Nur um das mal klarzustellen: "Nichtig" sind die Klauseln keineswegs, sie halten einer gerichtlichen Überprüfung durchaus stand!
Ferner sind es eben nicht - wie vielfach irrtümlich angenommen! - die Flugzeiten, die den Preisunterschied ausmachen, da spielen verschiedenste Parameter mit hinein.
Tatsächlich gibt es die berühmten "begehrten" Flugzeiten gar nicht - bei Nur-Flug Angeboten sind bei typischen Urlaubsstrecken häufig die Nachmittags- und Abendflüge teurer als die am frühen Morgen.
Und falls ein LVU einen Flug ändert / streicht (was sehr oft passiert!), muss der Veranstalter mit tun oder eine Alternative anbieten können, daher sind gewisse Freiräume in der Gestaltung eben hinzunehmen bei Pauschalreisen.
Quid pro quo - der Pauschalreisende hat gewisse Sicherheiten und muss dafür eine recht stark reglementierte Flexibilität aufbieten.