Genauso ist es.
Er kann also nicht einfach, er muss. Ansonsten würde er vertragsbrüchig.
Genauso ist es.
Er kann also nicht einfach, er muss. Ansonsten würde er vertragsbrüchig.
Ja aber das Argument er hat das Ticket doch vor Monaten gekauft zieht dann doch nicht mehr .Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten. Er muss sich doch bei mir Erkundigen ob das so O.k. ist .
Ich gehe ja davon aus das der RV sein Geld auch zurück bekommt .
@wuppiandre sagte:
Er macht doch einen neuen Vertrag mit anderen Flugzeiten.
Aber nicht mit DIR ! Mit dir hat er lediglich einen Vertrag über eine Beförderung von A nach B an einem bestimmten Tag abgeschlossen.
Und selbstverständlich bekommt er von der Airline sein Geld zurück, schließlich muss er es ja auch in das neue Ticket investieren. Stell dir vor, er würde den Vertrag nicht erfüllen, indem er einen alternativen Flug einkaufen würde - was meinst, wieviele Klagen er dann wegen Nichterfüllung des Vertrages am Hals hätte ....
@wuppiandre sagte:
Guten Morgen , noch eine Frage hinterher , wenn doch ein X -RV mir mitteilt das mein Flug verschoben oder gestrichen ist und er mir einen anderen anbietet, dann hat er doch kein Ticket mehr welches er mal vor Monaten gebucht hat . Er kann doch nicht einfach so ein neues buchen oder doch ?
Können könnte er schon, allerdings machen sollte er es nicht! Was nützt es ihm, wenn Du sein diesbezügliches Angebot z.B. wegen zu stark abweichender Flugzeiten ablehnst und er auf dem Ticket sitzen bleibt.
LG
Sokrates
Richtig , nur habe ich das X Prinzip so verstanden das ich Buche und der X- RV sofort das Ticket und Hotel verbindlich bucht . Ende . Darum die verschärften Stornobedingungen. Und nun , der Fall tritt ein , Flug gestrichen und der RV bucht mich um weil er nicht Vertragsbrüchig werden will Es mag ja so sein aber geht so nicht in meinen Kundenschädel rein .
Zur verdeutlichung , ich beziehe mich auf Seite 470 und den Beitrag Wanderwill um 7:02 und den Hinweis von VS das eine Umbuchung schwierig sei wegen X Vanstalter
Der Veranstalter erfüllt seinen Vertrag mit dem Angebot der Befördungsleistung. Sie ist ja Vertragsbestandteil ebenso wie die Unterkunft.
Andernfalls (nach Sokrates) könnte er stumpf stornieren, d.h. er erfüllt den Vertrag nicht und kann dann vom Kunden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Deshalb wird er, auch wenn das Risiko einer Ablehnung des neuen Angebots besteht.
Etwas vollkommen anderes ist der Kundenwunsch nach Änderung eines gültigen Tickets, sprich Umbuchung.
In diesem Fall könnte der RV den Vertrag ja erfüllen, die Kosten für sein Ticket würden ihm nicht erstattet, es würde seinen Wert in Gänze einbüßen. Hinzu kämen die Kosten für neue Tickets.
Daher keine Umbuchung, kein kostenloser Rücktritt.
Sorry, letzte mal , an der Schnittstelle deines Beitrags setzte ich an . Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Ausfall des Fluges (RV) und Neubuchung eines Ticket , ( andere Flugnummer andere Fluggesellschaften eventuell ) Sollte doch der X- RV seinen Kunden Fragen ob das O.k. ist oder nicht?
Er muss nicht fragen - und Du musst das Angebot nicht annehmen.
LG
Sokrates
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!