• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1601195208972

    Genauso ist es.

    Er kann also nicht einfach, er muss. Ansonsten würde er vertragsbrüchig.

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  • wuppiandre
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    geschrieben 1601197721200

    Ja aber das Argument er hat das Ticket doch vor Monaten gekauft zieht dann doch nicht mehr .Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten. Er muss sich doch bei mir Erkundigen ob das so O.k. ist .

  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
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    geschrieben 1601198013523

    Ich gehe ja davon aus das der RV sein Geld auch zurück bekommt .

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1601198442581 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @wuppiandre sagte:

    Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten.

    Aber nicht mit DIR ! Mit dir hat er lediglich einen Vertrag über eine Beförderung von A nach B an einem bestimmten Tag abgeschlossen.

    Und selbstverständlich bekommt er von der Airline sein Geld zurück, schließlich muss er es ja auch in das neue Ticket investieren. Stell dir vor, er würde den Vertrag nicht erfüllen, indem er einen alternativen Flug einkaufen würde - was meinst, wieviele Klagen er dann wegen Nichterfüllung des Vertrages am Hals hätte ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Sokrates
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    geschrieben 1601199555681

    @wuppiandre sagte:

    Guten Morgen , noch eine Frage hinterher , wenn doch ein X -RV mir mitteilt das mein Flug verschoben oder gestrichen ist und er mir einen anderen anbietet, dann hat er doch kein Ticket mehr welches er mal vor Monaten gebucht hat . Er kann doch nicht einfach so ein neues buchen oder doch ?

    Können könnte er schon, allerdings machen sollte er es nicht! Was nützt es ihm, wenn Du sein diesbezügliches Angebot z.B. wegen zu stark abweichender Flugzeiten ablehnst und er auf dem Ticket sitzen bleibt.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • wuppiandre
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    geschrieben 1601199898749

    Richtig , nur habe ich das X Prinzip so verstanden das ich Buche und der X- RV sofort das Ticket und Hotel verbindlich bucht . Ende . Darum die verschärften Stornobedingungen. Und nun , der Fall tritt ein , Flug gestrichen und der RV bucht mich um weil er nicht Vertragsbrüchig werden will ??? Es mag ja so sein aber geht so nicht in meinen Kundenschädel rein .

  • wuppiandre
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    geschrieben 1601200340646

    Zur verdeutlichung , ich beziehe mich auf Seite 470 und den Beitrag Wanderwill um 7:02 und den Hinweis von VS das eine Umbuchung schwierig sei wegen X Vanstalter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1601200977109

    Der Veranstalter erfüllt seinen Vertrag mit dem Angebot der Befördungsleistung. Sie ist ja Vertragsbestandteil ebenso wie die Unterkunft.

    Andernfalls (nach Sokrates) könnte er stumpf stornieren, d.h. er erfüllt den Vertrag nicht und kann dann vom Kunden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Deshalb wird er, auch wenn das Risiko einer Ablehnung des neuen Angebots besteht.

    Etwas vollkommen anderes ist der Kundenwunsch nach Änderung eines gültigen Tickets, sprich Umbuchung.

    In diesem Fall könnte der RV den Vertrag ja erfüllen, die Kosten für sein Ticket würden ihm nicht erstattet, es würde seinen Wert in Gänze einbüßen. Hinzu kämen die Kosten für neue Tickets.

    Daher keine Umbuchung, kein kostenloser Rücktritt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wuppiandre
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    geschrieben 1601201529698

    Sorry, letzte mal  , an der Schnittstelle deines Beitrags setzte ich an . Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Ausfall des Fluges (RV) und Neubuchung eines Ticket , ( andere Flugnummer andere Fluggesellschaften eventuell ) Sollte doch der X- RV seinen Kunden Fragen ob das O.k. ist oder nicht?

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1601206725117

    Er muss nicht fragen - und Du musst das Angebot nicht annehmen.

    LG

    Sokrates

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