• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1582846745336

    Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!

    Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.

    Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.

    Und falls ein LVU einen Flug ändert / streicht (was sehr oft passiert!), muss der Veranstalter mit tun oder eine Alternative anbieten können, daher sind gewisse Freiräume in der Gestaltung eben hinzunehmen bei Pauschalreisen.

    Quid pro quo - der Pauschalreisende hat gewisse Sicherheiten und muss dafür eine recht stark reglementierte Flexibilität aufbieten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1582860537995 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603

    @vonschmeling sagte:

    Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!

    Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.

    Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.

    der kunde bekommt das aber anders praesentiert

    er sieht ein reiseangebot, und dazu entsprechende flugzeiten mit unterschiedlichen preisen im angebot dargestellt

    nun passen ihm die flugzeiten tagsueber besser, dadurch wird das reisenagebot aber beispielsweise 100 euro pro person teurer

    er waehlt dieses angebot aus, in der annahme, das er diese flugzeiten fuer den hoeheren reiesepreis auch verbindlich sind.

    er bucht, und irgendwann vor abflug bekommt er ploetzlich die abendfluege in seiner buchung praesentiert

    er hat aber bei der auswahl gesehen, das diese 100 euro biliger waren

    das er sich dann veraeppelt vorkommt, ist doch nachvollziehbar, oder nicht ?

    und der kunde plant ja auch langfristig, wuerde er abends fliegen brauechte er sich unter umstaenden fuer den abflugtag gar keinen urlaub nehmen

    oder einen anderen zug zum flug auswaehlen...

    das flugzeiten immer "unverbindlich" sind, ist mir durchaus bekannt

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1582876297552

    Natürlich ist der Flugpreis ein Parameter und beeinflusst die Gesamtkalkulation, mit ein Grund weshalb hier einige gebetsmühlenhaft wiederholen, dass die Wahl einer höherpreisigen Pauschalreise "mit XY Flug um Z Uhr" mit gewissen Risiken behaftet ist.

    Der Veranstalter trägt aber eben auch Risiken - das muss noch nichtmal eine saftige Airlineinsolvenz sein! - und muss ggf. einen Ausfall zu hohen Kosten ersetzen.

    Ich rate immer nachzusehen, ob desprünglich angegeben Flug noch in anderen Angeboten erscheint (was auf jenen 12:02-12:03 vermutlich nicht zutrifft?!), willkürlich ändern darf der RV nämlich nicht.

    Man kann ja auch - gerade bei X Veranstaltern wie im gegenständlichen Fall! - spezifische Flüge zu spezifischen Preisen wählen (da macht dann das Ticket den Unterschied) und hat damit etwas mehr Planungssicherheit.

    Last not least sorgen auch die tagesaktuellen Preis nach wie vor für Irritation beim Verbraucher, das wird sich wohl auch in 10 Jahren nicht ändern.

    Hochkomplexe Thematik, ich weiß.

    Um auf die tatsächlichen Möglichkeiten zu fokussieren:

    Bei einer gravierenden Änderung kann man die Kündigung verlangen. Im Falle einer Verweigerung muss man sich entscheiden - das Durchfechten ist leider harter Tobak, auch wenn die Spruchpraxis pro Verbraucher tendiert.

    Es geht bei der neuen Regelung gem. §§651 BGB ja nicht zuletzt auch gerade darum, so schwammige Formulierungen wie "zumutbar" zu umgehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MKlump
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    geschrieben 1583080761775

    Ich hoffe es ist ok, wenn ich hierzu mal eine Verlinkung poste

    https://passagierrechte.org/Flug%C3%A4nderung

    Hier sind einige wie ich finde doch recht interessante Punkte aufgeführt, die ggf. einen RV auch zum umdenken seiner Ansichten bewegen könnten...

    @admins: Sollte der Link nicht ok sein, bitte den Post löschen

    Grüße Matz

    Die Leute meinen immer, die Zeiten werden schlimmer. Die Zeiten bleiben immer, die Leute werden schlimmer.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583088973932

    Nichts Neues, Matz - das Dilemma entsteht, wenn die RV eben nicht "umdenken".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rubin9999
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    geschrieben 1583684075173

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand einen Tipp/Hilfe geben.

    Gebucht habe ich den Flug Köln nach Entebbe über Istanbul (also Turkish Airlines) für den 18.03.

    Soeben habe ich die Info erhalten, dass der Flug ab IST vom 18.03. auf den 19.03. verschoben wird.

    Nun würde ich den Flug gerne stornieren, da diese Flugverbindung für mich keinen Sinn mehr macht.

    Steht uns neben der kostenlosen STornierung auch eine Kompensation zu, da nur noch 10 Tage bis zum Abflug?

    Über einen Tipp würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583689907367

    Wenn die Strecke täglich geflogen wird ist es eine Streichung und keine Verschiebung.

    Um einen Anspruch abschließend zu bewerten liegen keine ausreichenden Informationen vor.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1583692475495 , zuletzt editiert von Rubin9999

    Erst einmal Danke für deine Antwort.

    Der Flug IST-EBB wurde demnach gestrichen. Ursprünglich TK606 und jetzt einen Tag später TK612. Am 18.03. findet ansonsten kein Flug IST-EBB statt.

    Der Flug CGN-IST am 18.03. besteht weiterhin. Dies macht natürlich für mich keinen Sinn und wenn sollte auch dieser Flug auf den 19.03. verschoben werden. Dies wäre lt. Flugplan möglich.

    Gebucht habe ich alles auf einem Ticket direkt bei TK.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1583693721827

    Okay, demnach ist TK606 gestrichen und könnte dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 bestehen sofern sich das Luftverkehrsunternehmen nicht auf außergewöhnliche Umstände wirksam beruft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1583693865424 , zuletzt editiert von Rubin9999

    D. h. ich könnte sowohl den Flugpreis und eine Kompensation erhalten?

    Außergewöhnliche Umstände dürften ja nicht die geringe Flugauslastung auf Grund Corona-Virus sein?

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