmeling sagte:
Eigenartiger Ratschlag ...
Was ist eigenartig ? Der Ratschlag, einen Tag früher zu fliegen? Rubin9999 hat relativ deutlich geschrieben, dass ein Flug einen Tag später für ihn keinen Sinn macht.
Oder dass man - zumindest bei Langstreckenflügen - eine Art Puffernacht einbaut ? Hat sich bei unseren Reisen bisher schon manchmal bewährt...
Ich bezog mich auf deinen Schlusssatz im gegenständlichen Beitrag um 22:10 heute.
Dass man versuchen kann, mit einer anderen Airline zu fliegen, wenn einem die vorgeschlagene Änderung nicht passt ?
Wie du selbst schriebst, hätte Rubin9999 Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten bei TK.
Allerdings würde ich tatsächlich erst mal die anderen Optionen checken ( z.B. Flug mit Eurowings/Ethiopian Airlines), und nur neu buchen, wenn das preislich und logistisch in Frage kommt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!